Weitere Entscheidung unten: BAG, 24.09.2015

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43428
OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15 (https://dejure.org/2015,43428)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.2015 - 22 WF 1052/15 (https://dejure.org/2015,43428)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 22 WF 1052/15 (https://dejure.org/2015,43428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 107, 181, 1629 Abs. 2, 1795 Abs. 2, 1929 Abs. 2 S. 1; EEG §§ 9, 25; AO § 138; UStG § 19; EStG § 15
    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Schenkung einer Photovoltaikanlage an ein minderjähriges Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Schenkung einer Photovoltaikanlage an ein minderjähriges Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Schenkung einer Photovoltaikanlage an ein minderjähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 28 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schenkung einer Photovoltaikanlage an ein minderjähriges Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1027
  • MDR 2016, 398
  • NJ 2016, 292
  • FamRZ 2016, 1287
  • Rpfleger 2016, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Denn ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet ( BGH, FamRZ 2005, Seite 359; BGH NJW 2010, Seite 3643; OLG Celle, FamRZ 2014, Seite 673).

    Lediglich für solche, den Minderjährigen kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen, die ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich derart unbedeutend sind, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten, hat die Rechtsprechung § 107 BGB einschränkend ausgelegt (BGH, FamRZ 2005, 359: betreffend die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks, da sie ihrem Umfang nach begrenzt und in der Regel aus den laufenden Erträgen des Grundstücks gedeckt werden können; demgegenüber wird ein rechtlicher Nachteil angenommen beim Erwerb einer Eigentumswohnung: BGH, NJW 2010, 3643 wie auch beim Erwerb eines vermieteten und verpachteten Grundstücks, BGHZ 162, 137).

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Denn ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet ( BGH, FamRZ 2005, Seite 359; BGH NJW 2010, Seite 3643; OLG Celle, FamRZ 2014, Seite 673).

    Lediglich für solche, den Minderjährigen kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen, die ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich derart unbedeutend sind, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten, hat die Rechtsprechung § 107 BGB einschränkend ausgelegt (BGH, FamRZ 2005, 359: betreffend die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks, da sie ihrem Umfang nach begrenzt und in der Regel aus den laufenden Erträgen des Grundstücks gedeckt werden können; demgegenüber wird ein rechtlicher Nachteil angenommen beim Erwerb einer Eigentumswohnung: BGH, NJW 2010, 3643 wie auch beim Erwerb eines vermieteten und verpachteten Grundstücks, BGHZ 162, 137).

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Lediglich für solche, den Minderjährigen kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen, die ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich derart unbedeutend sind, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten, hat die Rechtsprechung § 107 BGB einschränkend ausgelegt (BGH, FamRZ 2005, 359: betreffend die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks, da sie ihrem Umfang nach begrenzt und in der Regel aus den laufenden Erträgen des Grundstücks gedeckt werden können; demgegenüber wird ein rechtlicher Nachteil angenommen beim Erwerb einer Eigentumswohnung: BGH, NJW 2010, 3643 wie auch beim Erwerb eines vermieteten und verpachteten Grundstücks, BGHZ 162, 137).
  • OLG Schleswig, 27.03.2002 - 2 W 24/02
    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Der bestellte Ergänzungspfleger ist nach seiner juristischen Ausbildung und Praxis als Rechtsanwalt berufen, die Rechte des Minderjährigen entsprechend wahrzunehmen (OLG Schleswig, FamRZ 2003, 117).
  • BFH, 19.12.2007 - VIII R 13/05

    Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Deshalb löst jedweder Rechtsnachteil die Zustimmungsbedürftigkeit des Rechtsgeschäfts gemäß § 107 BGB aus ( BFH, BStBl II 2008, 568).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 4 WF 3/17

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Der Senat schließt sich insoweit der weitaus überwiegenden Rechtsprechung (KG AGS 2015, 146; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 593f., OLG Koblenz FamRZ 2016, 1287f., OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.09.2015, 7 WF 1073/15, www.juris.de) an.
  • OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20

    Anfechtbarkeit der isolierten Kostenentscheidung in Familiensachen nur im Umfang

    Die Kostenbeschwerde ist daher in den Fällen nicht statthaft, in denen das Rechtsmittelgericht auch in der Hauptsache nicht zu einer Abänderung befugt wäre (OLG Koblenz FamRZ 2016, 1287).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45560
BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14 (https://dejure.org/2015,45560)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2015 - 2 AZR 680/14 (https://dejure.org/2015,45560)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 (https://dejure.org/2015,45560)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 2 S 1 KSchG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

  • IWW

    § 2 KSchG, § 22 BAT-O, § 17 TVöD, §§ 12, 13 TVöD, § ... 106 GewO, § 242 BGB, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 61 Abs. 3 Satz 1 PersVG LSA, § 61 Abs. 1 PersVG LSA, Art. 3 Abs. 1 GG, § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Änderungskündigung bei Absehen von einer Rückgruppierung des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung trotz vorherigen Verzicht auf "Rückgruppierung" nicht verwirkt

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

  • rewis.io

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Änderungskündigung; Selbstwiderspruch

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Änderungskündigung bei Absehen von einer Rückgruppierung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung zur "Rückgruppierung"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht im Februar 2016

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verzicht auf Änderungskündigung aufgrund unterlassener Rückgruppierung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Vertrauensschutz bei momentanem Verzicht auf "Rückgruppierung"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Auslegung eines Arbeitsvertrags im öffentlichen Dienst - Bestimmtheit des Änderungsangebots - Verzicht - rechtsmissbräuchlich widersprüchliches Verhalten

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Ein versteckter Fingerzeig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 9
  • MDR 2016, 398
  • BB 2016, 627
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    Es fehlte an hinreichenden zusätzlichen vertrauensbegründenden Umständen (vgl. BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 30 ff.) .

