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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.11.1986 - 5 U 220/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3880
OLG Frankfurt, 14.11.1986 - 5 U 220/85 (https://dejure.org/1986,3880)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.1986 - 5 U 220/85 (https://dejure.org/1986,3880)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 1986 - 5 U 220/85 (https://dejure.org/1986,3880)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 447
  • MDR 1987, 239
  • Rpfleger 1987, 164
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Jena, 28.05.2002 - 1 W 267/02

    Wegfall der Veranlassung zur Sicherheitsleistung

    Die Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung ist dann weggefallen, wenn der durch eine prozessuale Maßnahme möglicherweise entstehende Schaden nicht (mehr) eintreten kann (OLG Frankfurt, MDR 1987, 239 unter Hinweis auf RGZ 50, 376, u.a.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2008 - 2 W 28/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherheitsleistung

    Die Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung ist weggefallen, wenn ein Schaden nicht (mehr) entstehen kann (vgl. OLG Düsseldorf [6. ZS], Rpfleger 1996, 165: OLG Frankfurt, MDR 1987, 239; OLG Jena, NJW-RR 2002, 1505, 1506; MDR 2007, 1448).
  • OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 12 W 28/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: Rückgabe der vom Schuldner

    Die gegenteilige Auffassung, wonach der Sicherungszweck erst entfällt, wenn die Befriedigung erreicht wird (so etwa OLG Frankfurt MDR 1987, 239; undeutlich für den Fall der Einstellungssicherheit Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl., § 109 Rn. 6) überzeugt nicht.
  • OLG Koblenz, 04.12.2000 - 8 W 783/00

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherheit

    Eine solche Auslegung wird im Allgemeinen einem Vergleich nicht gerecht, es sei denn, die Parteien hätten ausdrücklich die Rückgabe der Bürgschaft vereinbart (OLG Frankfurt MDR 1987, 239 ; OLG Düsseldorf MDR 1982, 412).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.11.1986 - 11 WF 1437/86   

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https://dejure.org/1986,6097
OLG München, 21.11.1986 - 11 WF 1437/86 (https://dejure.org/1986,6097)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.1986 - 11 WF 1437/86 (https://dejure.org/1986,6097)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 1986 - 11 WF 1437/86 (https://dejure.org/1986,6097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114, 118; BRAGO §§ 121, 122
    Prozeßkostenhilfe; Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse; Prüfungsverfahren und Vergleich.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 239
  • AnwBl 1987, 101
  • Rpfleger 1987, 173
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84

    Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage

    Auszug aus OLG München, 21.11.1986 - 11 WF 1437/86
    Wie der Bundesgerichtshof, der in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Zulässigkeit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren verneint (BGHZ 94, 145 = FamRZ 1985, 690 = EzFamR ZPO § 323 Nr. 12 = BGHF 4, 945), ausführlich und überzeugend dargelegt hat, besteht im Hinblick auf die Vorschriften des Beratungshilfegesetzes kein Bedürfnis, der armen Partei schon für das Prozeßkostenhilfeverfahren Prozeßkostenhilfe zu bewilligen.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    e) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kann einer Partei im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO Prozeßkostenhilfe aber nur für den Vergleich selbst und nicht für das gesamte Prozeßkostenhilfeverfahren bewilligt werden (OLG München, MDR 1987, 239; OLG Saarbrücken, JurBüro 1989, 80; OLG Bamberg, JurBüro 1993, 547; OLG Celle, JurBüro 1997, 200).
  • OLG Bamberg, 22.09.1987 - 2 WF 140/87
    In dem von dem Amtsgericht zitierten Beschluß vom 21. November 1986 (JurBüro 1987, 442) hat das Oberlandesgericht München die Auffassung vertreten, die - auf Gründen der Prozeßökonomie ausnahmsweise zulässige - Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Abschluß eines Vergleichs in einem Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO rechtfertige neben der Vergleichsgebühr nur eine 5/10-Prozeßgebühr gemäß § 32 Abs. 2 BRAGO.

    Aus den genannten Gründen vermag der Senat nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts München (JurBüro 1987, 442) zu folgen, die 5/10-Prozeßgebühr sei gemäß § 32 Abs. 2 BRAGO (und nicht gemäß §§ 51, 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) zu gewähren; allerdings findet sich der Hinweis auf § 32 Abs. 2 BRAGO lediglich in dem Leitsatz zu jener Entscheidung, nicht aber in den abgedruckten Gründen.

    Der Senat schließt sich vielmehr der Ansicht von Mümmler in der Anmerkung zu dem Beschluß des Oberlandesgerichts München (JurBüro 1987, 442, 444) an.

  • OLG München, 23.06.2003 - 11 W 1489/03

    Anwaltsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs im

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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 26.03.1986 - 6 O 479/85   

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https://dejure.org/1986,4323
LG Wiesbaden, 26.03.1986 - 6 O 479/85 (https://dejure.org/1986,4323)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.03.1986 - 6 O 479/85 (https://dejure.org/1986,4323)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. März 1986 - 6 O 479/85 (https://dejure.org/1986,4323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 239
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