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LG Berlin, 28.05.2018 - 51 T 122/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- IWW
§ 51 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abgabe der Vermögensauskunft durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter
Papierfundstellen
- MDR 2018, 1147
- FamRZ 2019, 137
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Berlin-Schöneberg, 21.08.2014 - 31 M 8063/14
Wann ist Stellvertretung bei Abgabe einer Vermögensauskunft zulässig?
Auszug aus LG Berlin, 28.05.2018 - 51 T 122/18
Hiernach sind vom Gerichtsvollzieher zu prüfen: die Prozessunfähigkeit des Schuldners zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft, das Vorliegen beziehungsweise der Fortbestand einer wirksam erteilten Vollmacht durch den Schuldner, die Ermächtigung zur Abgabe von Erklärungen bei Gericht, die Geeignetheit der Vollmacht, die Erforderlichkeit einer Betreuung entfallen zu lassen (AG Schöneberg, Beschluss vom 21. August 2014 - 31 M 8063/14 -, Rn. 11, juris).