Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39628
OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15 (https://dejure.org/2015,39628)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.2015 - 11 WF 1489/15 (https://dejure.org/2015,39628)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 11 WF 1489/15 (https://dejure.org/2015,39628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Beratung eines Beteiligten im Unterhaltsverfahren

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Beratung eines Beteiligten im Unterhaltsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Richter sollten keine Ratschläge erteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 113
  • FamRZ 2016, 997
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Maßgebend ist also, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnte, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteilich gegenüber (BVerfG NJW 1993, 2330; BGH NJW-RR 2003, 1220; BGH NJW-RR 2010, 493).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Maßgebend ist also, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnte, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteilich gegenüber (BVerfG NJW 1993, 2330; BGH NJW-RR 2003, 1220; BGH NJW-RR 2010, 493).
  • BayObLG, 01.02.1996 - 2Z BR 146/95

    Befangenheit aufgrund von Äußerungen eines Richters außerhalb der mündlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Der Hinweis auf eine eindeutige und einfach gelagerte Rechtslage vermag die Befangenheit allein nicht zu begründen (vgl. BayObLG WuM 1996, 181 Rn. 11 im juris-Ausdruck), zumal für den Richter erkennbar die (frühere) Bevollmächtigte der Antragstellerin nur wenige Wochen vor der Verfügung eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs erhalten hatte.
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 94/96

    Ablehnung eines sich in ein Gespräch betreffend des Verfahrensgegenstandes mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Beschränkt sich der Richter aber nicht auf solche Auskünfte über eine völlig zweifelsfreie Rechtsfrage, so ist sein Verhalten bei vernünftiger Betrachtung vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen geeignet, die Befürchtung seiner Befangenheit zu begründen (BayObLG WuM 1997, 69).
  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Maßgebend ist also, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnte, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteilich gegenüber (BVerfG NJW 1993, 2330; BGH NJW-RR 2003, 1220; BGH NJW-RR 2010, 493).
  • BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der

    Nicht nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht ist weiter eine Parteinahme, die mit der Pflicht des erkennenden Richters zur Neutralität und Distanz unvereinbar wäre (BayObLG, WuM 1997, 69 [juris Rn. 7]; OLG Nürnberg, MDR 2016, 113 [juris Rn. 11 ff.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht