Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.06.1986

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   OLG Düsseldorf, 18.06.1986 - 5 Ss (OWi) 34/86 - (OWi) 55/86 I   

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OLG Düsseldorf, 18.06.1986 - 5 Ss (OWi) 34/86 - (OWi) 55/86 I (https://dejure.org/1986,4011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1986 - 5 Ss (OWi) 34/86 - (OWi) 55/86 I (https://dejure.org/1986,4011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1986 - 5 Ss (OWi) 34/86 - (OWi) 55/86 I (https://dejure.org/1986,4011)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 31
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   OLG Düsseldorf, 16.06.1986 - 1 Ws 524/86   

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OLG Düsseldorf, 16.06.1986 - 1 Ws 524/86 (https://dejure.org/1986,8077)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.1986 - 1 Ws 524/86 (https://dejure.org/1986,8077)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 1986 - 1 Ws 524/86 (https://dejure.org/1986,8077)
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Papierfundstellen

  • MDR 1987, 79
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 1 Ws 292/97
    Die Frage, ob die Inanspruchnahme eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war, wie sie sich bei der Geltendmachung der durch die Inanspruchnahme eines Wahlverteidigers verursachten Auslagen stellt (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 1. April 1986 in MDR 1986, 958 sowie vom 16. Juni 1986 in MDR 1987, 79 = JurBüro 1986, 1677; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. 1995, Rdnr. 12 m.w.N.) ist hierbei ohne Belang.
  • LG Kassel, 30.12.2015 - 2 Qs 41/15

    Allein ein besonderes Vertrauensverhältnis reicht noch nicht aus, um die

    Ausnahmen wurden etwa für den in Schwurgerichtssachen an seinem Wohnort verhafteten und später verlegten Angeklagten zugelassen, der noch einen ortsansässigen Verteidiger bestellt hatte (OLG Düsseldorf MDR 1986, 985 m.w.N., MDR 1987, 79 sowie NStZ 1988, 566) oder für den Fall, dass der Verteidiger zu einer Zeit beauftragt wurde, als er und der Angeklagte noch davon ausgehen konnten, dass die Hauptverhandlung am Kanzleisitz des Verteidigers stattfinden werde (OLG Celle StV 86, 208, 209; a.A. OLG Frankfurt KostRspr § 464a Nr. 85).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.1986 - 1 Ws 679/85

    Mehrkosten; Erstattungsfähige Aufwendungen für einen Rechtsanwalt;

    Ebenso (zu d-e) entschied der 1. Senat des OLG Düsseldorf in seinen Beschlüssen v. 16.6.1986 (- 1 Ws 524/86 - in MDR 1987 Heft 1 S. 79) und v. 9.8.1986 (Ä 1 Ws 624-625/85 - in AnwBl 1986 Heft 3 S. 157).
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