Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.11.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,9
BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74 (https://dejure.org/1976,9)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1976 - IV C 7.74 (https://dejure.org/1976,9)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1976 - IV C 7.74 (https://dejure.org/1976,9)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,9) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Baugenehmigung - Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung und Ursachen hierfür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 34; BGB § 917 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach sich ziehende Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwegrecht - Rechtswidrige Baugenehmigung - Rechtswidriger Eingriff - Abwehranspruch - Eigentumsrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 282
  • NJW 1976, 1987
  • MDR 1977, 780
  • DVBl 1977, 285
  • DÖV 1976, 563
  • DÖV 1977, 215
  • JR 1976, 520
  • BauR 1976, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (231)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Ob durch einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum ein privatrechtlicher oder ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch ausgelöst wird, bestimmt sich nach der Rechtsqualität des Eingriffs (im Anschluß an das Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 68).

    Das öffentliche Recht schützt nämlich das Eigentum in öffentlich-rechtlicher Richtung nicht minder, als es das private Recht gegenüber Angriffen aus dem privaten Bereich tut: Es gewährt ebenfalls Abwehr- und gegebenen falls Beseitigungsansprüche, die - soweit es sich bei dem angegriffenen Rechtsgut um das Eigentum handelt - (öffentlich-rechtliche) Ansprüche "aus Eigentum" sind (Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 23.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58 S. 18 [S. 23 f.] und vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 68 S. 34 [S. 36 f.] sowie Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - BVerwGE 44, 236 [BVerwG 14.12.1973 - IV C 50/71] [243]).

    Beispiele aus der Rechtsprechung des Senats sind dafür die ungerechtfertigte Errichtung einer gemeindlichen Kläranlage auf einem fremden Grundstück (Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - [a.a.O.]) und die unerlaubte Zuführung von Wasser durch Veränderungen an einem Bachbett (Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Bewirkt eine infolge Fehlens der Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn in Richtung auf die Duldung eines Notwegrechts (§ 917 Abs. 1 BGB) eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in der Weise, daß er gehindert ist, der Inanspruchnahme des Notwegrechts die Rechtswidrigkeit des Vorhabens entgegenzuhalten, so kann die Baugenehmigung dadurch in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht eingreifen; auf die Frage, wie schwer und unerträglich dieser Eingriff den Nachbarn trifft, kommt es darin nicht an (Weiterentwicklung der durch Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 eingeleiteten Rechtsprechung).

    Ein gegen sie gerichteter Abwehranspruch ist nur gegeben, wenn als Folge der nachhaltigen Veränderung der Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken "schwer und unerträglich" getroffen wird (vgl. die Urteile vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 [179], vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - BVerwGE 36, 248 [249 f.] vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - BVerwGE 44, 244 [246 ff.] und vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - BRS 28 Nr. 138).

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Das öffentliche Recht schützt nämlich das Eigentum in öffentlich-rechtlicher Richtung nicht minder, als es das private Recht gegenüber Angriffen aus dem privaten Bereich tut: Es gewährt ebenfalls Abwehr- und gegebenen falls Beseitigungsansprüche, die - soweit es sich bei dem angegriffenen Rechtsgut um das Eigentum handelt - (öffentlich-rechtliche) Ansprüche "aus Eigentum" sind (Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 23.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58 S. 18 [S. 23 f.] und vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 68 S. 34 [S. 36 f.] sowie Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - BVerwGE 44, 236 [BVerwG 14.12.1973 - IV C 50/71] [243]).

    Beispiele aus der Rechtsprechung des Senats sind dafür die ungerechtfertigte Errichtung einer gemeindlichen Kläranlage auf einem fremden Grundstück (Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - [a.a.O.]) und die unerlaubte Zuführung von Wasser durch Veränderungen an einem Bachbett (Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - [a.a.O.]).

  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 9/74
    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Die damit zusammenhängenden Fragen, deren Beantwortung insbesondere eine Feststellung von Inhalt und Umfang der durch den Vertrag vom 2. April 1969 begründeten Grunddienstbarkeit erfordert (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. November 1975 - V ZR 9/74 - NJW 1976, 417 f.), hat das Berufungsgericht nicht abschließend geklärt.
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Eine Baugenehmigung stellt verbindlich fest, daß das Vorhaben mit dem gesamten im Zeitpunkt der Genehmigung geltenden öffentlichen Recht übereinstimmt (Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [288]).
  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Die Kläger brauchen ein - über die Grunddienstbarkeit hinausgehendes - Notwegrecht und ebenso ein Leitungsnotwegrecht nur nach Maßgabe des § 917 Abs. 1 BGB zu dulden (vgl. insoweit zum Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen BGH, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62 - NJW 1964, 1321 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63

    Rechtmäßigkeit der Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Denn eine derartige verfahrensrechtliche Befugnis der Baugenehmigungsbehörde, einen Bauantrag wegen fehlenden Antragsinteresses abzulehnen, hat jedenfalls keine drittschützende Funktion: Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - (BVerwGE 42, 115 [116]) unter Weiterentwicklung des Urteils des I. Senats vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - (BVerwGE 20, 124 [126]) ausgeführt, daß das Eigentum oder ein vergleichbares Recht nicht Voraussetzung einer Baugenehmigung, sondern daß umgekehrt das Fehlen einer solchen Berechtigung nur unter bestimmten Umständen ein verfahrensrechtlicher Grund sei, die beantragte Genehmigung zu versagen; das beruhe darauf, daß der Anspruch auf Baugenehmigung nicht erst in Art. 14 Abs. 1 GG, sondern in der Entfaltungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG seine Grundlage finde.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Die aus anderen Gründen ohnehin gebotene Zurückverweisung der Sache wird dem Berufungsgericht Gelegenheit geben, dieser Frage auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nachzugehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 BVerwGE 28, 268 [272] und vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - Buchholz 406.11 § 34 Nr. 14 [S. 35]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Die aus anderen Gründen ohnehin gebotene Zurückverweisung der Sache wird dem Berufungsgericht Gelegenheit geben, dieser Frage auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nachzugehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 BVerwGE 28, 268 [272] und vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - Buchholz 406.11 § 34 Nr. 14 [S. 35]).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
    Ein gegen sie gerichteter Abwehranspruch ist nur gegeben, wenn als Folge der nachhaltigen Veränderung der Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken "schwer und unerträglich" getroffen wird (vgl. die Urteile vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 [179], vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - BVerwGE 36, 248 [249 f.] vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - BVerwGE 44, 244 [246 ff.] und vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - BRS 28 Nr. 138).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    Ist eine Bebauung nach öffentlichem Recht mangels Erschließung unzulässig, kann die bauliche Nutzung nicht gleichwohl eine ordnungsmäßige Benutzung im Sinne des § 917 Abs. 1 BGB deshalb sein, weil sie praktischen Bedürfnissen entspricht; was nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts unzulässig ist, kann nicht von der Privatrechtsordnung als "ordnungsmäßig" gebilligt werden (BVerwGE 50, 282 = NJW 1976, 1987, 1989).
  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    Die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist dem gefolgt (OLG Düsseldorf AgrarR 1984, 20; NJW-RR 1991, 403, 404; OLG Hamm OLGZ 1994, 62, 63; NJW-RR 1992, 723; OLG Koblenz BauR 2003, 1881; OLG Köln BauR 1986, 727; ZMR 1994, 115, 116; VersR 2004, 1143, 1145; OLG München OLGR 1994, 217; LG Freiburg MDR 1981, 229; LG Hamburg ZMR 1980, 344; LG Köln MDR 1969, 1011; BVerwGE 50, 282, 289; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 2. Aufl., § 917 Rdn. 48; Erman/Lorenz, BGB, 12. Aufl., § 917 Rdn. 1; JurisPK-BGB/Rösch, 3. Aufl., § 917 Rdn. 2; NomosKomm-BGB/Ring, 2. Aufl., § 917 Rdn. 23; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 917 Rdn. 1; PWW/Lemke, BGB, 3. Aufl., § 917 Rdn. 3; Bender/Dohle, Nachbarschutz im Zivil- und Verwaltungsrecht, Rdn. 350; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl., Rdn. 1053; Saller in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 4. Teil Rdn. 85 m.w.N.; ebenso - wenn auch mit Zweifeln an der Wirksamkeit der landesrechtlichen Bestimmungen - MünchKomm-BGB/Säcker, 4. Aufl., § 917 Rdn. 36 und Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 27 V 2).

    Denn die erforderliche Baugenehmigung ist unstreitig erteilt worden, so dass insoweit von der Ordnungsmäßigkeit der Nutzung auszugehen ist (Senat, Urt. v. 7. Juli 2006, V ZR 159/05, NJW 2006, 3426, 3427; ebenso - für das Notleitungsrecht - BVerwGE 50, 282, 290 f., und Wilhelms, aaO, 127).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    Maßgebend wäre, ob die - unterstellte - Eigentumsbeeinträchtigung durch die beabsichtigte Maßnahme als Eingriff dem öffentlichen Recht angehört hätte (BVerwGE 50, 282, 286; BVerwG, NJW 1974, 817, 818).

    Es gewährt ebenfalls Abwehr- und Beseitigungsrechte, die öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Eigentum sind (vgl. BVerwGE 50, 282, 286; 81, 197, 199).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,683
BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75 (https://dejure.org/1976,683)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1976 - 5 C 1.75 (https://dejure.org/1976,683)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1976 - 5 C 1.75 (https://dejure.org/1976,683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Beiordnung eines Anwalts - Armenrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 277
  • MDR 1977, 780
  • DÖV 1977, 368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß die Versagung des Armenrechts und die damit verbundene Ablehnung, der Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen, auch in Rechtsstreitigkeiten, in denen - wie hier vor dem Verwaltungsgerichtshof (§ 67 Abs. 2 VwGO) - kein Anwaltszwang besteht, zur Verletzung des letztlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör führen kann (Beschluß vom 26. Juli 1974 - BVerwG V C 21.73 - [Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 11]; ferner das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1976 - BVerwG V C 46.75 - für Verfahren mit Vertretungszwang BVerfGE 7, 53; BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157).

    Daß die §§ 114 ff. ZPO die Gewährung des Armenrechts von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, beeinträchtigt das in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundrecht nicht (BVerfGE 2, 336 [341]; 7, 53 [56]).

  • BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 46.75

    Armenrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtliches Gehör - Anwaltszwang -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Zur Frage, wann der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein kann, wenn das Berufungsgericht wegen mangelnder Erfolgsaussicht die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt hat (Fortentwicklung der Grundsätze des Urt des BVerwG vom 26.08.1976 V C 46.75 = DÖV 1977, 367).

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß die Versagung des Armenrechts und die damit verbundene Ablehnung, der Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen, auch in Rechtsstreitigkeiten, in denen - wie hier vor dem Verwaltungsgerichtshof (§ 67 Abs. 2 VwGO) - kein Anwaltszwang besteht, zur Verletzung des letztlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör führen kann (Beschluß vom 26. Juli 1974 - BVerwG V C 21.73 - [Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 11]; ferner das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1976 - BVerwG V C 46.75 - für Verfahren mit Vertretungszwang BVerfGE 7, 53; BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157).

  • RG, 17.04.1939 - IV 210/38

    Kann die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, durch die einer Partei das

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß die Versagung des Armenrechts und die damit verbundene Ablehnung, der Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen, auch in Rechtsstreitigkeiten, in denen - wie hier vor dem Verwaltungsgerichtshof (§ 67 Abs. 2 VwGO) - kein Anwaltszwang besteht, zur Verletzung des letztlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör führen kann (Beschluß vom 26. Juli 1974 - BVerwG V C 21.73 - [Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 11]; ferner das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1976 - BVerwG V C 46.75 - für Verfahren mit Vertretungszwang BVerfGE 7, 53; BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157).

