Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.1980 - 1 Ws 673/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1291
OLG Düsseldorf, 05.11.1980 - 1 Ws 673/80 (https://dejure.org/1980,1291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1980 - 1 Ws 673/80 (https://dejure.org/1980,1291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1980 - 1 Ws 673/80 (https://dejure.org/1980,1291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 336
  • NStZ 1981, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02

    Eintritt der Führungsaufsicht nach vollständiger Verbüßung einer

    Dass keine der in die Gesamtfreiheitsstrafe eingeflossenen Einzelstrafen zwei Jahre oder mehr betrug, steht dem Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68 f Abs. 1 StGB nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.10.1989 - 3 Ws 722/89; vom 28.10.1997 - 3 Ws 738/97 - JMBl. NW 1998, 91; vom 14.10.2002 - 3 Ws 365, 392 - 395/02; ebenso OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NStZ-RR 2000, 347; MDR 1981, 336; OLG Düsseldorf - 5. Strafsenat - MDR 1981, 70; OLG Frankfurt/Main MDR 1982, 164; OLG Hamburg NStZ-RR 1996, 262; OLG München NStZ 1984, 314 [315]; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 124; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 68 f Rn. 3; Zipf JR 1979, 117; Kürschner JR 1982, 340 [341]).
  • OLG Nürnberg, 24.10.1997 - Ws 1187/97

    Führungsaufsicht bei Gesamtstrafe

    Immerhin wird die vom Senat vertretene Auffassung auch von den Oberlandesgerichten Hamburg (NStZ-RR 96, 262), Köln (OLGSt 14), Frankfurt (MDR 82, 164), Düsseldorf (MDR 81, 336), Schleswig (SchlHA 95, 2) und München (NStZ 84, 314) geteilt.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 2 Ws 43/01

    Zeitliche Voraussetzungen der Führungsaufsicht; Mündliche Anhörung

    Nach der Auffassung anderer Oberlandesgerichte ist die Vorschrift des § 68 f Abs. 1 StGB auch dann anzuwenden, wenn es sich um die vollständige Vollstreckung einer Gesamtstrafe von mindestens zweijähriger Dauer handelt, vorausgesetzt dass die zugrundeliegenden Einzelstrafen vorsätzliche Straftaten betreffen (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1981, 336 = JMBl NW 1981, 103 = NStZ 1981, 302; 3. Strafsenat, OLGSt Nr. 10 zu § 68 f StGB; 5. Strafsenat, MDR 1981, 70 = GA 1981, 38; OLG Frankfurt MDR 1982, 164 = NStZ 1982, 1 16; OLG Hamburg NStZ-RR 1996, 262; JR 1979, 116 = MDR 1979, 157; MDR 1982, 689; OLG Hamm 6. Strafsenat, MDR 1979, 601; OLG Köln OLGSt Nr. 14 zu § 68 f StGB; OLG München NStZ 1984, 314; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 124, 125; MDR 1978, 858; OLG Schleswig SchlHA 1995, 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.10.1980 - 1 Ws 586/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2481
OLG Koblenz, 15.10.1980 - 1 Ws 586/80 (https://dejure.org/1980,2481)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.1980 - 1 Ws 586/80 (https://dejure.org/1980,2481)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 1 Ws 586/80 (https://dejure.org/1980,2481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

    c) Gemäß § 67g Abs. 5 StGB tritt als Voraussetzung des Widerrufs der Aussetzung der Unterbringung noch ein Zeitmoment hinzu, das bei dem Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht vorgesehen ist: Nach dem Ende der Führungsaufsicht ist die Maßregel erledigt, und der Widerruf kann nicht mehr ausgesprochen werden; er muß während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525; OLG Koblenz MDR 1981, 336 = VRS 60, 430; Senat, Beschluß vom 24. September 2004 - 5 Ws 477/04 - Fischer, § 67g StGB Rdn. 11; Rissing-van Saan/ Peglau in LK-StGB 12. Aufl., § 67g Rdn. 43).
  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Denn der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann (noch) zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Horst-kotte in LK, StGB 10. Aufl., § 67g Rdn. 27; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 67g Rdn. 14; Fischer, StGB 55. Aufl., § 67g Rdn. 11).
  • OLG Celle, 22.02.2011 - 2 Ws 37/11

    Beendigung einer infolge zur Bewährung ausgesetzten Maßregel eingetretenen

    Dies hat gemäß § 67g Abs. 5 StGB zur Folge, dass mit dem Ende der Führungsaufsicht auch die zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung erledigt ist und ein Widerruf der Aussetzung ihrer Vollstreckung nicht mehr ausgesprochen werden kann (vgl. KG Berlin a. a. O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.1986, 1 Ws 486/86; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.10.1980, 1 Ws 586/80 - jeweils zitiert nach juris; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 67 g Rdnr. 11; Schönke/Schröder - Stree/Kinzig a. a. O. § 68 e Rdnr. 1 a; Ruth Rissing-van Saan/Jens Peglau in LK StGB, 12. Aufl., § 67 g Rdnr. 43, 77).
  • OLG Köln, 23.11.2000 - 2 Ws 573/00

    Strafrecht: Nachträgliche Verlängerung der Bewährungszeit

    Selbst wenn ansonsten der Widerruf (dasselbe muss für eine Verlängerung der Führungsaufsichtszeit als minder schwere Maßnahme gelten) wegen einer in der Führungsaufsichtszeit begangenen neuen rechtswidrigen Tat angezeigt wäre, darf ein solcher nach dem - somit eben unabänderlichen - einmal eingetretenen Ablauf der Führungsaufsichtszeit nicht mehr erfolgen (OLG Koblenz MDR 81, 336; OLG Düsseldorf NStZ 86, 525; Lackner-Kühl, StGB, 23. Aufl., § 67 g Rn. 8; Schönke-Schröder/Stree § 67 g Rn. 14).
  • OLG Köln, 13.09.2000 - 2 Ws 573/00

    Entlassung aus dem Strafvollzug; Führungsaufsicht; Verlängerung der

    Selbst wenn ansonsten der Widerruf (dasselbe muss für eine Verlängerung der Führungsaufsichtszeit als minder schwere Maßnahme gelten) wegen einer in der Führungsaufsichtszeit begangenen neuen rechtswidrigen Tat angezeigt wäre, darf ein solcher nach dem - somit eben unabänderlichen - einmal eingetretenen Ablauf der Führungsaufsichtszeit nicht mehr erfolgen (OLG Koblenz MDR 81, 336; OLG Düsseldorf NStZ 86, 525; Lackner-Kühl, StGB, 23. Aufl., § 67 g Rn. 8; Schönke-Schröder/Stree § 67 g Rn. 14).
  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12

    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB ) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525 ; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 2 Ws 167/09 - und 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer a.a.O., § 67 g Rn. 11); er muss während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden.
  • OLG Hamm, 10.09.1984 - 3 Ws 500/84
    Ein Fahrlässigkeitsdelikt kann durchaus auch dann Anlaß zum Widerruf der Strafaussetzung geben, wenn die frühere Verurteilung eine Vorsatztat betraf (So auch OLG Koblenz, 1980-10-15, 1 Ws 586/80, VRS 60, 430 (1980), denn StGB § 56 Abs. 1 setzt nicht voraus, daß die frühere Tat und die neue Verfehlung nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.11.1980 - 3 Ws 292/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5707
OLG Stuttgart, 07.11.1980 - 3 Ws 292/80 (https://dejure.org/1980,5707)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.11.1980 - 3 Ws 292/80 (https://dejure.org/1980,5707)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. November 1980 - 3 Ws 292/80 (https://dejure.org/1980,5707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,5707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führungsaufsicht kraft Gesetzes auch bei vollständiger Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2710
  • MDR 1981, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 13.06.1980 - 1 Ws 37/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.1980 - 3 Ws 292/80
    Entgegen der auf die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschlüsse vom 29. Januar 1979 - 2 Ws 329/78 - und vom 13. Juni 1980 - 1 Ws 37/80, Die Justiz 1980, 390) gestützten Meinung der Strafvollstreckungskammer besteht Führungsaufsicht kraft Gesetzes auch bei vollständiger Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.

    Die Befürworter dieser Meinung berufen sich vor allem auf den Wortlaut und die Gesetzessystematik, aber auch auf den Charakter dieser Vorschrift als Maßregel der Besserung und Sicherung, deren Sinn nicht zuletzt eine "strenge Überwachung des Verurteilten zum Schütze der Allgemeinheit" sei (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13. Juni 1980 a.a.O.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluß vom 29. Januar 1979 - 1 Ws 37/80 - Kammergericht, JR 1979, 421; OLG Koblenz, MDR 1980, 71 [OLG Koblenz 21.09.1979 - 2 Ws 519/79] ; Schönke-Schröder StGB, 20. Auflage, § 68 f Rdn. 4; Hanack in Leipziger Kommentar, 10. Auflage, § 68 f Rdn. 14; Horn in Systematischem Kommentar, 2. Auflage, § 68 f Anm. 5).

  • OLG Nürnberg, 15.06.1978 - Ws 366/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.1980 - 3 Ws 292/80
    Die Gegenmeinung hält eine Differenzierung zwischen Vollverbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe und einer Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren insbesondere im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Probleme der Strafentlassenen und die kriminalpolitische Zielsetzung der Maßregel nicht für sinnvoll (OLG Nürnberg, MDR 1978, 858 [OLG Nürnberg 15.06.1978 - Ws 366/78] ; OLG Hamm MDR 1979, 601 [OLG Hamm 26.01.1979 - 6 Ws 631/78] ; Hanseatisches OLG, JR 1979, 116 mit zustimmender Anmerkung von Zipf; OLG Stuttgart, Beschluß vom 10. September 1979 - 4 Ws 269/79 - Jeschek, Lehrbuch des Strafrechts, 3. Auflage, S. 666; Lackner, StGB, 13. Auflage, § 68 f Anm. 1 a; Dreher, StGB, 39. Auflage, § 68 f RNr. 2, Preisendanz, Lehrkommentar, 30. Auflage, § 68 f Anm. 2).
  • KG, 08.01.1979 - 2 Ws 329/78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.1980 - 3 Ws 292/80
    Entgegen der auf die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschlüsse vom 29. Januar 1979 - 2 Ws 329/78 - und vom 13. Juni 1980 - 1 Ws 37/80, Die Justiz 1980, 390) gestützten Meinung der Strafvollstreckungskammer besteht Führungsaufsicht kraft Gesetzes auch bei vollständiger Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.
  • OLG Hamm, 26.01.1979 - 6 Ws 631/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.1980 - 3 Ws 292/80
    Die Gegenmeinung hält eine Differenzierung zwischen Vollverbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe und einer Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren insbesondere im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Probleme der Strafentlassenen und die kriminalpolitische Zielsetzung der Maßregel nicht für sinnvoll (OLG Nürnberg, MDR 1978, 858 [OLG Nürnberg 15.06.1978 - Ws 366/78] ; OLG Hamm MDR 1979, 601 [OLG Hamm 26.01.1979 - 6 Ws 631/78] ; Hanseatisches OLG, JR 1979, 116 mit zustimmender Anmerkung von Zipf; OLG Stuttgart, Beschluß vom 10. September 1979 - 4 Ws 269/79 - Jeschek, Lehrbuch des Strafrechts, 3. Auflage, S. 666; Lackner, StGB, 13. Auflage, § 68 f Anm. 1 a; Dreher, StGB, 39. Auflage, § 68 f RNr. 2, Preisendanz, Lehrkommentar, 30. Auflage, § 68 f Anm. 2).
  • OLG Koblenz, 21.09.1979 - 2 Ws 519/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.1980 - 3 Ws 292/80
    Die Befürworter dieser Meinung berufen sich vor allem auf den Wortlaut und die Gesetzessystematik, aber auch auf den Charakter dieser Vorschrift als Maßregel der Besserung und Sicherung, deren Sinn nicht zuletzt eine "strenge Überwachung des Verurteilten zum Schütze der Allgemeinheit" sei (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13. Juni 1980 a.a.O.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluß vom 29. Januar 1979 - 1 Ws 37/80 - Kammergericht, JR 1979, 421; OLG Koblenz, MDR 1980, 71 [OLG Koblenz 21.09.1979 - 2 Ws 519/79] ; Schönke-Schröder StGB, 20. Auflage, § 68 f Rdn. 4; Hanack in Leipziger Kommentar, 10. Auflage, § 68 f Rdn. 14; Horn in Systematischem Kommentar, 2. Auflage, § 68 f Anm. 5).
  • OLG Stuttgart, 19.09.1991 - 3 Ws 162/91
    »Führungsaufsicht nach § 68 f StGB im Anschluß an eine vollverbüßte Gesamtfreiheitssstrafe setzt eine in der Gesamtstrafe enthaltene Einzelstafe von mindestens zwei Jahren wegen einer Vorsatztat voraus (unter Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung: vgl. NJW 1981, 2710).«.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.09.1980 - 4 Ss 1410/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3614
OLG Hamm, 24.09.1980 - 4 Ss 1410/80 (https://dejure.org/1980,3614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.1980 - 4 Ss 1410/80 (https://dejure.org/1980,3614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 1980 - 4 Ss 1410/80 (https://dejure.org/1980,3614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,3614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 591 (Ls.)
  • MDR 1981, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 05.12.2011 - 53 Ss 121/11

    Volksverhetzung: Abgrenzung des Tatbestandsmerkmals "Teile der Bevölkerung"

    Damit eine solche Personenmehrheit als "Teil der Bevölkerung" anerkannt werden kann, muss sie über eine geringfügige Zahl hinausgehen und von einiger Erheblichkeit sein (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. März 2007 - Ss 2/07 - m.w.N. zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1980 - 4 Ss 1410/80 - zitiert nach juris; LK-Krauß, StPO, 12. Auflage, § 130 Rnr. 27 m.w.N.; Sch-Sch-Lenckner/Sternberg-Lieben, StPO, 28. Auflage, § 130 Rnr. 3 m.w.N.).

    Der Schutzbereich dieser Bestimmung wird vielmehr dadurch eingeschränkt, dass ein gewisser, nicht ganz geringfügiger zahlenmäßiger Umfang der betroffenen Personengruppierung zu fordern ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1980 - 4 Ss 1410/80 - zitiert nach juris).

    Die Personengruppierung muss zahlenmäßig jedenfalls so groß sein, dass der Kreis der zugehörigen Individuen nicht mehr überschaubar ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2009 -2 Ss 1014/09 m.w.N. zitiert nach Juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. März 2007 - Ss 2/07 - m.w.N. zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1980 - 4 Ss 1410/80 - zitiert nach juris; LK-Krauß, StPO, 12. Auflage, § 130 Rnr. 27 m.w.N.; Sch-Sch-Lenckner/Sternberg-Lieben, StPO, 28. Auflage, § 130 Rnr. 3 m.w.N.).

    Auch räumlich muss sich demgemäß eine von § 130 Abs. 1 StGB a.F. geschützte Personenmehrheit als Bestandteil der inländischen Gesamtbevölkerung darstellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1980 - 4 Ss 1410/80 - zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 5 B 1940/07
    vgl. z.B. OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 1980 - 4 Ss 1410/80 -, juris, mit weiteren Nachweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht