Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.03.1963

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1963 - V ZR 82/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,7658
BGH, 13.02.1963 - V ZR 82/62 (https://dejure.org/1963,7658)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1963 - V ZR 82/62 (https://dejure.org/1963,7658)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1963 - V ZR 82/62 (https://dejure.org/1963,7658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,7658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 575
  • DNotZ 1964, 296
  • DB 1963, 1043
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus BGH, 13.02.1963 - V ZR 82/62
    Allenfalls wäre noch zu prüfen, ob in der Äußerung des Klägers in der Beweisaufnahme am 14. Februar 1961 (Bl. 37 GA) eine Anfechtung wegen Täuschung zu erblicken und ob diese Anfechtung gleichzeitig als Irrtumsanfechtung aufzufassen wäre (vgl. BGHZ 34, 32, 38).
  • RG, 16.10.1908 - VII 595/07

    1. Zum Begriffe der Schenkung unter Lebenden im Sinne des

    Auszug aus BGH, 13.02.1963 - V ZR 82/62
    Nach der Rechtsprechung ist der Widerruf ungeachtet des weiteren Verhaltens des Beschenkten gemäß § 534 BGB dann ausgeschlossen, wenn dem Schenker eine besondere Pflicht für diese Zuwendung obgelegen hat, eine Pflicht, die aus den konkreten Umständen des Falles erwachsen ist und in den Geboten der Sittlichkeit wurzelt, wobei das Vermögen und die Lebensstellung der Beteiligten sowie ihre persönlichen Beziehungen untereinander zu berücksichtigen sind (RGZ 70, 15, 19 und 383, 385; RG WarnRspr 1913 Nr. 409).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der

    Dem Schenker muss aus den konkreten Umständen des Falles eine besondere Pflicht für diese Zuwendung obgelegen haben, eine Pflicht, die aus den konkreten Umständen des Falles erwachsen ist und in den Geboten der Sittlichkeit wurzelt, wobei das Vermögen und die Lebensstellung der Beteiligten sowie ihre persönlichen Beziehungen untereinander zu berücksichtigen sind (BGH Urt. v. 13.2.1963 - V ZR 82/62, BeckRS 1963, 31187351 = MDR 1963, 5756; RGZ 70, 15, 19 und 383, 385; RG WarnRspr 1913 Nr. 409).

    Eine solche Pflicht wurde vom Bundesgerichtshof etwa für den Fall bejaht, dass dem Zuwendenden gegenüber seinen Geschwistern eine sittliche Pflicht zur Unterstützung oblag, da diese mangels Gewährleistung ihres Lebensunterhalts der Schenkung bedürftig gewesen seien (BGH Urt. v. 13.2.1963 - V ZR 82/62, BeckRS 1963, 31187351 = MDR 1963, 575).

  • OLG Köln, 10.11.2021 - 26 UF 92/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Zugewinnausgleich; Berücksichtigung von

    Dem Schenker muss aus den konkreten Umständen des Falles eine besondere Pflicht für diese Zuwendung oblegen haben, eine Pflicht, die aus den konkreten Umständen des Falles erwachsen ist und in den Geboten der Sittlichkeit wurzelt, wobei das Vermögen und die Lebensstellung der Beteiligten sowie ihre persönlichen Beziehungen untereinander zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 13.02.1963 - V ZR 82/62, MDR 1963, 575 ff.).
  • LSG Hessen, 25.11.2013 - L 9 AS 591/11

    Rücknahme von Grundsicherungsleistungsbescheiden; Treuhänderisch gehaltenes

    Die Voraussetzungen einer sittlichen Pflicht im Sinne dieser Normen werden bejaht, wenn dem Schenker bzw. Zuwendenden eine besondere, in dem Gebot der Sittlichkeit wurzelnde Verpflichtung für die Zuwendung oblag (BGH MDR 63, 575; Erman/Seiler, BGB, 10. Aufl. 2000, § 534 RdNr. 2).
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R

    Einordnung einer Unterstützungsleistung durch die Eltern als eigenes Einkommen im

    Die Voraussetzungen einer sittlichen Pflicht im Sinne dieser Normen werden bejaht, wenn dem Schenker bzw. Zuwendenden eine besondere, in dem Gebot der Sittlichkeit wurzelnde Verpflichtung für die Zuwendung oblag (BGH MDR 63, 575; Erman/Seiler, BGB, 10. Aufl. 2000, § 534 RdNr. 2).
  • BGH, 03.01.1968 - V ZR 8/67

    Anfechtung einer Nießbrauchsbestellung wegen arglistiger Täuschung bzw. wegen

    Wegen, des Sachverhalts wird auf Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 13. Februar 1963, V ZR 82/62 (LM § 534 BGB Nr. 1) Bezug genommen, durch das auf die Revision des Klägers das seine Berufung zurückweisende Urteil des Berufungsgerichts vom 26. Februar 1962 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1963 - IV ZB 461/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,3086
BGH, 27.03.1963 - IV ZB 461/62 (https://dejure.org/1963,3086)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1963 - IV ZB 461/62 (https://dejure.org/1963,3086)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1963 - IV ZB 461/62 (https://dejure.org/1963,3086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,3086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20

    Verletzung von Art 7 (Rechtsstaatsprinzip) und Art 15 Abs 5 S 2 VvB (

    Sind die maßgeblichen Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof bereits grundsätzlich entschieden, ist die Revision daher nur zuzulassen, wenn das Berufungsgericht bewusst eine von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abweichende Entscheidung gefällt hat oder wenn es eine neue abweichende Entscheidung des Bundesgerichtshofes noch nicht berücksichtigen konnte (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2004 - V ZR 260/03 -, juris Rn. 9, 12; vom 27. März 1963, IV ZB 461/62 - und vom 9. Februar 1962 - IV ZB 20/62 -, juris).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 113/03

    Rechtsfolgen des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung und der förmlichen

    Wenn das Berufungsgericht in diesem Punkt unabsichtlich von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen wäre, der es hat folgen wollen, würde ein solcher Rechtsfehler die Zulassung der Revision nach § 219 Abs. 2 Nr. 3 BEG nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1963 - IV ZB 461/62, RzW 1963, 424 m.w.N. zu § 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG a.F. = § 219 Abs. 2 Nr. 3 BEG n.F.).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 587/02

    Darlegung eines Divergenzfalls in Entschädigungssachen

    Selbst wenn das Berufungsgericht in diesem Punkt unabsichtlich von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen wäre, der es hat folgen wollen, würde ein solcher Rechtsfehler die Zulassung der Revision nach § 219 Abs. 2 Nr. 3 BEG nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1963 - IV ZB 461/62, RzW 1963, 424 m.w.N. zu § 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG a.F. = § 219 Abs. 2 Nr. 3 BEG n.F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht