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   BGH, 22.04.1964 - IV ZR 189/63   

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BGH, 22.04.1964 - IV ZR 189/63 (https://dejure.org/1964,2018)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1964 - IV ZR 189/63 (https://dejure.org/1964,2018)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1964 - IV ZR 189/63 (https://dejure.org/1964,2018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1853
  • MDR 1964, 663
  • FamRZ 1964, 418
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1962 - IV ZR 102/61

    Nichtigkeitsklage. Doppelehe

    Auszug aus BGH, 22.04.1964 - IV ZR 189/63
    Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil, das BGHZ 37, 51, 55 [BGH 21.03.1962 - IV ZR 102/61] veröffentlicht ist, ausgeführt, daß es nach dem Gesetz nicht der einzige Zweck der Nichtigkeitsklage ist, den Zustand des Nebeneinanderbestehens zweier Ehen zu beseitigen und die Doppelehe zu vernichten, damit die erste Ehe wiederhergestellt werden kann.

    Der Senat hat jedoch anerkannt, daß die Ehenichtigkeitsklage unter ganz besonderen Umständen ausnahmsweise wegen mißbräuchlicher Rechtsausübung unzulässig sein kann, wenn sie sich als Betätigung einer verwerflichen Gesinnung erweist und deswegen sittlich in einem Maße zu verurteilen ist, daß demgegenüber der gleichfalls verwerfliche Verstoß gegen das Gebot der Einehe hingenommen werden muß (BGHZ 30, 140, 144 [BGH 29.04.1959 - IV ZR 265/58]; 37, 51, 56 [BGH 21.03.1962 - IV ZR 102/61]; LM ZPO § 606 a Nr. 1; ähnlich schon R. Bruns JZ 1959, 149, 151; der Rechtsprechung zustimmend Müller-Freienfels JZ 1959, 635, 637 [BGH 29.04.1959 - IV ZR 265/58], Boehmer NJW 1959, 2185, 2189, Habscheid FamRZ 1963, 6, 7).

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus BGH, 22.04.1964 - IV ZR 189/63
    Wer ihn geltend macht, muß seine tatsächlichen Voraussetzungen nachweisen und unter Umständen die Heuchelei der Gegenpartei entlarven (BGHZ 12, 154, 160) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53].
  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 265/58

    Schutzwürdigkeit einer bigamischen Ehe

    Auszug aus BGH, 22.04.1964 - IV ZR 189/63
    Der Senat hat jedoch anerkannt, daß die Ehenichtigkeitsklage unter ganz besonderen Umständen ausnahmsweise wegen mißbräuchlicher Rechtsausübung unzulässig sein kann, wenn sie sich als Betätigung einer verwerflichen Gesinnung erweist und deswegen sittlich in einem Maße zu verurteilen ist, daß demgegenüber der gleichfalls verwerfliche Verstoß gegen das Gebot der Einehe hingenommen werden muß (BGHZ 30, 140, 144 [BGH 29.04.1959 - IV ZR 265/58]; 37, 51, 56 [BGH 21.03.1962 - IV ZR 102/61]; LM ZPO § 606 a Nr. 1; ähnlich schon R. Bruns JZ 1959, 149, 151; der Rechtsprechung zustimmend Müller-Freienfels JZ 1959, 635, 637 [BGH 29.04.1959 - IV ZR 265/58], Boehmer NJW 1959, 2185, 2189, Habscheid FamRZ 1963, 6, 7).
  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 131/20

    Zur Frage der Aufhebbarkeit einer Auslandsehe mit einer bei Eheschließung

    Zudem hat der Bundesgerichtshof selbst für das Verbot der Doppelehe bzw. -partnerschaft des § 1306 BGB - für das es auch nach früherem Recht keine Härtefallregelung gab - anerkannt, dass ein hierauf gestützter Aufhebungsantrag ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich sein kann (vgl. etwa BGH FamRZ 1964, 418, 419 f.) und mithin eine Einzelfallbetrachtung nicht gänzlich ausgeschlossen ist.
  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 565/20

    Verfahren zur Berichtigung der Geburtenregistereinträge für die beiden Kinder in

    Zwar wurde diese Ehe zusätzlich durch ein deutsches Gericht geschieden; diese im August 2014 rechtskräftig gewordene Scheidung lässt das Ehehindernis der Doppelehe für die Kindesmutter aber nicht rückwirkend entfallen und beseitigt den der bigamischen Ehe anhaftenden Mangel nicht (vgl. BGH Urteil vom 22. April 1964 - IV ZR 189/63 - NJW 1964, 1853 f.).
  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85

    Zulässigkeit der von dem Staatsanwalt und dem Ehegatten der früheren Ehe

    Die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage folgt vielmehr im allgemeinen bereits daraus, daß eine bigamische Ehe - angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Einehe (vgl. BVerfGE 62, 323, 330) - gegen die anerkannte sittliche Ordnung der abendländischen Kultur verstößt (BGHZ 37, 51, 55; BGH Urteil vom 22. April 1964 - IV ZR 189/63 = FamRZ 1964, 418, 419 = NJW 1964, 1853), daß sich gleichwohl nach § 23 EheG niemand auf die Nichtigkeit der bigamischen Ehe berufen kann, solange diese nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist, und daß zur Herbeiführung eines solchen Urteils nur einem bestimmten Personenkreis, nämlich dem Staatsanwalt und den Ehegatten der nichtigen und der früheren Ehe, ein Klägerecht eingeräumt ist (§ 24 EheG).

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach, insbesondere gegen Stimmen der Literatur (vgl. Beitzke MDR 1952, 338 ff; Boehmer NJW 1959, 2185, 2189), entschieden hat, verfolgt die Nichtigkeitsklage nicht ausschließlich den Zweck, den Zustand des Nebeneinanderbestehens von zwei Ehen zu beseitigen und die Doppelehe zu vernichten, damit die erste Ehe wiederhergestellt werden kann (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff; Urteile vom 22. April 1964 a.a.O. S. 420; vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873).

    Zwar kann eine Ehenichtigkeitsklage unter besonderen Umständen ausnahmsweise wegen mißbräuchlicher Rechtsausübung unzulässig sein (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff; Urteile vom 22. April 1964 aaO; und vom 26. Februar 1975 aaO; Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 24 Rdn. 15; MünchKomm/Müller-Gindullis § 24 EheG Rdn. 10; Soergel/Häberle BGB 11. Aufl. § 24 EheG Rdn. 8; teilweise a.A.: Gernhuber a.a.O. § 13 III 2 S. 125, 126; Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 6).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bei der Nichtigkeitsklage des Ehegatten, der die Doppelehe geschlossen hatte, dann angenommen, wenn die Klage aus verwerflicher Gesinnung erhoben wurde (BGHZ 30, 140, 144; BGH Urteil vom 22. April 1964 a.a.O. S. 419, 420; vgl. auch BGHZ 37, 51 m. Anm. LM § 24 EheG Nr. 5), oder auch in einem Fall, in dem der Kläger es in der Hand hatte, den Nichtigkeitsgrund zu beseitigen (Urteil vom 28. Juni 1961 - IV ZR 297/60 = LM § 606 a ZPO Nr. 1).

  • BGH, 17.01.2001 - XII ZR 266/98

    Nichtigerklärung einer in der ehemaligen DDR geschlossenen bigamischen Ehe

    Dieser Mangel sollte nicht durch Auflösung der ersten Ehe (sei es durch Scheidung, Tod oder Auflösung nach § 38 Abs. 2 Satz 1 EheG) geheilt werden können, selbst wenn dadurch der Zustand der Doppelehe beseitigt wurde (BGHZ 37, 51, 55, 56; BGH, Urteil vom 22. April 1964 - IV ZR 189/63 - FamRZ 1964, 418, 419).
  • KG, 31.05.2016 - 1 VA 7/15

    Anerkennung eines syrischen Urteils in Ehesachen: Rückwirkende Bestätigung einer

    Auch kann der Mangel einer bigamischen Ehe - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall des § 1316 Abs. 2 Nr. 1 BGB - nicht ohne weiteres durch Auflösung der ersten Ehe geheilt werden (vgl. BGH, FamRZ 1964, 418, 419 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.1985 - 2 UF 279/84

    Berufungsverfahren; Nichtigerklärung einer geschlossenen Ehe;

    Der der bigamischen Ehe der Beklagten anhaftende Mangel ist auch nicht dadurch geheilt worden, daß die zu der Zeit der Eheschließung der Beklagten bestehende erste Ehe des Beklagten zu 1) mit der Klägerin jetzt durch Scheidung aufgelöst worden ist (BGH NJW 1964, 1853).

    Die teilweise im Schrifttum vertretene Auffassung, eine Doppelehe könne im allgemeinen nicht mehr für nichtig erklärt werden, wenn die erste Ehe aufgelöst sei, hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22. April 1964 - NJW 1964, 1853) ausdrücklich abgelehnt.