    Anders liegt es nur dann, wenn ausreichende vertrauensbegründende Umstände vorliegen (BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 30 ff.; MüKoBGB/Roth/Schubert 6. Aufl. § 242 Rn. 307) .

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    Die Klägerin ist im Verhältnis zu ihren beiden Kolleginnen jedenfalls nicht - zumal nicht deutlich (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14  - Rn. 11 mwN) - schutzbedürftiger.
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    Einen solchen Unwirksamkeitsgrund hätte sie prozessual ordnungsgemäß geltend machen müssen (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 17, BAGE 124, 367) .
  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    Die Änderungskündigung gegenüber der Klägerin stellt sich nicht deshalb als "herausgreifend" (vgl. dazu BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zu II 2 e der Gründe; 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - zu 2 a der Gründe) dar, weil andere Schreibkräfte, die ebenfalls Tätigkeiten nach EG 3 verrichteten, von einer Vertragsänderung "verschont" geblieben sind.
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    Das steht ihr - entgegen der Ansicht der Klägerin - frei (zu den Anforderungen an den Vortrag des öffentlichen Arbeitgebers bei der Streichung von Stellen durch den gemeindlichen Haushaltsgesetzgeber vgl. allgemein BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04  - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 361; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - zu B I 2 der Gründe) .
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    Das steht ihr - entgegen der Ansicht der Klägerin - frei (zu den Anforderungen an den Vortrag des öffentlichen Arbeitgebers bei der Streichung von Stellen durch den gemeindlichen Haushaltsgesetzgeber vgl. allgemein BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04  - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 361; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - zu B I 2 der Gründe) .
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    Die Änderungskündigung gegenüber der Klägerin stellt sich nicht deshalb als "herausgreifend" (vgl. dazu BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zu II 2 e der Gründe; 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - zu 2 a der Gründe) dar, weil andere Schreibkräfte, die ebenfalls Tätigkeiten nach EG 3 verrichteten, von einer Vertragsänderung "verschont" geblieben sind.
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    Die Voraussetzungen des engen Ausnahmetatbestands eines treuwidrigen Selbstwiderspruchs liegen nicht vor (vgl. dazu BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 53, BAGE 141, 1; BGH 15. November 2012 - IX ZR 103/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    Darin liegt keine konstitutive, rechtsgeschäftliche Verzichtserklärung - ebensowenig wie umgekehrt eine sog. betriebliche Übung nicht dadurch begründet wird, dass der Arbeitgeber Leistungen in der irrigen Annahme erbringt, zu diesen bereits aus anderen Gründen verpflichtet zu sein (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14
    a) Werden einem Arbeitnehmer im Wege der Änderungskündigung Tätigkeiten gemäß den Qualifikationsmerkmalen einer bestimmten Vergütungsgruppe eines im Betrieb angewandten tariflichen Vergütungssystems angeboten, ist es grundsätzlich nicht unverhältnismäßig, wenn er künftig auch "nur" entsprechend dieser Entgeltgruppe bezahlt wird (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 163/11 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 4 Sa 1243/20

    Homeoffice - Änderungskündigung

    Maßstab für die Überprüfung der sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die den Arbeitnehmer am wenigsten beeinträchtigen und die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (st.Rspr., vgl. BAG. 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 -Rn. 13; BAG 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 -Rn. 34; BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 17).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung ist unter anderem festzustellen, ob der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13).

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13, BAGE 153, 9; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

    Das Abänderungsrecht des Arbeitgebers dahingehend, eine rechtmäßige Vergütungsgruppe festzustellen, gehe nach der Rechtsprechung des BAG (24. September 2015 - 2 AZR 680/14 -) nicht verloren, weil ein Arbeitnehmer zuvor längerfristig falsch zu hoch eingruppiert worden sei.

    Die Klage ist in beiden Fällen abzuweisen, wenn der Arbeitgeber (1) aus einem iSd. § 1 Abs. 2 KSchG anerkennenswertem Anlass (2) nur solche Vertragsänderungen anbietet, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 2 AZR 26/19 - Rn. 24, 28; BAG 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13).

    Die Übertragung einer Tätigkeit, die geringere Qualifikationsmerkmale erfüllt, ist auch dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Vergütung weiterzahlt (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 16).

    Anders liegt es nur dann, wenn besondere Umstände die spätere Rechtsausübung des Arbeitgebers als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 32).

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