Weitere Entscheidung unten: LG Darmstadt, 20.03.2019

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - I-1 U 115/18   

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https://dejure.org/2019,21678
OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - I-1 U 115/18 (https://dejure.org/2019,21678)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2019 - I-1 U 115/18 (https://dejure.org/2019,21678)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - I-1 U 115/18 (https://dejure.org/2019,21678)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Nutzungsausfall bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit des Geschädigten

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Schadensberechnung: Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfallschadens bei fiktiver Berechnung des Sachschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Versicherern nicht voreilig nachgeben - Längerer Ausfallzeitraum kann beansprucht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1119
  • MDR 2019, 1128
  • NZV 2020, 51
  • VersR 2019, 1237
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Das Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2018 (VII ZR 46/17), aus dem das Landgericht ableitet, dass die Rechtsprechung nicht nur von einer fiktiven Schadensabrechnung, sondern auch von der Zuerkennung einer Nutzungsausfallsentschädigung Abstand nehmen sollte, mag zu einer grundsätzlichen Reflexion der fiktiven Abrechnung von Kfz-Schäden Anlass geben (so auch Picker, JZ 2018, 676); die Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfalls wird durch die Entscheidung aber nicht infrage gestellt.

    Das tragende Argument der Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes, dass eine Schadensbemessung bei fiktiver Abrechnung häufig zu einer Überkompensation und damit einer nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen nicht gerechtfertigten Bereicherung des Geschädigten führe (BGH v. 22.02.2018 - VII ZR 46/17, juris Rdn. 34), passt auf diesen Anspruch nicht.

  • LG Saarbrücken, 15.05.2015 - 13 S 12/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Nutzungsausfallschaden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Eine unzulässige Vermischung von konkreter und fiktiver Abrechnung erfolgt hierdurch nicht, da es um unterschiedliche Zeitabschnitte geht (a.A. LG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2015 - 13 S 12/15, juris Rdn. 23).

    Die Revision wird im Hinblick auf die abweichende Entscheidung der Berufungskammer des LG Saarbrücken vom 15.05.2015 - 13 S 12/15 - zugelassen, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Weil der Anspruch aber kein fiktiver ist, sondern dem Ausgleich eines tatsächlich entstandenen fühlbaren Nutzungsausfalls dient (BGH v. 10.06.2008 - VI ZR 248/07, juris Rdn. 7), ist es dem Geschädigten - im Rahmen der Erforderlichkeit einerseits und der Verhältnismäßigkeit andererseits (BGH v. 18.12.2007 - VI ZR 62/07, juris Rdn. 6) - auch bei fiktiver Abrechnung des Sachschadens unbenommen, dem Schädiger daneben alle Zeiträume in Rechnung zu stellen, die der eigentlichen Wiederbeschaffung bzw. Reparatur vorausgehen und binnen derer er unfallbedingt auf sein Fahrzeug verzichten musste.
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Weil der Anspruch aber kein fiktiver ist, sondern dem Ausgleich eines tatsächlich entstandenen fühlbaren Nutzungsausfalls dient (BGH v. 10.06.2008 - VI ZR 248/07, juris Rdn. 7), ist es dem Geschädigten - im Rahmen der Erforderlichkeit einerseits und der Verhältnismäßigkeit andererseits (BGH v. 18.12.2007 - VI ZR 62/07, juris Rdn. 6) - auch bei fiktiver Abrechnung des Sachschadens unbenommen, dem Schädiger daneben alle Zeiträume in Rechnung zu stellen, die der eigentlichen Wiederbeschaffung bzw. Reparatur vorausgehen und binnen derer er unfallbedingt auf sein Fahrzeug verzichten musste.
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Allein Verzögerungen, die bei Durchführung der Reparatur auftreten, kann er nicht in Rechnung stellen, sondern muss sich insoweit an der geschätzten Reparaturdauer festhalten lassen (BGH v. 15.07.2003 - VI ZR 361/02).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Und die Einsicht des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes, dass auch die infolge der Beschädigung verursachte Unmöglichkeit, eine Sache vorübergehend zu benutzen, einen Vermögensschaden darstellen kann (BGH v. 09.07.1986 - GSZ 1/86), ist allgemeiner Natur und wird durch das geänderte Verhältnis zu den Kraftfahrzeugen (dazu Greger, NZV-Editorial 2/2019) nicht infrage gestellt.
  • LG Darmstadt, 20.03.2019 - 23 O 132/17

    Vollständige Aufgabe des Anspruchs auf fiktive Schadensabrechnung für vertraglich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Der Senat teilt die Bedenken, die das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 20.03.2019 - 23 O 132/17 - juris Rdn. 42) neuerdings an der Ersatzfähigkeit dieser Schadensposition geäußert hat, nicht.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Von den Schadensersatzansprüchen, die der Klägerin infolge des von dem Fahrer des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs alleine verschuldeten Unfalls zustehen, ist auch ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung umfasst (vgl. Senat, Urteil vom 28.05.2019 - 1 U 115/18, juris Rn. 22 f.).

    Neben dem Ersatz für die Dauer der Reparatur steht dem Geschädigten ein Ersatzanspruch für die Dauer der Schadensbegutachtung (BGH, Urteil vom 23.01.2018 - VI ZR 57/17, juris Rn. 12; Urteil vom 05.02.2013, aaO.; Senat, Urteil vom 28.05.2019, aaO., Rn. 24) und während einer angemessenen Überlegungsfrist zu (BGH, Urteil vom 05.02.2013, aaO.).

  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

    Jedoch ist der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch bei fiktiver Abrechnung nicht in jedem Fall und zwangsläufig auf die in einem erholten Schadensgutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer beschränkt (vgl. hierzu das klägerseits zitierte Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2019, 1 U 115/18).
  • AG Velbert, 12.12.2023 - 17 C 102/23
    Von den Schadensersatzansprüchen, die der Klägerin in Folge des von dem Fahrer des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs alleine verschuldeten Unfalls zustehen, ist auch ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung umfasst (vgl. Senat NJW-RR 2019, 1119 Rn. 22 f.).

    Neben dem Ersatz für die Dauer der Reparatur steht dem Geschädigten ein Ersatzanspruch für die Dauer der Schadensbegutachtung (BGH, NJW 2018, 1393 Rn. 12; BGH, NJW 2013, 1151; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2019, 1119 Rn. 24) und während einer angemessenen Überlegungsfrist zu (BGH, NJW 2013, 1151).

  • AG Memmingen, 15.12.2023 - 13 C 1787/23
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der 88 249 ff BGB dar, wenn der Geschädigte sich für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft hat (BGHZ 40, 345, 347 ff; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 13587).
  • AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bei behauptetem

    Regelmäßig ist ihm daher neben der kalkulierten Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer eine Nutzungsausfallsentschädigung auch für den Zeitraum zu gewähren, der bis zur Vorlage des Gutachtens vergangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2019 - I-1 U 115/18 -, Rn. 24, juris).
  • AG Hamburg-Harburg, 06.02.2023 - 648 C 22/22
    Da der Geschädigte zur Vorfinanzierung nicht verpflichtet ist und hier dazu auch nicht im Stande war, kann diese Dauer auch erst ab dem Tag laufen, ab dem der Geschädigte durch den Schädiger finanziell in die Lage versetzt wird, den Schaden durch Reparatur oder - wie hier - Ersatzbeschaffung zu beseitigen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2019, 1 U 115/18, R+S 2019, 730 (731)).
  • AG Itzehoe, 19.05.2023 - 94 C 61/22
    liche Zeitabschnitte geht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.5. 2019 - 1 U 115/18 = r+s 2019, 730; a. A. LG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2015, 13 S 12/15 - juris - Rn. 23).
  • AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
    Kann der Geschädigte also glaubhaft machen, dass er die Schadensregulierung aus finanziellen Gründen nicht betreiben konnte und aus diesem Grund auch in dieser Zeit auf ein Fahrzeug verzichten musste, so steht ihm auch für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung zu (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.5. 2019 - 1 U 115/18, r+s 2019, 730, beckonline).
  • LG Stendal, 25.11.2021 - 22 S 34/21
    Ebenso hat er danach noch Anspruch auf Ausgleich eines eingetretenen Nutzungsausfalls für die Dauer einer angemessenen Überlegungsfrist (vgl. OLG, Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2019, 1 U 115/18 Rn 24 m.w.N. -zitiert nach Juris).
  • LG Kassel, 31.03.2021 - 4 O 879/20
    Zwar kann der Geschädigte in diesem Fall für die Wiederbeschaffung selbst keinen längeren Zeitraum als gutachterlich ausgewiesen in Rechnung stellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2019, Az. I-1 U 115/18, 1 U 115/18, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 20.03.2019 - 23 O 132/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9729
LG Darmstadt, 20.03.2019 - 23 O 132/17 (https://dejure.org/2019,9729)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 20.03.2019 - 23 O 132/17 (https://dejure.org/2019,9729)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 20. März 2019 - 23 O 132/17 (https://dejure.org/2019,9729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 249, 823 BGB, §§ 7, 18 StVG
    Vollständige Aufgabe des Anspruchs auf fiktive Schadensabrechnung für vertraglich und gesetzlich begründete Schuldverhältnisse.

  • IWW

    BGB §§ 249, 823; StVG §§ 7, 18
    Unfallregulierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständige Aufgabe des Anspruchs auf fiktive Schadensabrechnung für vertraglich und gesetzlich begründete Schuldverhältnisse.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagung der fiktiven Schadensberechnung

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1128
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 21.01.2019 - 29 U 183/17

    Fiktive Mangelbeseitungskosten als Schaden im Kaufrecht

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.03.2019 - 23 O 132/17
    Die Aufgabe der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH zur fiktiven Schadensberechnung im Rahmen des sogenannten kleinen Schadensersatzes (Urteil vom 22.02.2018, VII ZR 46/17, juris) ist entgegen der dort vertretenen Auffassung nicht auf werkvertragliche Ansprüche beschränkt, sondern erfasst sämtliche Schadensersatzansprüche, gleich, ob sie sich aus vertraglich begründeten Schuldverhältnissen herleiten (so nunmehr auch OLG Frankfurt am Main Urteil vom 21.01.2019, 29 U 183/17, juris) oder ob sie auf gesetzlichen Schuldverhältnissen etwa des Deliktrechts beruhen.

    Erfasst werden daher von der Versagung der fiktiven Schadensberechnung nicht nur Störungen des Äquivalenzinteresses, sondern auch Störungen des Integritätsinteresses (insoweit gegen OLG Frankfurt am Main Urteil vom 21.01.2019, 29 U 183/17, juris Rn.79).

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.03.2019 - 23 O 132/17
    In diese Kategorie fällt nach hier vertretener Auffassung auch die vom VI. Zivilsenat mit Urteil vom 23.02.2010 (VI ZR 91/09) auf die Grundsätze der Schadenminderungspflicht gestützte Rechtsprechung, wonach bei fiktiver Abrechnung von Fahrzeugschäden nach einem Unfall der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen auf die Abrechnungssätze eines nicht markengebundenen Fachbetriebes verwiesen werden kann.
  • BGH, 06.04.2011 - VII ZR 46/10

    Gewillkürte Prozessstandschaft: Nicht nach Liquidation der

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.03.2019 - 23 O 132/17
    Das Gericht hat den Kläger mit Verfügung vom 30.04.2018 (Bl. 210 ff. der Akte), zugestellt am 02.05.2018 (Bl. 2 113. Akte) und nochmals mit Verfügung vom 16.10.2018 (Bl. 244 ff. der Akte), zugestellt am 05.11.2018 (Bl. 248. Akte), jeweils darauf hingewiesen, dass nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung der 23. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt Fortentwicklung der Entscheidung des VII. BGH-Senats vom 22.02.2018 (VII ZR 46/10) kein Schadensersatzanspruch mehr fiktiv abgerechnet werden kann.
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.03.2019 - 23 O 132/17
    Die Aufgabe der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH zur fiktiven Schadensberechnung im Rahmen des sogenannten kleinen Schadensersatzes (Urteil vom 22.02.2018, VII ZR 46/17, juris) ist entgegen der dort vertretenen Auffassung nicht auf werkvertragliche Ansprüche beschränkt, sondern erfasst sämtliche Schadensersatzansprüche, gleich, ob sie sich aus vertraglich begründeten Schuldverhältnissen herleiten (so nunmehr auch OLG Frankfurt am Main Urteil vom 21.01.2019, 29 U 183/17, juris) oder ob sie auf gesetzlichen Schuldverhältnissen etwa des Deliktrechts beruhen.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Der Senat teilt die Bedenken, die das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 20.03.2019 - 23 O 132/17 - juris Rdn. 42) neuerdings an der Ersatzfähigkeit dieser Schadensposition geäußert hat, nicht.
  • LG Oldenburg, 14.06.2019 - 1 O 2175/18

    Verkehrsunfall - fiktive Schadensabrechnung nach tatsächlicher Fahrzeugreparatur

    Sie sind der Auffassung, die Klage sei unschlüssig, da die Klägerin nach der zutreffenden Rechtsauffassung des Landgerichts Darmstadt, Urteil vom 20.03.2019 (Az. 23 O 132/17), die Reparaturkosten nicht mehr fiktiv abrechnen dürfe.

    Das Gericht folgt für die Fallgestaltungen, in denen trotz erfolgter Instandsetzung nicht konkret, sondern fiktiv abgerechnet wird, im Ergebnis der Rechtsprechung des Landgerichts Darmstadt, Urteil vom 20.03.2019 (Az. 23 O 132/17), wonach die Abrechnung eines Fahrzeugschadens auf der Grundlage der nur fiktiv ermittelten Reparaturkosten unzulässig ist.

    Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 20.03.2018, Az. 23 O 132/17, diese Grundsätze auf sämtliche Schadenersatzansprüche erstreckt; es hält eine fiktive Schadensabrechnung für alle vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse für unzulässig.

    Gegen eine direkte Übertragung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Werkvertragsrecht auf das Haftungsrecht des Straßenverkehrs spricht, dass anders als im dort entschiedenen Fall hier nicht das Äquivalenzinteresse betroffen ist, sondern das Integritätsinteresse verletzt wurde (OLG Frankfurt, a.a.O, Rn. 79, a.A.: LG Darmstadt, Urteil vom 20.03.2019, Az. 23 O 132/17, Rn. 31 ff.).

  • LG Darmstadt, 24.01.2020 - 8 O 26/19

    Kein Anspruch auf Erstattung fiktiver Reparaturkosten auf Gutachtenbasis nach

    Der entscheidende Richter bleibt im Anschluss an die inzwischen wohl durchaus gefestigt zu nennende Rechtsprechung der 23. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt (vgl. deren Urteile vom 05.09.2018, Az. 23 O 386/17 ; abgedruckt u.a. ZfSch 2019, 24 ff.; vom 24.10.2018, Az. 23 O 356/17 ; abgedruckt u.a. MDR 2019, 95 ff. und vom 20.03.2019, Az. 23 O 132/17 ; abgedruckt u.a. NJW-Spezial 2019, 362 f.; alle im Langtext zit. nach juris) auch in Kenntnis der diese Rechtsprechung abändernden Urteile des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.11.2019 (Az. 22 U 16/19 ; abgedruckt Verkehrsrecht aktuell 2020, 1; im Langtext zit. nach juris) und vom 14.11.2019 (Az. 22 U 177/18 ; abgedruckt VRR 2019, Nr. 12, 2; im Langtext zit. nach juris) sowie des dortigen Hinweisbeschlusses vom 18.06.2019 (Az. 22 U 210/18; abgedruckt DAR 2020, 33 ff.; im Langtext zit. nach juris) und unter Berücksichtigung der Argumentation der Klägerseite bei seiner Rechtsauffassung, dass der Kläger hier unabhängig von der vollständigen Haftung der Beklagten dem Grunde nach im Ergebnis keine Erstattung der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachtenbasis verlangen kann, ohne vorgetragen zu haben, ob bzw. in welcher Höhe bei ihm tatsächlich Reparaturkosten angefallen sind, sodass die Klage insoweit trotz der vollständigen Haftung der Beklagten dem Grunde nach abzuweisen ist.
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