  • BGH, 26.02.1975 - IV ZR 33/74

    Zurückweisung einer Revision - Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch einen

    Auch in den Fällen BGHZ 37, 51, 56, 57 und MDR 1964, 663, 664, in denen ein in bigamischer Ehe lebender Ehegatte die Nichtigkeitsklage erhoben hatte und die Frage einer unzulässigen Rechtsausübung zu erwägen war, hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß der Klage die sittliche Berechtigung abzusprechen ist, wenn ihre Erhebung sittlich in solchem Maße zu mißbilligen ist, daß demgegenüber der sittlich gleichfalls verwerfliche Verstoß gegen das Gebot der Einehe und eventuell auch die Aufrechterhaltung des Zustandes der Doppelehe jedenfalls insofern zurücktreten muß, als nicht mehr gerade der Kläger die Beseitigung des der sittlichen Ordnung widersprechenden Zustandes verlangen kann.
  • OLG Köln, 02.12.1982 - 21 WF 196/82
    Ein Rechtsmißbrauch kann in dem Scheidungsantrag, der sich auf eine Scheinehe stützt, grundsätzlich nicht gesehen werden; davon kann nur gesprochen werden, wenn das Begehren nur auf die Durchsetzung grob selbstsüchtiger und unlauterer Interessen gerichtet, und die Erhebung des Scheidungsantrages in solchem Maße sittlich zu verurteilen ist, daß sich demgegenüber die Aufrechterhaltung der Scheinehe als kleineres Übel erweist (vgl. zu der insoweit parallelen Situation des § 24 EheG BGH FamRZ 1962, 299; 1964, 418; 1975, 332).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1964 - III ZR 45/63   

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https://dejure.org/1964,1201
BGH, 27.04.1964 - III ZR 45/63 (https://dejure.org/1964,1201)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1964 - III ZR 45/63 (https://dejure.org/1964,1201)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1964 - III ZR 45/63 (https://dejure.org/1964,1201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1523
  • MDR 1964, 663
  • VersR 1964, 748
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus BGH, 27.04.1964 - III ZR 45/63
    â- Her Senat hax allerdings in Angelegenheiten von Stationierungsschädon ausgesprochen, daß bei einem Vergleich zwischen dem Geschädigten und dem Amt für ertfc:Hgungslasten übar die Abgeltung von Sta tionierungsschäden vor Klagerhebung der Berechnung der zu erstattenden Anwaltsgebühren regelmäßig nur der durch die Vereinbarung zuerkannte Krsatzbetrag zugrunde zu legen i«»t und nicht- :tv/a der höhere Betrag, den der Geschädigte vorher angemeldet hatte (vgl.BGH Urt.v. 31.Januar 1963 III ZB 117/62 BGHZ 39, 60; s. dazu Keßler 'ORiE 1964, 119).
  • BGH, 13.04.1970 - III ZR 75/69

    Grundsatzentscheidung zum Streitwert in der Unfallregulierung und zum

    Das vorstehend Gesagte widerspricht nicht der - recht verstandenen - Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67 = AnwBl 1969, 15, ebenso nicht dem Beschluß des jetzt erkennenden Senats vom 27. April 1964 - III ZR 45/63 - = NJW 1964, 1523 = MDR 1964, 663.
  • LAG München, 25.03.2024 - 3 Ta 25/24

    Gegenstandswert, Allgemeiner Feststellungsantrag, Schleppnetzantrag, Rechtskraft

    Dient der Vergleich der Beilegung des Rechtsstreits, dann entspricht sein Wert dem Wert der Klageanträge (vgl. BGH, Beschluss vom 27.4. 1964 - III ZR 45/63 -).
  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen

    Dann kann der Vergleich seinem Sinn nach dahin auszulegen sein, daß dem Geschädigten die Vergleichssumme "netto" verbleiben soll, er also nicht aus ihr einen Teil für Anwaltskosten entnehmen muß (so z.B. AG Hamburg VersR 1968, 184; vgl. auch den Streitwert-Beschluß vom 27. April 1964 - III ZR 45/63 = LM § 98 ZPO Nr. 2 = VersR 1964, 746).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1964 - III ZR 107/63   

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https://dejure.org/1964,7158
BGH, 27.04.1964 - III ZR 107/63 (https://dejure.org/1964,7158)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1964 - III ZR 107/63 (https://dejure.org/1964,7158)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1964 - III ZR 107/63 (https://dejure.org/1964,7158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 663
  • VersR 1964, 748
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.1961 - III ZR 29/60

    Zulässigkeit der Revision (§ 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)

    Auszug aus BGH, 27.04.1964 - III ZR 107/63
    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch, sondern im Einklang mit dem von der Revision angezogenen Urteil des Senats in BGHZ 35, 99 (mit Anm. Johannsen in LM unter Nr. 11 zu § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).
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