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   BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16   

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https://dejure.org/2017,14115
BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16 (https://dejure.org/2017,14115)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2017 - V ZR 70/16 (https://dejure.org/2017,14115)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2017 - V ZR 70/16 (https://dejure.org/2017,14115)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 854 Abs 1 BGB, § 855 BGB, § 856 Abs 1 BGB, § 856 Abs 2 BGB, § 861 BGB
    Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach erfolgter Reparatur während der Probefahrt des Bestellers in Anwesenheit des Werkunternehmers

  • verkehrslexikon.de

    Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach erfolgter Reparatur während der Probefahrt des Bestellers in Anwesenheit des Werkunternehmers

  • IWW

    § 861 BGB, § ... 985 BGB, § 990 Abs. 2, § 280 Abs. 1, 2, § 286 BGB, § 992 BGB, § 93 BGB, § 869 Satz 1 BGB, § 858 BGB, § 854 Abs. 1 BGB, § 855 BGB, § 868 BGB, § 856 Abs. 1 BGB, § 856 Abs. 2 BGB, § 647 BGB, § 1253 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 990 Abs. 1 BGB, § 990 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 564 Satz 1 ZPO, § 986 BGB, §§ 987 ff. BGB, §§ 992, 823 Abs. 1 BGB, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Besitzverhältnisse an einem zur Reparatur gegebenen Fahrzeug nach erfolgter Reparatur und anchließender Probefahrt; Übergang des Besitzes an einer Sache durch die Übergabe eines dazugehörigen Schlüssels; Willentliche und erkennbare Aufgabe der ...

  • rewis.io

    Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach erfolgter Reparatur während der Probefahrt des Bestellers in Anwesenheit des Werkunternehmers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 854; BGB § 855; BGB § 856
    Keine verbotene Eigenmacht des Werkunternehmers durch Ansichnahme eines reparierten Kfz nach Probefahrt mit dem Besteller

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümers Herausgabeklage eines Fahrzeugs vom Kfz-Werkunternehmer und dessen Besitzrecht bei Werkstattauftrag durch einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Besitzverhältnisse an einem zur Reparatur gegebenen Fahrzeug nach erfolgter Reparatur und anchließender Probefahrt; Übergang des Besitzes an einer Sache durch die Übergabe eines dazugehörigen Schlüssels; Willentliche und erkennbare Aufgabe der ...

  • datenbank.nwb.de

    Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach erfolgter Reparatur während der Probefahrt des Bestellers in Anwesenheit des Werkunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach erfolgter Reparatur während der Probefahrt des Bestellers in Anwesenheit des Werkunternehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Besitzdienerschaft bei Probefahrt eines Bestellers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Besitzdienerschaft bei Probefahrt eines Bestellers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Besitzverhältnisse bei Probefahrt

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aufgabe des Besitzes am reparierten Fahrzeug durch den Werkstattunternehmer während Probefahrt mit dem Auftraggeber (Prof. Dr. Martin Schwab; ZJS 2017, 584)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Besteller als Besitzdiener bei Probefahrt nach Reparatur

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Reparatur eines PKW - Besitzverhältnisse

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 44 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug während der Probefahrt nach erfolgter Reparatur in Anwesenheit des Werkunternehmers oder seines Besitzdieners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 818
  • MDR 2017, 700
  • VersR 2017, 1145
  • WM 2018, 187
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    Der Senat hat bisher offengelassen, ob ein Kaufinteressent während der Probefahrt Besitzdiener des Verkäufers ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 15).

    Dazu muss nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ein nach außen erkennbares soziales Abhängigkeitsverhältnis begründet werden, das dem Besitzherrn zumindest faktisch die Möglichkeit gibt, seinen Willen gegenüber dem Besitzdiener durchzusetzen (vgl. nur Senat, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 10 mwN).

    Besitzdiener ist nicht jeder, der Weisungen des Eigentümers der Sache zu befolgen hat, sondern nur derjenige, demgegenüber der Eigentümer die Einhaltung seiner Weisungen im Nichtbefolgungsfall auf Grund eines Direktionsrechts oder vergleichbarer Befugnisse unmittelbar selbst durchsetzen kann (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, aaO Rn. 14 mwN).

