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OLG Düsseldorf, 03.06.2016 - I-3 Wx 268/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- erbrechtsiegen.de
Personenidentität von Alleinerbe und Testamentsvollstrecker
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1094
- FamRZ 2016, 2150
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 11 Wx 16/13
Erbscheinsverfahren: Übersetzung von Personenstandsurkunden durch einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Wx 268/14
Trotz § 2358 BGB ist es nicht Sache des Nachlassgerichts, die Übersetzung anfertigen zu lassen, weil die Gerichtssprache Deutsch ist; im Allgemeinen genügt die Übersetzung eines dazu ermächtigten (vgl. § 142 Abs. 3 ZPO) Übersetzers (OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 2011 f.;… Palandt-Weidlich a.a.O., § 2356 Rdnr. 2;… Keidel-Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 352 Rdnr. 46 und 49 m.w.Nachw.). - BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch den Alleinerben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Wx 268/14
Allerdings kann nach deutschem Recht der alleinige Erbe regelmäßig nicht Testamentsvollstrecker über den eigenen Nachlass sein; anderes gilt indes bei besonderen Interessenlagen (BGH NJW-RR 2005, 591 f. m.w.Nachw.;… BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.02.2016, § 2197 Rdnr. 33). - BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02
Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Wx 268/14
Die Grundsätze zum Handeln unter falschem Recht dienen dazu, den testamentarisch erklärten Erblasserwillen möglichst aufrechtzuerhalten, soweit er sich in die Begriffe des tatsächlich maßgebenden Erbstatuts "übersetzen" lässt - was sich im Falle deutschen Rechts als Erbstatuts bereits aus §§ 133, 2084 BGB ergibt (OLG Köln FamRZ 2015, 705 ff.; BayObLG FamRZ 2003, 1595 ff.; vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 948 ff;… MK-v.Hein, BGB, 6. Aufl. 2015, Einl IPR Rdnr. 225 m.w. Nachw.;… BeckOK BGB - Lorenz, Stand: 01.11.2015, EGBGB/Einl. zum IPR, Rdnr. 93 sowie Art. 25 EGBGB, Rdnr. 27a). - BGH, 22.03.2006 - IV ZR 93/05
Auslegung eines Testaments; Aufteilung des Nachlasses zwischen den ehelichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Wx 268/14
Die Grundsätze zum Handeln unter falschem Recht dienen dazu, den testamentarisch erklärten Erblasserwillen möglichst aufrechtzuerhalten, soweit er sich in die Begriffe des tatsächlich maßgebenden Erbstatuts "übersetzen" lässt - was sich im Falle deutschen Rechts als Erbstatuts bereits aus §§ 133, 2084 BGB ergibt (OLG Köln FamRZ 2015, 705 ff.; BayObLG FamRZ 2003, 1595 ff.; vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 948 ff;… MK-v.Hein, BGB, 6. Aufl. 2015, Einl IPR Rdnr. 225 m.w. Nachw.;… BeckOK BGB - Lorenz, Stand: 01.11.2015, EGBGB/Einl. zum IPR, Rdnr. 93 sowie Art. 25 EGBGB, Rdnr. 27a). - OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 3 W 337/84
Gegenständlich beschränkter Erbschein - ausschließliches und alleiniges …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Wx 268/14
So liegt es vor allem bei der Anordnung der sogenannten elterlichen Nachlassverteilung durch einen niederländischen Erblasser (bereits Senat, MittRhNotK 1985, 198 ff.;… Staudinger-Dörner, BGB, Neubearb. 2007, Art. 25 EGBGB Rdnr. 281 und 884 m.w.Nachw.).
- OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
Wirksamkeit eines sogenannten Behindertentestamentes
Art. 3 Abs. 2 des Haager Übereinkommens über das auf die Erbfolge anwendbare Recht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2016; 3 Wx 268/14;… Juris-Rz. 153). - OLG Köln, 02.12.2016 - 2 Wx 550/16
Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments
Hiervon ist auch dann auszugehen, wenn sich das erstinstanzliche Gericht infolge einer zur Begründetheit des Antrags gehörenden, jedoch aus seiner Sicht vorrangigen Frage an einer näheren Befassung mit der Sache selbst gehindert gesehen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2016 - 3 Wx 268/14, MDR 2016, 1094, 1095). - OLG Saarbrücken, 08.05.2020 - 6 UF 58/20
Die Ausschlagung einer in Polen angefallenen Erbschaft durch ein in Deutschland …
Denn in einer Konstellation wie der vorliegenden hat das Familiengericht in der Sache noch nicht entschieden; dies erfasst nämlich auch den Fall, in dem das Erstgericht sich infolge einer zwar zur Begründetheit des Antrags gehörenden, jedoch aus seiner Sicht vorrangigen Frage an einer näheren Befassung mit der Sache selbst gehindert gesehen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2016, 2150; OLG Köln FamRZ 2011, 1164).