Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 14.11.2017

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46773
OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17 (https://dejure.org/2017,46773)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.11.2017 - 4 W 928/17 (https://dejure.org/2017,46773)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. November 2017 - 4 W 928/17 (https://dejure.org/2017,46773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,46773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Anerkenntnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Anerkenntnisurteil

  • rechtsportal.de

    ZPO § 99 Abs. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Anerkenntnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Anerkenntnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 509
  • MDR 2018, 178
  • NJ 2018, 28
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17
    Für die Frage der Kostentragung kommt es demnach allein darauf an, ob der unterlegene Beklagte, der den gerichtlich geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt, durch sein vorprozessuales Verhalten Veranlassung zur Klage gegeben hat (BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - juris).

    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - juris; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2009, 970-971) Bleibt er insofern beweisfällig, ist für die Anwendung von § 93 ZPO kein Raum.

  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 364/13

    Insolvenzverfahren: Behandlung der Kosten eines im

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17
    Der Grundgedanke des § 93 ZPO kann zwar auch im Rahmen eines Beschluss nach § 91a ZPO herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - II ZR 364/13 -, juris); eine Anwendung des Grundgedankens der §§ 91a, 92 Abs. 2 ZPO auf die Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils ist hingegen ausgeschlossen.
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09

    Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17
    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - juris; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2009, 970-971) Bleibt er insofern beweisfällig, ist für die Anwendung von § 93 ZPO kein Raum.
  • OLG Hamm, 15.03.1982 - 4 U 360/81
    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17
    Vielmehr hat die unterliegende Partei in diesem Fall nach § 91 ZPO zwingend die Gesamtkosten des Rechtsstreits zu tragen, warum sie unterliegt, ist gleichgültig (OLG Hamm MDR 1982, 676: Verzichtsurteil; Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl. § 91 Rn 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47219
OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16 (https://dejure.org/2017,47219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2017 - 12 W 45/16 (https://dejure.org/2017,47219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2017 - 12 W 45/16 (https://dejure.org/2017,47219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verlust des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen wegen Nichtdurchführung eines Ortstermins

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    JVEG § 8a
    Verlust des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen wegen Nichtdurchführung eines Ortstermins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keinen Ortstermin durchführt: Gutachten unbrauchbar!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Ortstermin ist Pflicht, keine Kür ... (IBR 2018, 110)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 125/74

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung für Fencheltee -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16
    Zwar ist der Sachverständige grundsätzlich unabhängig von der Frage zu entschädigen, wie die Parteien und/oder das Gericht das Gutachten bewerten, denn es liegt weder ein Dienst- noch ein Werkvertrag vor, sondern ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis, so dass der Sachverständige für seine Tätigkeit und nicht für die Erstellung eines Werkes vergütet wird (BGH NJW 1976, S. 1154 ; OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2010, Az. 17 W 20/10, zitiert nach juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 29.12.2009, Az. 4 VO 1005/06, zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg NJW 2012, S. 3593 ; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG , Kommentar, 26. Aufl., § 8 JVEG , Rn. 12).
  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 197/05

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16
    Das Landgericht hat dem Beteiligten zu 1. auch zu Recht grobe Fahrlässigkeit angelastet, also die Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße dadurch, dass schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden, und dass nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGH NJW-RR 2014, S. 90 ; NJW 2007, S. 2988 ).
  • OVG Thüringen, 29.12.2009 - 4 VO 1005/06

    Ausbaubeiträge; Voraussetzungen für die Versagung der Sachverständigenvergütung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16
    Zwar ist der Sachverständige grundsätzlich unabhängig von der Frage zu entschädigen, wie die Parteien und/oder das Gericht das Gutachten bewerten, denn es liegt weder ein Dienst- noch ein Werkvertrag vor, sondern ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis, so dass der Sachverständige für seine Tätigkeit und nicht für die Erstellung eines Werkes vergütet wird (BGH NJW 1976, S. 1154 ; OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2010, Az. 17 W 20/10, zitiert nach juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 29.12.2009, Az. 4 VO 1005/06, zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg NJW 2012, S. 3593 ; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG , Kommentar, 26. Aufl., § 8 JVEG , Rn. 12).
  • OLG Köln, 08.02.2010 - 17 W 20/10

    Erlöschen des Entschädigungsanspruchs des Sachverständigen wegen verzögerlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16
    Zwar ist der Sachverständige grundsätzlich unabhängig von der Frage zu entschädigen, wie die Parteien und/oder das Gericht das Gutachten bewerten, denn es liegt weder ein Dienst- noch ein Werkvertrag vor, sondern ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis, so dass der Sachverständige für seine Tätigkeit und nicht für die Erstellung eines Werkes vergütet wird (BGH NJW 1976, S. 1154 ; OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2010, Az. 17 W 20/10, zitiert nach juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 29.12.2009, Az. 4 VO 1005/06, zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg NJW 2012, S. 3593 ; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG , Kommentar, 26. Aufl., § 8 JVEG , Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 8 C 07.1535
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16
    Ein Entschädigungsanspruch ist nach den Regeln des JVEG in seiner hier maßgeblichen Fassung vor Einfügung des § 8 a JVEG ausnahmsweise allerdings dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und der Sachverständige darüber hinaus die Unverwertbarkeit verschuldet hat, wobei ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit anzulasten sein muss (OLG Köln, a. a. O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 4. Zivilsenat -, MEDSACH 2012, S. 208; Thüringer OVG, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, a. a. O.; Bayerischer VGH , Beschluss vom 22.11.2007, Az. 8 C 07.1535, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 2 S 1538/12

    Verneinung eines Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16
    Zwar ist der Sachverständige grundsätzlich unabhängig von der Frage zu entschädigen, wie die Parteien und/oder das Gericht das Gutachten bewerten, denn es liegt weder ein Dienst- noch ein Werkvertrag vor, sondern ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis, so dass der Sachverständige für seine Tätigkeit und nicht für die Erstellung eines Werkes vergütet wird (BGH NJW 1976, S. 1154 ; OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2010, Az. 17 W 20/10, zitiert nach juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 29.12.2009, Az. 4 VO 1005/06, zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg NJW 2012, S. 3593 ; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG , Kommentar, 26. Aufl., § 8 JVEG , Rn. 12).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16
    Das Landgericht hat dem Beteiligten zu 1. auch zu Recht grobe Fahrlässigkeit angelastet, also die Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße dadurch, dass schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden, und dass nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGH NJW-RR 2014, S. 90 ; NJW 2007, S. 2988 ).
  • OLG Naumburg, 27.12.2019 - 12 W 72/19

    Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Voraussetzungen der

    Aus allem folgt ein Vorgehen des Beschwerdeführers, das naheliegende Überlegungen außer Acht lässt und all das unbeachtet lässt, was jeder mit der Erstellung von Sachverständigengutachten befassten Person einleuchten muss (ebenso: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2017, 12 W 45/16, Rn. 9 - 12, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht