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   BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55   

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BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55 (https://dejure.org/1956,196)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1956 - 3 StR 195/55 (https://dejure.org/1956,196)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1956 - 3 StR 195/55 (https://dejure.org/1956,196)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat - Zeugnisverweigerungsrechts - Strafbarkeit des Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 53

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    53er-Zeuge

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 59
  • NJW 1956, 599
  • MDR 1956, 308
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Der Verwertung der Aussage würde selbst ein Bruch des Berufsgeheimnisses nicht entgegengestanden haben (BGHSt 9, 59/60).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Ob der Zeuge von diesem Recht Gebrauch macht und schweigt oder ob er sich nach Abwägen der einander widerstreitenden Interessen zur Aussage entschließt, obliegt allein seiner Entscheidung, auf die selbst das Gericht nicht einwirken darf (RGSt 57, 63, 64; BGHSt 9, 59, 61; 15, 200, 202; 18, 146, 147; vgl. auch Eb. Schmidt aaO Rn. 26).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    b) Diese vor allem auf die Einschränkung der ausufernden subjektiven Täterschaftslehre abzielende Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. dazu Jakobs JR 1985, 340, 342 f. Anm. zu BGHSt 33, 50 und Meyer JuS 1986, 189, 191; auch schon Kielwein MDR 1956, 308 Anm. zu BGHSt 8, 205), hat der Bundesgerichtshof im wesentlichen übernommen (vgl. BGH, Urt. vom 18. Februar 1954 - 3 StR 814/53); sie ist in der Entscheidung BGHSt 8, 205 jedoch dahin eingeschränkt worden, daß nur noch für die Annahme der Täterschaft beim Bandendiebstahl vorausgesetzt wurde, daß das Bandenmitglied auch an dem einzelnen Diebstahl örtlich und zeitlich, wenn auch nicht notwendig körperlich gemeinsam zusammen mit mindestens einem weiteren Bandenmitglied gewirkt hat.

    § 250 Rdn. 40; Jakobs JR 1985, 342; Joerden StV 1985, 329; Kielwein MDR 1956, 308; Küper GA 1997, 328, 333; Kindhäuser in NK-StGB 5. Lfg.

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn er durch verfahrenswidrige Maßnahmen des Gerichts zu seiner Aussage bestimmt worden ist, wozu wiederum die bloße Vernehmung zu den von der Verschwiegenheitspflicht erfaßten Umständen, von der nach § 383 Abs. 3 ZPO abzusehen ist, nicht genügt (BGH Urt. v. 31. Mai 1976, RiZ (R) 1/76, NJW 1977, 1198; BGH Urt. v. 12. Januar 1956, 3 StR 195/55, NJW 1956, 599; zust. Stein/Jonas/Schumann, ZPO 20. Aufl., § 383 Rdn. 107; Zöller/Stephan, ZPO 15. Aufl., § 383 Rdn. 22; Baumbach/Lauterbach, ZPO 48. Aufl., § 383 Anm. 6; a. A. Gießler, NJW 1977, 1185; ThomasPutzo, ZPO 15. Aufl., § 383 Anm. 5).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99

    Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen

    b) Diese vor allem auf die Einschränkung der ausufernden subjektiven Täterschaftslehre abzielende Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. dazu Jakobs JR 1985, 340, 342 f. Anm. zu BGHSt 33, 50 und Meyer JuS 1986, 189, 191; auch schon Kielwein MDR 1956, 308 Anm. zu BGHSt 8, 205), hat der Bundesgerichtshof im wesentlichen übernommen (vgl. BGH, Urt. vom 18. Februar 1954 - 3 StR 814/53); sie ist in der Entscheidung BGHSt 8, 205 jedoch dahin eingeschränkt worden, daß nur noch für die Annahme der Täterschaft beim Bandendiebstahl vorausgesetzt wurde, daß das Bandenmitglied auch an dem einzelnen Diebstahl örtlich und zeitlich, wenn auch nicht notwendig körperlich gemeinsam zusammen mit mindestens einem weiteren Bandenmitglied gewirkt hat.

    § 250 Rdn. 40; Jakobs JR 1985, 342; Joerden StV 1985, 329; Kielwein MDR 1956, 308; Küper GA 1997, 328, 333; Kindhäuser in NK-StGB 5. Lfg.

  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des

    Über eine in diesem Sinne gesteigerte Aktionsgefahr (Schild NStZ 1983, 69, 70) hinaus - die in der Steigerung der Effizienz der Tathandlung gründet - liegt ein qualifizierendes Element auch darin, daß die Tatbegehung durch mehrere die Durchsetzungsmacht gegenüber potentiellen Tatopfern erhöht; das Opfer sieht sich in "geteilter Abwehrkraft gefährlicher Übermacht" gegenüber; die Verteidigung der bedrohten Rechtsgüter ist infolgedessen erschwert (vgl. dazu Wessels/Hillenkamp aaO Rdn. 270; Kielwein MDR 1956, 308; Otto JZ 1985, 21, 25).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Für Verstöße gegen diese Bestimmungen bewendet es bei dem Grundsatz, daß jeder Angeklagte einen Anspruch auf prozeßordnungsgemäßes Verfahren hat (RGSt 57, 63, 64 f; 71, 21, 23; BGHSt 9, 59 f; Roxin, Strafverfahrensrecht, 18. Aufl. S. 132), also regelmäßig die Beachtung der Verfahrensvorschriften verlangen und ihre Verletzung mit der Revision rügen kann.
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die

    Weder haben der Angeklagte oder ein in seinen Geheimhaltungsinteressen berührter Zeuge einen Anspruch darauf, daß der Arzt von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht (BGHSt 9, 59, 61), noch darf das Gericht die Entschließung des Zeugen durch Hinweise oder Empfehlungen beeinflussen (BGHSt 18, 146, 147; Lenckner in Arzt und Recht, 1966, S. 189, 194).
  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

    darüber in der Hauptverhandlung autonom hinwegsetzte und freiwillig aussagte - dann stünde die Verwertbarkeit der Aussage nicht in Frage (vgl. BGHSt 9, 59; 15 (200), 18, 369 (371)) -, kann nach dem oben geschilderten Ablauf nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Ob er schweigen will oder sich nach Abwägen der einander widerstreitenden Interessen zur Aussage entschließt, obliegt seiner eigenen Entscheidung, auf die das Gericht selbst dann nicht einwirken darf, wenn sich der Arzt möglicherweise nach § 300 StGB strafbar machen würde (vgl. BGHSt 9, 59, 61 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 195/55]; 15, 200, 202 [BGH 28.10.1960 - 4 StR 375/60]; Eb. Schmidt, Lehrkomm. Teil II § 53 Randnote 26).
  • OLG Koblenz, 10.12.2007 - 2 Ws 618/07

    Voraussetzungen eines unmittelbar aus der Verfassung herzuleitenden

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

  • OLG Köln, 19.12.2016 - 2 Ws 772/16

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes und seiner Berufshelfer

  • OLG Hamm, 10.07.2018 - 3 Ws 272/18

    Weitergabe von Informationen von Mitarbeitern in Maßtregelvollzugskliniken an

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

  • OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19

    Disziplinarverfügung; Prüfungsmaßstab; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst;

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 563/87

    Strafbarkeit wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug -

  • BFH, 01.02.2001 - XI B 11/00

    Hinweispflicht des Gerichts auf Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters?

  • BGH, 29.03.1960 - 4 StR 29/60

    Unerlaubtes Führen eines akademischen Grades - Verwirkung der Rüge durch

  • BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60

    Beihilfe zum Mord durch Mitwirkung bei der Tötung von erwachsenen Geisteskranken

  • LG Bochum, 15.03.2005 - 12 Qs 4/05

    Berufsgeheimnisträger - Schweigepflichtentbindung bei juristischen Personen

  • BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75

    Überlastung einer Strafkammer - Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe

  • LG Göttingen, 07.05.2010 - 2 O 168/10
  • BGH, 31.05.1976 - RiZ(R) 1/76

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen

  • LG Hamburg, 06.08.2001 - 616 Qs 41/01

    Auferlegung der Kosten auf Grund der Verweigerung des Zeugnisses; Befugnis zur

  • BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62

    Unterbringung eines vermindert Zurechnungsfähigen in einer Heil- und

  • BGH, 05.09.1989 - 4 StR 457/89

    Verwerfung der Revision mangels Rechtsfehler

  • OLG Bamberg, 11.08.1983 - Ws 402/83

    Unzulässige Verweigerung einer Aussage durch einen Rechtsanwalt; Anforderungen an

  • BGH, 23.11.1959 - II ZR 189/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1970 - 1 StR 342/70

    Anforderungen an die Darlegung eines behaupteten Verfahrensmangels - Hinzuziehung

  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 373/67

    Geltendmachung der Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten während der

  • BGH, 15.09.1964 - 5 StR 178/64

    Rechtsmittel

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