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   OLG Hamm, 04.04.1978 - 2 Ws 53/78   

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https://dejure.org/1978,2230
OLG Hamm, 04.04.1978 - 2 Ws 53/78 (https://dejure.org/1978,2230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.1978 - 2 Ws 53/78 (https://dejure.org/1978,2230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 1978 - 2 Ws 53/78 (https://dejure.org/1978,2230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 780
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.02.1977 - 1 Ws 41/77
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.1978 - 2 Ws 53/78
    Grundsätzlich ist dem Betroffenen vor Verhängung des Ordnungsmittels rechtliches Gehör zu gewähren; eine Anhörung erübrigt sich jedoch ausnahmsweise, wenn der äußere Tathergang und auch der Ungebührwille außer jedem Zweifel stehen, etwa bei Roheitsausschreitungen und gröbsten unflätigen Beleidigungen, und eine Anhörung nicht nur nichts zur Klärung des Falles beitragen kann, sondern nach dem bisherigen Verhalten des Täters bei Gewährung des rechtlichen Gehörs mit weiteren groben Ausfällen gerechnet werden muß (vergl, OLG Hamm, Beschluß vom 18. Februar 1977 - 1 Ws 41/77; Löwe - Rosenberg, GVG, 22. Auflage, § 178 Anm. IV 4 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 3 Ss OWi 576/05

    Parkuhr; Parkautomat, funktionsbereit; keine Erteilung des Parkscheins

    Sie kann ebenso geboten sein, wenn die angefochtene Entscheidung bestätigt wird (vgl. OLG Hamm, MDR 78, 780; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 15 a).
  • OLG Hamm, 08.07.2008 - 4 Ws 172/08

    Ordnungsmittelbeschluß; Zeuge; Aufhebung; fehlende Begründung des Beschlusses;

    Das Fehlen einer Beschlussbegründung ist nur dann unschädlich, wenn sich aus dem im Protokoll festgestellten Sachverhalt auch für den Betroffenen die Gründe ohne weiteres ergeben (OLG Hamm MDR 1978, 780; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238; KK-Diemer, StPO, 5. Aufl., § 182 GVG Rdnr. 3).
  • OLG Oldenburg, 11.08.2011 - 2 SsRs 187/11

    Zur ausreichenden Entschuldigung durch Vorlage einer

    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ist deshalb nicht geboten, da der erforderlichen Wiederholungsgefahr durch diesen Beschluss begegnet wird (vgl. OLG Hamm MDR 78, 780; OLG Koblenz NJW 90, 2398; Kammergericht, Beschluss vom 29.11.2000, 2 Ss 257/00, juris).
  • OLG Koblenz, 01.03.1988 - 1 Ws 136/88

    Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses wegen Störung einer Hauptverhandlung;

    Das Fehlen einer Begründung bzw. die Abgabe einer unzureichenden Begründung ist lediglich dann unschädlich, wenn nach der Darstellung im Protokoll die Gründe der Entscheidung für den Betroffenen außer Zweifel stehen und auch für das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Nachprüfung an Hand der Darstellung im Protokoll besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1986 - 1 Ws 771/86 - OLG Hamm, MDR 1978, 780; OLG Celle, MDR 1958, 265 [OLG Celle 17.01.1958 - 1 Ws 8/58] ).
  • OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 761/82

    Hauptverhandlung; Urteil

    Zur Vermeidung gleicher oder ähnlicher Rechtsfehler reicht es aus, wenn in dem vorliegenden Beschluß auf die Rechtsfehler hingewiesen wird und die Richterin hiervon Kenntnis nimmt (vgl. OLG Hamm MDR 1978, 780).
  • KG, 16.01.1985 - 5 Ws 492/84
    Der Gefahr einer Wiederholung wird hinreichend dadurch begegnet, daß das Landgericht durch diesen Beschluß auf seine Rechtsfehler hingewiesen wird (vgl. OLG Hamm, MDR 1978, 780).
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