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   AG Bremerhaven, 23.09.1974 - 4 Qs 187/74   

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AG Bremerhaven, 23.09.1974 - 4 Qs 187/74 (https://dejure.org/1974,9001)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 23.09.1974 - 4 Qs 187/74 (https://dejure.org/1974,9001)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 23. September 1974 - 4 Qs 187/74 (https://dejure.org/1974,9001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 241
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11

    Reststrafenaussetzung; Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen einer positiven

    Divergierende Entscheidungen sind hier nicht möglich" (OLG Stuttgart, MDR 1975, 241).
  • OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91

    Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung

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  • OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Ws 196/02

    Zuständigkeit für die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen

    Schließen sich an die Strafvollstreckung freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und (hier:) Sicherung an, so kommt die Aussetzung des Strafrestes nicht in Frage, es sei denn, dass zugleich gemäß § 67 c Abs. 1 StGB die Aussetzung des Maßregelvollzugs angeordnet wird (Schönke/Schröder-Stree, StGB, 26. Aufl., § 57 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 57 Rdn. 11, § 67 c Rdn. 3 a; OLG Stuttgart MDR 1975, 241 ausdrücklich für die Sicherungsverwahrung, OLG Frankfurt, NJW 1980, 2535, 2536; jedenfalls für die Sicherungsverwahrung auch Leipziger Kommentar-Gribbohm, StGB, 11. Aufl., § 57 Rdn. 22; ferner Mrozynski, JR 1983, 183, 138 f).
  • OLG Koblenz, 14.11.2001 - 1 Ws 1437/01

    Reststrafaussetzung, Einwilligung, verweigerte Widerruf, nachträgliche

    Ist es aber bisher noch zu keiner auch nur ansatzweisen erstinstanzlichen Sachprüfung gekommen, fehlt es zudem an der bei (nunmehr) vorliegender Einwilligung zwingend erforderlichen persönlichen Anhörung des Verurteilten (§ 454 Abs. 1 Satz 2 StPO) und würde diesem bei eigener Sachentscheidung durch den Senat die gesamte erste Instanz genommen, ist eine Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht an die Vorinstanz ausnahmsweise auch ohne erstinstanzlichen Verfahrensfehler zulässig (OLG Karlsruhe StV 99, 385, 386; OLG Frankfurt NStZ 83, 426; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 309, Rnr. 9 unter Hinweis auf OLG Koblenz MDR 75, 241; ebenso [mit dem vom Vorliegen eines Verfahrensverstoßes unabhängigen Hinweis darauf, daß eine mündliche Anhörung im Beschwerdeverfahren regelmäßig nicht stattfindet KG NStZ 99, 319, 320).
  • KG, 28.04.2000 - 5 Ws 754/99

    Verlegung eines Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt zur

    Die Anforderungen an eine günstige Prognose sind aber bei der Entscheidung nach § 67 c Abs. 1 StGB nicht höher als bei derjenigen über eine Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zum Zweidrittelzeitpunkt nach § 57 Abs. 1 StGB (vgl. OLG Frankfurt NJW 1980, 2535; OLG Stuttgart MDR 1975, 241; Tröndle/ Fischer, § 57 StGB Rdn. 5 c) .
  • OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 502/01

    Strafvollstreckung, Überstellung, Strafgefangener, Einwilligung, Subsidiarität

    Unter diesen Umständen würde eine den Gesamtkomplex umfassende Sachentscheidung durch den Senat sowohl dem Verurteilten als auch der Strafvollstreckungsbehörde der praktischen Wirkung nach eine Rechtsmittelinstanz nehmen (vgl. OLG Koblenz in MDR 1975, 241, 242).
  • OLG Köln, 16.08.1988 - Ss 289/88

    Strafzumessung: Fehlerhafte Strafschärfung bei Fehlen eines

    Bei einer fortgesetzten Handlung kann die gerechte Strafe in der Regel nur gefunden werden, wenn man die Zahl, die Zeitdauer und die Schwere der so zusammengefaßten Einzelakte mitveranschlagt und strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 241; BGH bei Holtz MDR 1979, 635; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2. Auflage, S. 185).
  • OLG Brandenburg, 15.06.1994 - 2 Ws 62/94

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen

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