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   BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74   

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https://dejure.org/1975,2295
BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74 (https://dejure.org/1975,2295)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1975 - III C 6.74 (https://dejure.org/1975,2295)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1975 - III C 6.74 (https://dejure.org/1975,2295)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74
    Eine Vermutung tatsächlicher Art zugunsten der Aussiedler besteht in diesem Zusammenhang nicht." Vgl. ferner Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG III B 98.71 - sowie Urteile vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - und vom 18. Juli 1974 - BVerwG III C 4.73 - (Buchholz 427.3 § 12 Nrn. 133, 138, 143).

    Ebensowenig wie nach der Rechtsprechung des Senats der Verlust eines Kohlen-Deputatanspruchs, der gleichermaßen jeden Bergmann - ohne Rücksicht auf seine Nationalität beim Verlassen des zu den Aussiedlungsgebieten gehörigen Landes - trifft, keinen Vertreibungsschaden darstellt, weil er nicht auf einer gegen Deutsche gerichteten Maßnahme beruht (Urteil vom 18. Juli 1974 - a.a.O. -), ist dies bei einem Schaden auf Grund allgemeiner Devisenbestimmungen der Fall, wenn der Geschädigte - wie hier der Kläger - ein deutscher Aussiedler ist.

  • BVerwG, 31.07.1973 - III C 78.72

    Parteiwechsel kraft Gesetzes - Voraussetzungen für die Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74
    Eine Vermutung tatsächlicher Art zugunsten der Aussiedler besteht in diesem Zusammenhang nicht." Vgl. ferner Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG III B 98.71 - sowie Urteile vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - und vom 18. Juli 1974 - BVerwG III C 4.73 - (Buchholz 427.3 § 12 Nrn. 133, 138, 143).
  • BVerwG, 08.06.1972 - III C 17.71

    Erwerb von Betriebsvermögen in Ungarn - Verlust eines Betriebes durch

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74
    Der Senat hat seine Rechtsprechung zu der Frage, wann ein Vertreibungsschaden im Sinne des § 12 Abs. 1 LAG gegeben ist, in seinem Urteil vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 130) wie folgt präzisiert:.
  • BVerwG, 18.07.1972 - III B 98.71
    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74
    Eine Vermutung tatsächlicher Art zugunsten der Aussiedler besteht in diesem Zusammenhang nicht." Vgl. ferner Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG III B 98.71 - sowie Urteile vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - und vom 18. Juli 1974 - BVerwG III C 4.73 - (Buchholz 427.3 § 12 Nrn. 133, 138, 143).
  • BVerwG, 14.02.1964 - III C 51.62
    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74
    Der Senat hat in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG III C 51.62 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 89) zwar ausgeführt, daß ein Aussiedler einen Anspruch auf Feststellung von Schäden auch hinsichtlich solcher Wirtschaftsgüter haben kann, die er seit Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen bis zur Aussiedlung erworben hat und die nicht ein anderer als Vertreibungsschaden geltend machen kann.
  • OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02

    Entschädigung für Strafhaft bei Aufhebung des Widerrufs der Strafaussetzung -

    Deswegen kann auch nicht D. Meyer (§ 8 StrEG Rn. 15) gefolgt werden, der - entgegen OLG Oldenburg MDR 76, 166 und Kleinknecht/Meyer-Goßner § 8 StrEG Rn. 2 - Maßnahmen der Strafvollstreckung aufgrund Widerrufs generell vom Regelungsbereich des StrEG ausgenommen wissen will, weil (soweit es um § 1 StrEG geht) keine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliege.

    Nach Vollstreckung einer Strafe in der irrigen Annahme rechtskräftigen Widerrufs ist die Entscheidung über eine Entschädigungspflicht nach dem StrEG erst dann zu treffen, wenn nach Ablauf der Bewährungszeit über den Erlass der Strafe und damit auch abschließend über die sachliche Berechtigung der Vollstreckung entschieden wird (vgl. OLG Oldenburg MDR 76, 166; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 8 StrEG Rn. 2; Burmann StV 86, 83).

  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05

    Entschädigung; Haftverbüßung; Anrechnung; Freiheitsstrafe

    Soweit das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 15.10.1975 (MDR 1976, 166) für den Fall der Teilvollstreckung einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe in der irrigen Annahme, die Strafe sei rechtskräftig widerrufen worden, von einem Entschädigungsanspruch nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ausgeht, über das allerdings dasjenige Gericht entscheiden soll, das für den Erlass der Strafe zuständig ist, vermag sich der Senat dieser Auffassung, die in der vorgenannten Entscheidung in keiner Weise begründet wird, aus den vorgenannten Gründen nicht anzuschließen.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 13.78
    Der mithin die Klägerin als Deutsche nicht diskriminierende Ausschluß durch das polnische Erbrecht begründet deshalb ebensowenig für sie einen Ostschaden im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 LAG, wie - in anderen Fällen - ein Vertreibungsschaden nach § 12 LAG angenommen werden kann, wenn der Verlust ohne Rücksicht auf die Nationalität oder Volkszugehörigkeit sich aus im Schadensgebiet allgemein geltenden Regelungen ergibt (vgl. hierzu Urteile vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - und vom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 6.74 - [Buchholz 427.3 § 12 Nrn. 143 und 149]).
  • BVerwG, 28.05.1980 - 3 CB 63.77

    Grundvermögensschaden durch Nationalisierungsmaßnahme

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in einem solchen Fall kein "vertreibungsbedingter Schaden eines Spätaussiedlers" vorliegen (vgl. die im angefochtenen Urteil angeführte Entscheidung vom 8. Juni 1972 - BVerwG 3 C 17.71 - [ZLA 1972, 137 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 130 = IFLA 1973, 40] und die weiteren Urteile des Senats vom 31. Juli 1973 - BVerwG 3 C 78.72 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 138], vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - [BVerwGE 45, 357/368] und vom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 6.74 - [ZLA 1976, 2]; ferner Beschluß vom 19. Januar 1979 - BVerwG 3 CB 7.78 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 159]).
  • BVerwG, 14.03.1978 - 3 B 71.77

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge

    Das widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere den in der Beschwerdeschrift angeführten Urteilen vom 8. Juni 1972 - BVerwG 3 C 17.71 - (ZLA 1972, 137 = IFLA 1973, 40) und vom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 6.74 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 149 = ZLA 1976, 2); (vgl. ferner die in dem Urteil BVerwG 3 C 6.74 zitierte altere Rechtsprechung und weiter das Urteil vom 30. Januar 1969 - BVerwG 3 C 31.68 - [BVerwGE 31, 227 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 119]).
  • BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 37.77

    Feststellung eines Vertreibungsschadens

    Da der Kläger den Gegenwert seines Sparkontos ohne staatlichen Zwang an die Kirchengemeinde verschenkte und er infolgedessen im Aussiedlungszeitpunkt nicht mehr Inhaber des Sparkontos war, kann fernerhin offenbleiben, ob der Kläger einen feststellungsfähigen Vertreibungsschaden erlitten hätte, wenn er das Guthaben auf einem Ausländer Sperrkonto in Polen zurückgelassen hätte (vgl. hierzu einerseits Urteil vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 143] und andererseits Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 6.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 149]).
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