Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.09.2016

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15   

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https://dejure.org/2016,48607
BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15 (https://dejure.org/2016,48607)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2016 - X ZR 27/15 (https://dejure.org/2016,48607)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 (https://dejure.org/2016,48607)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 1029 Abs 1 ZPO
    Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgutgetreide - Scarlett

  • IWW

    § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung von Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau durch ein Schiedsgericht

  • rewis.io

    Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgutgetreide - Scarlett

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 C; BGB § 157 Ga; ZPO § 1029 Abs. 1
    Überprüfung von Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau durch ein Schiedsgericht

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; ZPO § 1029 Abs. 1
    Überprüfung von Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau durch ein Schiedsgericht

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgutgetreide - Scarlett

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Streitigkeiten umfasst eine Schiedsgerichtsvereinbarung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang einer Schiedsgerichtsvereinbarung in Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgetreide

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 168
  • GRUR 2017, 296
  • SchiedsVZ 2017, 144
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs gehört zur schlüssigen Darlegung eines den Nachbau betreffenden Auskunftsanspruchs, dass Anhaltspunkte oder Indizien dafür vorgetragen werden, dass der Anspruchsgegner tatsächlich Nachbau betrieben haben kann (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - C-305/00, GRUR 2003, 868 Rn. 65 ff. - Schulin; BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165 - Auskunftsanspruch bei Nachbau).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-305/00

    DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs gehört zur schlüssigen Darlegung eines den Nachbau betreffenden Auskunftsanspruchs, dass Anhaltspunkte oder Indizien dafür vorgetragen werden, dass der Anspruchsgegner tatsächlich Nachbau betrieben haben kann (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - C-305/00, GRUR 2003, 868 Rn. 65 ff. - Schulin; BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165 - Auskunftsanspruch bei Nachbau).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Deshalb besteht in Bezug auf sie dasselbe Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung, das nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell die Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen wie revisible Rechtsnormen und deren freie Auslegung durch das Revisionsgericht gebietet (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 25; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321 Rn. 21).
  • BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02

    Nachbauvergütung

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Ohne eine solche Vereinbarung wäre der Züchter dem Risiko ausgesetzt, dass der Vermehrer sich unter Inanspruchnahme der gesetzlichen Nachbauregeln dafür entscheidet, erzeugtes Saatgut zu behalten und nur die dafür vorgesehene gesetzliche Lizenz (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2004 - KZR 37/02 - Nachbauvergütung) an den Züchter abzuführen.
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 239/91

    Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit bei Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sie sich auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - I ZR 215/94, NJW 1998, 156 f.; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 239/91, NJW 1993, 1788 ff.).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Deshalb besteht in Bezug auf sie dasselbe Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung, das nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell die Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen wie revisible Rechtsnormen und deren freie Auslegung durch das Revisionsgericht gebietet (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 25; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321 Rn. 21).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 215/94

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sie sich auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - I ZR 215/94, NJW 1998, 156 f.; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 239/91, NJW 1993, 1788 ff.).
  • BGH, 22.02.2018 - I ZR 38/17

    Verlust des Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 Wo-VermittG bei

    Über sie ist daher, obwohl die Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war, durch streitiges Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - II ZR 403/13, BGHZ 207, 54 Rn. 5; Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15, BGHZ 208, 278 Rn. 13; Urteil vom 28. Januar 2016 - IX ZR 185/13, NJW 2016, 2115 Rn. 5; Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15, GRUR 2017, 296 Rn. 8 - Scarlett, jeweils mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18

    Beendigung des Sozietätsvertrags durch Kündigung hinsichtlich Wirksamkeit und

    In der vertraglichen Regelung, mit der die Parteien dem Schiedsgerichtsverfahren nicht nur Streitigkeiten "aus dem Sozietätsvertrag" unterworfen haben, sondern auch solche, die sich "im Zusammenhang mit diesem Vertrag" ergeben, kommt der Wille der Parteien zum Ausdruck, eine möglichst umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichts zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15, SchiedsVZ 2017, 144 Rn. 17); das gilt erst recht für die hier rechtskundigen Parteien.
  • VG Berlin, 08.12.2021 - 2 K 48.20

    Informationszugang sticht Vertraulichkeit!

    Der Zugangsanspruch wurzelt nicht in dem Betreibervertrag (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. März 2000 - 15 W 355/99 - NZG 2000, 1182, 1184; Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2022, § 1029 Rn. 130) und steht - anders als etwa der Auskunftsanspruch des Inhabers eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 - SchiedsVZ 2017, 144) - jedermann unabhängig von dem Bestand eines (vertraglichen) Rechtsverhältnisses mit der informationspflichtigen Stelle zu.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 11.22

    Pkw-Maut - ISA - Schiedsvereinbarung - Schiedsfähigkeit von IFG-Ansprüchen -

    Auch Sinn, Zweck und Systematik des IFG stehen einer vertraglichen Vereinbarung über die Ansprüche entgegen; insoweit ist der Fall auch nicht vergleichbar mit dem durch die Beklagte angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs über den Auskunftsanspruch eines Gesellschafters nach GmbH-Recht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 12.22

    Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe -

    Auch Sinn, Zweck und Systematik des IFG stehen einer vertraglichen Vereinbarung über die Ansprüche entgegen; insoweit ist der Fall auch nicht vergleichbar mit dem durch die Beklagte angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs über den Auskunftsanspruch eines Gesellschafters nach GmbH-Recht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 - juris).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 43/16

    Mikromechanische Gehäusung

    Danach kann sich die Klausel auch auf - wie vorliegend geltend gemacht - deliktische Ansprüche erstrecken, wenn die unerlaubte Handlung sich mit der Vertragsverletzung deckt (BGH, NJW 1965, 300; BGH, Urt. v. 25.10.2016, Az.: X ZR 27/15, Rn. 17 - 19, zitiert nach BeckRS 2016, 110295; LG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2003, Az.: 4a O 395/02, Rn. 34, zitiert nach juris; Geimer, ebd., § 1029, Rn. 80).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37880
BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14 (https://dejure.org/2016,37880)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2016 - VI ZR 377/14 (https://dejure.org/2016,37880)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14 (https://dejure.org/2016,37880)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 287 ZPO
    Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der Vorinstanz

  • verkehrslexikon.de

    Hinweispflicht bei Streit über die Höhe von Pflegekosten

  • IWW

    § 7 StVG, §§ 843 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, § 254 BGB, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 287 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzbegehren eines Unfallgeschädigten gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers; Gerichtlicher Hinweis bzgl. der Abstellung auf einen nicht vorgetragenen und nicht erörterten tatsächlichen Umstand für die Ermittlung und Schätzung der ...

  • rewis.io

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der Vorinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schadenersatzbegehren eines Unfallgeschädigten gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers; Gerichtlicher Hinweis bzgl. der Abstellung auf einen nicht vorgetragenen und nicht erörterten tatsächlichen Umstand für die Ermittlung und Schätzung der ...

  • rechtsportal.de

    Schadenersatzbegehren eines Unfallgeschädigten gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers; Gerichtlicher Hinweis bzgl. der Abstellung auf einen nicht vorgetragenen und nicht erörterten tatsächlichen Umstand für die Ermittlung und Schätzung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der Vorinstanz

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Hinweispflichten in der Berufungsinstanz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abstellen auf einen nicht vorgetragenen Umstand für die Ermittlung der Schadenhöhe durch das Berufungsgericht erfordert einen vorherigen Hinweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 535
  • MDR 2017, 138
  • MDR 2017, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10

    Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    Hieraus folgt insbesondere, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder ein Beweisantritt erforderlich wäre (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937, 938; vom 10.Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 6).

    Die in erster Instanz siegreiche Partei muss damit rechnen, dass sich das Gericht der Ansicht des Prozessgegners anschließt (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 7).

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).

    Hieraus folgt insbesondere, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder ein Beweisantritt erforderlich wäre (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937, 938; vom 10.Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 6).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).
  • BGH, 23.10.2013 - IV ZR 122/13

    Regress einer Wohngebäudeversicherung: Arglistige Täuschung eines

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 188/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).
  • BGH, 29.03.2017 - IV ZR 510/15

    Hinweispflichtverletzung: Vertrauendürfen auf einen rechtzeitigen Hinweis des

    Hieraus folgt insbesondere, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14, MDR 2017, 168 Rn. 10; jew. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23

    Einstweilige Verfügung von Vereinsmitgliedern auf Unterlassung des Abschlusses

    Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in einem solchen Fall immer damit rechnen, dass sich das Rechtsmittelgericht der Ansicht des Prozessgegners anschließt (BeckOK/von Selle ZPO § 139 Rn. 40; BGH Beschluss vom 13. September 2016, Az. VI ZR 377/14; Beschluss vom 16. September 2015, Az. V ZR 8/15).
  • BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22

    Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter

    Die Gehörsverletzung scheidet nicht deshalb aus, weil es - wie die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung einwendet - keines Hinweises des Berufungsgerichts an eine in erster Instanz obsiegende Partei bedarf, wenn das Berufungsgericht in einem Streitpunkt der Vorinstanz nicht folgen will, über den die Parteien eine zentrale Auseinandersetzung führen (BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14, NJW-RR 2017, 535 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 12 U 15/09

    Pflegebedarf nach Verkehrsunfall

    Mit Beschluss vom 13.09.2016 (Bl. 1606-1611) hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 377/14) auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin das Urteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klageanträge Ziff. 1 und 2 der Klägerin in Höhe von 182.001,86 EUR (Antrag Ziff. 1) und von 180.362,72 EUR (Antrag Ziff. 2) abgewiesen worden sind.
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21

    Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei

    Das Gericht ist dann zu einem Hinweis nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 14.5.2013 - VI ZR 320/12) - jedenfalls dann nicht, wenn der maßgebliche Punkt - wie hier - einen zentralen Gegenstand des Rechtsstreits bildet (BGH 13.09.2016 - VI ZR 377/14; BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05, VersR 2008, 381 TZ.
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