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   BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87   

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https://dejure.org/1987,1629
BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87 (https://dejure.org/1987,1629)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87 (https://dejure.org/1987,1629)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 1987 - RReg. 3 St 43/87 (https://dejure.org/1987,1629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verweisung; Zuständigkeit; Unrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3091
  • MDR 1987, 869
  • StV 1987, 430
  • Rpfleger 1987, 383
  • BayObLGSt 1987, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87
    Bedenken gegen die Anwendung des § 328 Abs. 3 [= Abs. 2 n. F.] StPO auf die Fälle der örtlichen Unzuständigkeit lassen sich auch daraus herleiten, daß das verweisende BerGer. bei mehreren Tatorten eine Disposition ausübt, die der StA vorbehalten ist: Diese kann unter mehreren Gerichtsständen wählen (BGHSt 21, 212/215 ..).
  • BGH, 23.07.1969 - 2 ARs 201/69

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs - Gerichtliches Verfahren nach einem

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87
    So erlaubt das Gesetz, abgesehen von der besonderen Vorschrift des § 42 JGG im Jugendstrafverfahren, dem Gericht erster Instanz bei Feststellung seiner örtlichen Unzuständigkeit anders als bei sachlicher Unzuständigkeit (§§ 209, 270 Abs. 1 StPO ) keine Verweisung an das örtlich zuständige Gericht (BGHSt 23, 79/82).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Dies hat das Revisionsgericht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu prüfen; § 344 Abs. 2, § 352 Abs. 1 StPO (vgl. auch BayObLG NJW 1987, 3091).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09

    Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das

    Auch das BayObLG (NJW 1987, 3091) hielt in einem Fall, in dem das Berufungsgericht (bei fehlender Zuständigkeit des Amtsgerichts) gerade keine Verweisungsentscheidung getroffen hatte, die Geltendmachung dieses Rechtsfehlers mit einer Verfahrensrüge für erforderlich.

    Während bei einer fehlerhaften Entscheidung in der Sache sich die entsprechenden Umstände, nämlich Entscheidung in der Sache durch das Gericht des ersten Rechtszuges, Umstände, die ergeben, dass der von diesem bejahte Gerichtsstand falsch ist etc. (vgl. BayObLG NJW 1987, 3091) nicht unbedingt aus dem angefochtenen Urteil ergeben müssen (insoweit also die entsprechenden Tatsachen dem Revisionsgericht nur über eine Verfahrensrüge zur Kenntnis gebracht werden können), ergeben sich die Umstände einer fehlerhaften Verweisungsentscheidung zwanglos aus dem Urteil selbst.

  • OLG Hamm, 14.03.1996 - 4 Ss 156/96

    Ausgestaltung der Abgrenzung der Zuständigkeiten von Schöffengericht und

    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt, da ein Ermessen insoweit nicht besteht (vgl. BayObLG, MDR 87, 869) zur Verweisung der Sache an das zuständige Gericht (vgl. OLG Hamm a.a.O.; BGH, NStZ 94, 399; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 328 Rn. 17; KMR, StPO, § 328 Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Die statthafte (vgl. BGHSt 26, 106, 108) Revision der Staatsanwaltschaft hat mit ihrer ausreichend begründeten (vgl. zur alten Rechtslage Bay0bLG NJW 1987, 3091 ) Verfahrensrüge vorläufigen Erfolg.
  • OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21

    Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständiges

    Das Urteil beruht somit auf einer Gesetzesverletzung gemäß § 337 StPO , namentlich auf der Nichtanwendung des § 328 Abs. 2 StPO (vgl. BayObLG, Urteil vom 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87 , NJW 1987, 3091 [3092]).
  • OLG Köln, 22.02.2000 - Ss 15/00
    Diese Rüge ist hier als Rüge der Verletzung des § 328 Abs. 2 StPO zu behandeln (vgl. BayObLG NJW 1987, 3091; Ruß in KK-StPO, § 328 Rdnr. 15).
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