    Vor allem aber bleibt der Besteller auch während der Reparatur (mittelbarer) Besitzer des Fahrzeugs, weil der Werkvertrag als Besitzmittlungsverhältnis im Sinne von § 868 BGB anzusehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 14; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1563, 1564; OLG Köln, VersR 1994, 1428; Staudinger/Gutzeit, BGB [2012], § 868 Rn. 70; Erman/A. Lorenz, BGB, 14. Aufl., § 868 Rn. 37).

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 146/59

    gesetzliche Pfandrechte - § 647 BGB, kein gesetzliches Unternehmerpfandrecht an

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    (c) Nichts anderes ergibt sich hier aus dem Umstand, dass kein Unternehmerpfandrecht entstanden ist, weil O.    P.      als Besteller nicht Eigentümer des Fahrzeugs war (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 89/59, BGHZ 34, 122, 124 ff.) und das Unternehmerpfandrecht nicht gutgläubig erworben werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 146/59, BGHZ 34, 153, 154 ff.).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    (c) Nichts anderes ergibt sich hier aus dem Umstand, dass kein Unternehmerpfandrecht entstanden ist, weil O.    P.      als Besteller nicht Eigentümer des Fahrzeugs war (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 89/59, BGHZ 34, 122, 124 ff.) und das Unternehmerpfandrecht nicht gutgläubig erworben werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 146/59, BGHZ 34, 153, 154 ff.).
  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 360/02

    Haftung des bösgläubigen Besitzers

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    aa) Eine Verzugshaftung nach diesen Vorschriften setzt voraus, dass der Besitzer gemäß § 990 Abs. 1 BGB bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben war oder später erfahren hat, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91, BGHZ 120, 204, 214; Senat, Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 360/02, BGHZ 156, 170, 171; Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 990 Rn. 100 mwN).
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    aa) Eine Verzugshaftung nach diesen Vorschriften setzt voraus, dass der Besitzer gemäß § 990 Abs. 1 BGB bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben war oder später erfahren hat, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91, BGHZ 120, 204, 214; Senat, Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 360/02, BGHZ 156, 170, 171; Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 990 Rn. 100 mwN).
  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 201/72

    Austauschmotor - § 93 BGB, kein wesentlicher Bestandteil trotz einheitlicher

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    Auch hat die Klägerin das Eigentum nicht gemäß § 947 Abs. 2 i.V.m. § 93 BGB durch den Einbau erlangt, weil ein in ein Gebrauchtfahrzeug eingebauter Austauschmotor nicht dessen wesentlicher Bestandteil ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1973 - VIII ZR 201/72, BGHZ 61, 80, 81 ff.).
  • BGH, 06.07.1977 - VIII ZR 277/75

    Umfang der Schadensersatzpflicht wegen Irrtums über die Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    aa) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) nur gegen den unmittelbaren Besitzer verübt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1977 - VIII ZR 277/75, NJW 1977, 1818; RGRK/Kregel, BGB, 12. Aufl., § 858 Rn. 2; Staudinger/Gutzeit, BGB [2012], § 858 Rn. 7 mwN).
  • OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05

    Kein gutgläubiger Erwerb nach Unterschlagung eines Autos durch Kaufinteressenten

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung stützt, ist ein Kaufinteressent, dem das Kraftfahrzeug nebst Schlüsseln zur Durchführung einer Probefahrt ausgehändigt wird, als Besitzdiener des Verkäufers anzusehen (vgl. OLG Köln, MDR 2006, 90; MüKoBGB/Joost, 7. Aufl., § 855 Rn. 14; Palandt/Herrler, BGB, 76. Aufl., § 855 Rn. 7; BeckOGK/Götz, 1. März 2017, BGB, § 854 Rn. 138.4; BeckOK BGB/Fritzsche, 41. Edition 1. November 2016, § 855 Rn. 9; eine entsprechende Anwendung des § 855 BGB befürwortend: Erman/A. Lorenz, BGB, 14. Aufl., § 855 Rn. 13).
  • OLG Köln, 04.02.1994 - 19 U 114/93

    Keine Eigentumsvermutung für den Besitzer nach unredlichem Besitzerwerb

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    Vor allem aber bleibt der Besteller auch während der Reparatur (mittelbarer) Besitzer des Fahrzeugs, weil der Werkvertrag als Besitzmittlungsverhältnis im Sinne von § 868 BGB anzusehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 14; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1563, 1564; OLG Köln, VersR 1994, 1428; Staudinger/Gutzeit, BGB [2012], § 868 Rn. 70; Erman/A. Lorenz, BGB, 14. Aufl., § 868 Rn. 37).
  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 214/66

    Werkunternehmerpfandrecht und Zurückbehaltungsrecht bei Reparatur eines

    Auszug aus BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
    Dies gilt umso mehr, als eine willentliche Herausgabe der Sache an den Besteller das endgültige Erlöschen des Unternehmerpfandrechts zur Folge hätte (§ 1257 i.V.m. § 1253 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - VIII ZR 214/66, BGHZ 51, 250, 254).
  • OLG Koblenz, 03.07.2003 - 5 U 28/02

    Kfz-Werkstatt als Besitzmittlerin - nicht Besitzdienerin - des Auftraggebers

  • BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72

    Verweigerung der Zahlung unter Berufung auf Mängel des Hauses - Anforderungen an

  • RG, 07.02.1908 - VII 466/07

    Verbotene Eigenmacht.

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 119/11

    Nutzungsentschädigung für zum Nachbargrundstück führende Versorgungsleitungen

  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

  • RG, 05.05.1914 - V 848/13

    1. Gilt für den Anwendungsbereich des preußischen Gesetzes über das

  • BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19

    Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

    In wessen tatsächlicher Herrschaftsgewalt sich die Sache befindet, hängt maßgeblich von der Verkehrsanschauung ab, also von der zusammenfassenden Wertung aller Umstände des jeweiligen Falles entsprechend den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 10; Urteil vom 30. Januar 2015 - V ZR 63/13, WM 2015, 1434 Rn. 24 jeweils mwN).

    Die Übergabe eines Schlüssels bewirkt allerdings nur dann einen Besitzübergang, wenn der Übergeber die tatsächliche Gewalt an der Sache willentlich und erkennbar aufgegeben und der Empfänger des Schlüssels sie in gleicher Weise erlangt hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 18; Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 15).

    Wird der Schlüssel für eine kurze Probefahrt ausgehändigt, kann dies gegen eine Übertragung des unmittelbaren Besitzes und für eine bloße Besitzlockerung sprechen, weil nur die auf eine gewisse Dauer angelegte Sachherrschaft als Besitz angesehen wird (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 20; generell für eine Besitzlockerung bei einer Probefahrt: MüKoBGB/Oechsler, 8. Aufl., § 935 Rn. 11; Staudinger/Gutzeit, BGB [2018], § 854 Rn. 44).

    cc) Der Senat hat die Frage bisher offengelassen (zuletzt: Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 11 f.).

    Besitzdiener ist nicht jeder, der Weisungen des Eigentümers der Sache zu befolgen hat, sondern nur derjenige, demgegenüber der Eigentümer die Einhaltung seiner Weisungen im Nichtbefolgungsfall auf Grund eines Direktionsrechts oder vergleichbarer Befugnisse unmittelbar selbst durchsetzen kann (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 13; Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 10 jeweils mwN; aA Wieling, Sachenrecht 1, 2. Aufl., § 4 IV 1 a, S. 167, 170; vgl. auch Enders, Der Besitzdiener, ein Typusbegriff, 1991, S. 65 f.; krit. zum sozialen Abhängigkeitsverhältnis auch Hartung, Besitz und Sachherrschaft, 2001, S. 211 ff.).

    An einem solchen sozialen Abhängigkeitsverhältnis fehlt es zwischen einem Kaufinteressenten und dem Verkäufer (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 14 zu einer Probefahrt des Bestellers einer Fahrzeugreparatur).

  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 133/17

    Eigentum an einer abhandengekommenen Rolex

    Dazu muss nach dem BGH ein nach außen erkennbares soziales Abhängigkeitsverhältnis begründet werden (BGH, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13 -, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 30. Mai 1958 - V ZR 295/56 -, juris Rn. 23), das dem Besitzherrn zumindest faktisch die Möglichkeit gibt, seinen Willen gegenüber dem Besitzdiener durchzusetzen (BGH, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13 -, juris Rn. 10; Staudinger/Gutzeit, BGB [2012], § 855 Rn. 16).

    Besitzdiener ist nicht jeder, der Weisungen des Eigentümers der Sache zu befolgen hat, sondern nur derjenige, demgegenüber der Eigentümer die Einhaltung seiner Weisungen im Nichtbefolgungsfall auf Grund eines Direktionsrechts oder vergleichbarer Befugnisse unmittelbar selbst durchsetzen kann (BGH, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 13).

    Es fehlt auch an einer strukturell vergleichbaren Situation, die eine analoge Anwendung von § 855 BGB rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 14).

    Der BGH hat bislang offengelassen, ob es eine solche Verkehrsanschauung gibt (BGH, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 12).

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    In wessen tatsächlicher Herrschaftsgewalt sich eine Sache oder ein Tier befindet, hängt maßgeblich von der Verkehrsanschauung ab, also von der zusammenfassenden Wertung aller Umstände des jeweiligen Falls entsprechend den Anschauungen des täglichen Lebens (allgemein Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 10; zu Tieren Staudinger/Gutzeit, BGB [2018], § 856 Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18

    Gutgläubiger Erwerb nach Entwendung des Autos während Probefahrt

    Der Bundesgerichtshof hat unter ausdrücklicher Ablehnung sowohl einer analogen Anwendung des § 855 BGB als auch einer bloßen Lockerung des unmittelbaren Besitzes bisher offengelassen, ob stets ein nach außen erkennbares soziales Abhängigkeitsverhältnis zu fordern ist (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 13, 14, 20; Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13 -, juris Rn. 15) oder - wofür beide Entscheidungen eingeschränkte Hinweise bieten - letztlich entscheidend auf die Qualität der Weisungsbefugnis und Einwirkungsmöglichkeiten abzustellen ist.

    Die Annahme einer Besitzdienerstellung lasse sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes allenfalls damit rechtfertigen, dass der Kaufinteressent zuvor in keinem besitzrechtlichen Verhältnis zum Verkäufer steht und die Probefahrt sowohl hinsichtlich der Frage, ob sie überhaupt stattfindet, als auch in ihrer konkreten Ausgestaltung einzig von dem Willen des Händlers abhängig sei (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 15).

    In jedem Fall sei erforderlich, dass der Eigentümer die Einhaltung seiner Weisungen im Nichtbefolgungsfall aufgrund eines Direktionsrechts oder vergleichbarer Befugnisse unmittelbar selbst durchsetzen könne (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 13) und sich nicht seiner Einflussmöglichkeiten begebe (BGH, Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13 -, juris Rn. 15).

    Für eine solche Interpretation wird von dem Bundesgerichtshof die vergleichbare Abwägung bei einem Gefälligkeitsverhältnis und der dort höher zu bewertenden Kontinuitätsinteressen des Erlaubenden aus Anlass der von dem Nutzer zu erwartenden Loyalität gegenüber den Weisungen des Erlaubenden erwogen (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 15).

    Wie ausgeprägt die Abhängigkeit des A von den Weisungen der Klägerin ausgestaltet war, zeigt sich daran, dass diesem lediglich für eine kurze Zeit von einer Stunde das Fahrzeug überlassen wurde (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 20: die kurze Dauer einer Probefahrt spreche bereits für sich genommen in der Regel gegen eine Übertragung des unmittelbaren Besitzes) und die ständige Erreichbarkeit durch dessen notierte und funktionsfähige Mobilfunknummer vereinbart wurde.

    Umgekehrt stellt sich die von dem A erworbene Sachherrschaft mit roten Kennzeichen und bloßer Kopie der Zulassungsbescheinigung bei einer gebotenen faktischen Betrachtungsweise nicht als Ausdruck einer weitgehenden rechtlichen Befugnis dar (vgl. BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 22).

  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 99/16

    Wohnmobil nach niederländischem Recht gutgläubig erworben?

    Die Beurteilung dieser Frage hängt von der in der Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage ab, ob ein Kaufinteressent, dem vom Verkäufer ein Kraftfahrzeug für eine Probefahrt überlassen wird, lediglich Besitzdiener des Verkäufers wird mit der Folge, dass der Verkäufer den unmittelbaren Besitz an dem Fahrzeug behält (so etwa OLG Köln, MDR 2006, 90; Joost, Münchner Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 855 Rn. 14 m. w. N.) oder ob mit der Überlassung des Fahrzeugs an den Kaufinteressenten diesem der unmittelbare Besitz übertragen wird (so OLG Düsseldorf OLGR 1992, 180 f.; Westermann/Gursky/Eickmann, Sachenrecht, 8. Auflage, § 9 Rn. 14; ausdrücklich offen gelassen vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 17.3.2017 (MDR 2017, 700 f.).
  • LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 27/18

    Unangekündigte Schlüsselübersendung: Wann ist die Mietsache zurückgegeben?

    Selbst wenn man aber diese Anforderungen an den Besitzwillen des Vermieters im Fall der aufgedrängten Schlüsselübergabe genügen lässt und nicht strengere Maßstäbe anlegt (so möglicherweise BGH, Urteil vom 17.03.2017 - V ZR 70/16 und BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 8/11), so hätten die Beklagten ihrer Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB dennoch nicht genügt.
  • LG Marburg, 25.04.2018 - 1 O 158/17

    Die Probefahrt des Kaufinteressenten mit einem Fahrzeug ist als Fall der

    Der BGH hat Zweifel an der Auffassung des OLG Köln erkennen lassen, die Frage aber letztlich offen gelassen (BGH, Urt. v. 13.12.2013, V ZR 58/13, Rn. 15 - juris; BGH, Urt. v. 17.3.2017, V ZR 70/16, Rn. 11 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 05.09.2018 - 5 U 24/18

    Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn wegen Handwerksarbeiten

    In wessen tatsächlicher Herrschaftsgewalt sich eine Sache befindet, hängt maßgeblich von der Verkehrsanschauung ab, also von der zusammenfassenden Wertung aller Umstände des jeweiligen Falles entsprechend den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818).
  • KG, 04.10.2018 - 26 U 159/17

    Kaufinteressent als Besitzdiener des Kfz-Verkäufers bei Probefahrt

    Dabei kann die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene und vom Bundesgerichtshof bislang ungeklärte Frage (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 17.3.2017, V ZR 70/16 Rdnr. 15 zit. nach Juris) offen bleiben, ob während der Überlassung von Fahrzeugen zum Zwecke der Probefahrt generell nur eine Besitzdienerschaft des Probefahrenden entsteht (so die herrschende Meinung: OLG Frankfurt, Urt. v. 9.2.2016, 25 U 53/15, Rdnr. 23 zit. nach Juris; OLG Köln, Beschl. v. 18.4.2005, 19 U 10/05, Rdnr. 3 zit. nach Juris) oder ob unmittelbarer Besitz des Probefahrenden entsteht (so die Mindermeinung: OLG Düsseldorf, Urt. v. 9.3.1992, 1 U 70/91, Rdnr. 6 zit. nach Juris, allerdings ohne nähere Begründung).

    Schließlich spricht der Umstand, dass die Eigentümerin bzw. einer ihrer Angestellten während der Probefahrt nicht im Fahrzeug anwesend war, im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof im Urteil vom 17.3.2017 ( V ZR 70/16) nicht gegen die Bejahung einer bloßen Besitzdienerschaft des Herrn L## P###.

  • OLG München, 18.10.2021 - 10 U 3808/21

    Umfang der Verweisung des Deliktsstatuts - Ermittlung ausländischen Rechts

    Wenn der Kfz-Führer zudem in den Papieren als Halter ausgewiesen ist und das Schadensgutachten in Auftrag gibt, sind das hinreichende Indizien dafür, dass er nicht bloßer Besitzdiener (§ 855 BGB) (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urt. v. 17.03.2017 - V ZR 70/16; zur Ausübung des unmittelbaren Besitzes für juristische Personen [Organbesitz] vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.06.2015 - I-5 U 9/15), sondern dauerhaft im Besitz der Sache war (OLG Brandenburg, Urt. v. 18.12.2008 - 12 U 152/08; OLG Köln, Beschl. v. 18.07.2017 - 16 U 28/17; OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.02.2013 - 4 U 406/11)" (Jahnke, jurisPR-VerkR 23/2018 Anm. 1).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2022 - 5 U 213/21

    Rechtliche Einordnung eines Vertrags zur Herstellung und Bereitstellung eines

  • OLG München, 18.10.2022 - 10 U 3808/21

    Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit

  • OLG Köln, 05.11.2021 - 11 W 28/21

    1. Ein Kaufvertrag über einen Pkw und ein zugleich geschlossener Vertrag über die

  • LG Bonn, 12.03.2018 - 4 O 115/17

    Verjährung des Anspruchs des eingetragenen Eigentümers auf Herausgabe seiner mit

  • LG Berlin, 26.09.2017 - 36 O 273/16

    Kaufinteressent als Besitzdiener des Kfz-Verkäufers bei Probefahrt

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