    Sie gilt nicht für die Prüfung, welche Folgerungen sich aus der Verfahrenslage ergeben, die das Berufungsgericht durch die unanfechtbare Entscheidung geschaffen hat (BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157 [160]).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung "ersichtlich" nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 28, 378 [384/385] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Auch wenn sich aus Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar Anhörungspflichten des Gerichts ergeben (BVerfGE 9, 89 [96]), so ist doch in erster Linie das geltende Verfahrensrecht selbst und die in ihm erfolgte Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Maßstab dafür, ob dieser Grundsatz verletzt worden ist (vgl. BVerfGE 9, 81 [95]; ferner das genannte Urteil des Senats vom 26. August 1976 und BVerwGE 22, 271 [273]).
  • BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65

    Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Auch wenn sich aus Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar Anhörungspflichten des Gerichts ergeben (BVerfGE 9, 89 [96]), so ist doch in erster Linie das geltende Verfahrensrecht selbst und die in ihm erfolgte Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Maßstab dafür, ob dieser Grundsatz verletzt worden ist (vgl. BVerfGE 9, 81 [95]; ferner das genannte Urteil des Senats vom 26. August 1976 und BVerwGE 22, 271 [273]).
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Daß die §§ 114 ff. ZPO die Gewährung des Armenrechts von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, beeinträchtigt das in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundrecht nicht (BVerfGE 2, 336 [341]; 7, 53 [56]).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Vor allem schließt der Anspruch auf rechtliches Gehör in einem gerichtlichen Verfahren, für das kein Anwaltszwang besteht, nicht ein, daß das rechtliche Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet wird (BVerfGE 9, 124 [132]).
  • BVerwG, 07.06.1957 - VI B 25.57
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Das hindert aber nicht die Feststellung, daß die Zustellung, wie im vorliegenden Fall, zu einem anderen als dem im Empfangsbekenntnis angegebenen Zeitpunkt erfolgt ist (Beschluß vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - [Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 1]).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 81.69
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Auf die vom Kläger eingelegte Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 26.07.1974 - V C 21.73

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im einem

  • BFH, 19.12.2011 - V B 37/11

    Fehlende Belehrung als Verfahrensmangel

    Der Kläger bringt zwar vor, das Finanzgericht (FG) habe nicht über seinen Antrag vom 3. November 2010 entschieden, ihm gemäß § 142 Abs. 1 und 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren und den jetzigen Prozessbevollmächtigten beizuordnen, so dass ihm rechtliches Gehör verweigert worden sei (vgl. dazu z.B. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 1 BvR 391/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2002, 531; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1976 V C 1.75, BVerwGE 51, 277; vom 8. März 1999  6 B 121/98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report 1999, 587; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 X B 121/06, BFH/NV 2008, 245; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 142 Rz 101).
  • BFH, 21.11.2007 - X B 121/06

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters wegen des

    Zwar können der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten verletzt sein, wenn das FG zu Unrecht die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des PKH-Verfahrens (§ 142 Abs. 1 und 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--) versagt (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 1 BvR 391/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2002, 531; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1976 V C 1.75, BVerwGE 51, 277).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Sie soll gerade den Anspruch des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör sichern (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 18. Juni 1957 - 1 BvR 41/57 -, BVerfGE 7, 53; BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1976 - BVerwG V C 1.75 -, BVerwGE 51, 277 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 26 = DÖV 1977, 368 = VerwRspr 28, 878 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 61.16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BFH, 05.09.2007 - X S 10/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beiordnung eines Notanwalts; Ladung zu einem

    Zwar kann der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten verletzt sein, wenn das FG zu Unrecht die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des PKH-Verfahrens (§ 142 Abs. 1 und 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 2 ZPO) versagt (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 1 BvR 391/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2002, 531; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1976 V C 1.75, BVerwGE 51, 277).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 43.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 57.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 51.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 50.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 49.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 53.16

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Erhebung einer Beschwerde; Bewilligung von

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 60.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 56.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 58.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 59.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 45.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 52.16

    Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 62.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 44.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 48.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 47.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 46.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 54.16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 55.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • VG München, 06.02.2020 - M 7 K 19.1778

    Schutzgewahrsam zur Abwendung einer gesundheitlichen Gefährdung

  • VG Neustadt, 06.05.2002 - 2 K 321/02

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht