Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84   

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https://dejure.org/1984,1813
OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84 (https://dejure.org/1984,1813)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.1984 - 10 U 79/84 (https://dejure.org/1984,1813)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 10 U 79/84 (https://dejure.org/1984,1813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 60
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84
    Eine derartige Verbindung wird in laufenden Geschäftsverbindungen von Vertragspartnern gesehen (BGH 54, 244,250 ..).

    Nach der Rechtspr., die noch keine gefestigten Kriterien erarbeitet hat, wird eine laufende Geschäftsbeziehung nicht schon durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge (BGHZ 54, 244,250), sondern erst dann begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist .., wobei das RG die Gleichartigkeit der Vertragsbedingungen insbesondere der Zahlung und des Vertragsgegenstandes hervorgehoben hat (RGZ 68, 32,34).

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob laufende Geschäftsbeziehungen vertragsähnlicher Natur (so RG JW 1910, 243; BGHZ 21, 102,107) oder Ausdruck eines gesetzl. Schutzpflichtverhältnisses aus sozialem Kontakt .
  • BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 67/56

    Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84
    »...Der Begriff des »rechtlichen Zusammenhangs« i. S. des § 302 Abs. 1 ZPO ist weit auszulegen und auch dann erfüllt, wenn Anspruch und Gegenanspruch verschiedenen Rechtsverhältnissen entspringen, diese aber nach der Verkehrsanschauung wirtschaftlich als Ganzes, als innerlich zusammenhängendes Lebensverhältnis erscheinen, so daß es Treu und Glauben widerspräche, wollte eine Partei ihren Anspruch ohne Berücksichtigung des Gegenanspruchs der anderen durchsetzen (BGHZ 25, 360,363 f.).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Derartige Auslagen gehen vielmehr zu Lasten der nach dem Schlussurteil kostenpflichtigen Partei (§ 91 ZPO; vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1977, 97, 98; OLG Zweibrücken MDR 1996, 533; OLG Düsseldorf MDR 1985, 60; OLG Celle NdsRPfl 1982, 45; OLG Frankfurt MDR 1984, 322; OLG Brandenburg aaO; LAG Frankfurt MDR 1982, 612; Musielak/Stadler, aaO, Rn. 15; Zöller/Greger aaO, § 380 Rn. 10; Baumbach/Lauterbach/Hart-mann, aaO, § 380 Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln

    Eine derartige laufende Geschäftsbeziehung wird nicht bereits durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge, sondern erst dann begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (BGHZ 54, 244, 250; vergl. auch OLG Düsseldorf, OLGZ 85, 76, 78 = MDR 1985, 60 zu § 302 ZPO).
  • OLG Naumburg, 30.09.1996 - 1 U 76/96

    Erfordernis der Konnexität bei Zurückbehaltungsrecht

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  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04

    Zur Vorführung i.S.d. § 380 ZPO und zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

    Einer Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Zeugen bedarf es nicht, da diese als Auslagen gemäß § 11 ZuSEG zu Lasten der nach dem Urteil kostenpflichtigen Partei gehen (OLG Zweibrücken, MDR 1996, 533; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 60; OLG Frankfurt, MDR 1984, 322; Zöller, ZPO-Kommentar, 24. Auflage, § 380 ZPO, Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 W 7/10

    Pflicht des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen zum Erscheinen in der

    In erster Linie handelt es sich jedoch um ein Instrument, um das zivilprozessuale Verfahren im Interesse der Parteien zu ermöglichen, so dass die Kosten letztlich Kosten des Zivilrechtsstreits werden (OLG Düsseldorf, MDR 85, 60; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1979, 467).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.10.1983 - 1 U 238/82   

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https://dejure.org/1983,2936
OLG Frankfurt, 27.10.1983 - 1 U 238/82 (https://dejure.org/1983,2936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.1983 - 1 U 238/82 (https://dejure.org/1983,2936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 1 U 238/82 (https://dejure.org/1983,2936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 60
  • VersR 1985, 956
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1975 - II ZR 100/74

    Umfang der Bevollmächtigung eines Haftpflichtversicherers zur Abgabe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.1983 - 1 U 238/82
    »Der BGH (MDR 1976, 473 f.) hat allerdings in einem vergleichbaren Fall das Rechtsschutzinteresse für die Berufung eines Versicherungsnehmers (VN) verneint, da von dem Haftpflichtversicherer die Urteilssumme inzwischen bezahlt worden war.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.02.1985 - 1 Ss 183/84   

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https://dejure.org/1985,3669
OLG Hamburg, 28.02.1985 - 1 Ss 183/84 (https://dejure.org/1985,3669)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.1985 - 1 Ss 183/84 (https://dejure.org/1985,3669)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - 1 Ss 183/84 (https://dejure.org/1985,3669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungsverfahren; Fehlende Anklage; Eröffnungsbeschluß; Nachholungsmöglichkeit; Erstinstanzliche Verhandlung; Berufungsurteil

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 60
  • MDR 1985, 604
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.1985 - 1 Ss 183/84
    Auf diese Weise konnte die bis dahin Fehlende Verfahrensvoraussetzung jedoch nur für die Zukunft neu geschaffen werden (vgl. BGHSt 29, 224 [hier: IV (452) 97 b].
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.09.1984 - 21 W 28/84   

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https://dejure.org/1984,17744
OLG Düsseldorf, 17.09.1984 - 21 W 28/84 (https://dejure.org/1984,17744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.1984 - 21 W 28/84 (https://dejure.org/1984,17744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 1984 - 21 W 28/84 (https://dejure.org/1984,17744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 10.01.1986 - IX B 5/85

    Kostentragung bei Beschwerde - Ausbleiben eines Zeugen - Auferlegung von Kosten -

    Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers hat auch nicht der im Hauptverfahren unterliegende Beteiligte nach § 135 Abs. 1, § 139 Abs. 1, § 82 FGO i. V. m. § 401 ZPO zu tragen; denn die Kosten der Beschwerde eines Zeugen gegen die Auferlegung der durch sein Ausbleiben verursachten Kosten und einer Ordnungsstrafe sind nicht nach § 11 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) erstattungsfähig (anderer Meinung Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Düsseldorf vom 17. September 1984 21 W 28/84, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1985, 60; Hartmann, Kostengesetze, 21. Aufl., § 11 ZSEG Anm. D; Meyer/Höver, ZSEG, 15. Aufl., § 11 Tz. 331, jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - 7 S 3584/94

    Bare Auslagen iSd ZuSEG § 11 - Anwaltskosten des Zeugen im Beschwerdeverfahren

    Zu diesen baren Aufwendungen gehören aber auch Kosten, die der Zeuge für die Entschuldigung seines Ausbleibens im Termin zur Beweisaufnahme aufgewendet hat (OLG Celle, aaO, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.1984, MDR 1985, 60; Baumbach-Lauterbach u.a., ZPO, 52. Aufl., § 380 RdNr. 14, Zöller, aaO, § 380 RdNr. 10, Meyer/Höver, ZSEG, 17. Aufl., § 11 RdNr. 340; vgl. auch LAG Frankfurt, Beschl. v. 18.3.1982, MDR 1982, 612).
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