Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.08.1988 - 10 W 34/88   

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https://dejure.org/1988,3104
OLG Karlsruhe, 08.08.1988 - 10 W 34/88 (https://dejure.org/1988,3104)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.1988 - 10 W 34/88 (https://dejure.org/1988,3104)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 1988 - 10 W 34/88 (https://dejure.org/1988,3104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 19 Abs. 1; ZPO § 6
    Streitwert bei Klage auf Auflassung und Widerklage auf Zahlung des Restkaufpreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 1067
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 02.10.1975 - 2 U 212/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.1988 - 10 W 34/88
    Klage und Widerklage betreffen nicht schon dann denselben Streitgegenstand i. S. des § 19 Abs. 1 GKG , wenn die Zuerkennung des Klaganspruchs zwangsläufig die Aberkennung des Widerklageanspruches zur Folge hat; hinzu kommen muß vielmehr, daß beide Klagen dasselbe Interesse betreffen (OLG Karlsruhe, NJW 1976, 247; Hartmann, Kostengesetze, 22. Aufl., GKG § 19 Anm. 2 Cb bb).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1980 - 7 W 35/80

    Streitwert: Grundstück - Feststellung der Berechtigung, den Restkaufpreis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.1988 - 10 W 34/88
    Der Senat sieht keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. AnwBl 1980, 502 ) und der nach wie vor herrschenden Meinung (vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., § 6 Anm. 1; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO , 45. Aufl., § 6 Anm. 1 A a m.w.N.) vertretenen Überzeugung abzuweichen, wonach für die Auflassungsklage der volle Grundstücks -Verkehrswert als Streitwert anzusetzen ist, auch wenn der Streit der Parteien wirtschaftlich nur noch in Höhe zurückbehaltener Gegenleistungen gehen mag.
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2005 - 1 W 33/05

    Streitwertbestimmung: Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung

    Zwar richtet sich grundsätzlich der Streitwert für eine auf Auflassung und Eintragungsbewilligung gerichtete Klage nach dem vollen Streitwert des Wohnungseigentums (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 1988, 1551 mit zustimmender Anmerkung von Mümmler, a.a.O., 1552).
  • OLG Nürnberg, 20.06.1990 - 9 U 3650/89

    Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen Formverstoßes; Unschädlichkeit einer

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  • OLG Celle, 17.05.2000 - 4 W 101/00

    Streitwert bei Widerklage: Duldung der Zwangsvollstreckung contra Antrag auf

    Der Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek und der widerklagend erhobene Anspruch auf Löschung der Hypothek sind deshalb aus denselben Erwägungen für den Streitwert zusammen zu rechnen, aus denen nach herrschender Auffassung auch die Klage auf Auflassung des Grundstücks aus einem Kaufvertrag mit der Begründung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und die Widerklage auf Zahlung eines Restkaufpreises verschiedene Streitgegenstände betreffen und daher die jeweiligen Werte zu addieren sind (OLG Karlsruhe MDR 1988, 1067; Hartmann a.a.O., § 19 GKG, Rdnr. 22): Auch hier kommt es sowohl für die Klage wie für die Widerklage zwar auf die Frage an, ob der Kaufpreis gezahlt ist, dennoch rechtfertigt die Streitwertaddition, dass selbst bei einer Entscheidung über die Klage das Rechtsschutzbedürfnis für die Widerklage nicht entfällt und umgekehrt.
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Rechtsprechung
   KG, 07.06.1988 - 1 WF 1551/88   

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https://dejure.org/1988,3026
KG, 07.06.1988 - 1 WF 1551/88 (https://dejure.org/1988,3026)
KG, Entscheidung vom 07.06.1988 - 1 WF 1551/88 (https://dejure.org/1988,3026)
KG, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 1 WF 1551/88 (https://dejure.org/1988,3026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit bei bloßer Anhängigkeit einer Scheidungsfolgesache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 1067
  • AnwBl 1989, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags

    Auszug aus KG, 07.06.1988 - 1 WF 1551/88
    Das Verfahren muß insoweit lediglich anhängig sein (§ 623 Abs. 2 Satz 1 ZPO ), wobei die Anhängigkeit entsprechend dem allgemeinen zivilprozessualen Verständnis u.a. bereits mit der Einreichung des Antragsschriftsatzes beim Gericht eintritt (BGH, FamRZ 1987, 802 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1980 - 6 WF 258/80
    Auszug aus KG, 07.06.1988 - 1 WF 1551/88
    Aus den angeführten Gründen setzt auch das Entstehen einer Erörterungsgebühr in Scheidungsfolgesachen - anders als im sonstigen Zivilprozeß - nicht die Rechtshängigkeit der Sache voraus, sondern reicht die Anhängigkeit gemäß §§ 623 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ZPO aus (vgl. Senat, JurBüro 1978, 1664, 1668 = Rpfleger 1978, 389; OLG Hamm, JurBüro 1979, 380; OLG Schleswig, SchlHa 1980, 79; OLG Düsseldorf - 6. ZS -, JurBüro 1981, 864; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO , 9. Aufl., § 31 Rdn. 150).
  • OLG Koblenz, 01.04.2016 - 14 W 154/16

    Zum Entstehen der Verfahrensgebühr

    Dies setzt - weder beim Kläger noch beim Beklagten - die Anhängigkeit und damit auch nicht die Rechtshängigkeit voraus (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1697, 1699; s. auch KG, MDR 1988, 1067 ; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, Ziff. 3100 VV- RVG Rn. 13).
  • OLG Nürnberg, 06.07.2001 - 10 WF 1964/01

    Kostenerstattung für einstweilige Anordnung über Kostenvorschuss -

    Dementsprechend hat das Kammergericht die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Folgesache nach § 623 ZPO nicht vom Eintritt der Rechtshängigkeit der Folgesache abhängig gemacht, sondern lediglich von deren Anhängigkeit (MDR 88, 1067), da über eine Folgesache zu verhandeln ist, wenn sie rechtzeitig anhängig gemacht wurde (BGH MDR 87, 921).
  • OLG Nürnberg, 10.03.2003 - 7 WF 666/03

    Zur Bestimmung des Streitwertes bei Nichtanhängigkeit eines gerichtlichen

    Auch für die Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) und eine eventuell angefallene Erörterungsgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO) ist auf den anhängig gemachten Streitgegenstand unabhängig davon, ob dieser auch rechtshängig geworden ist, abzustellen (vgl. etwa OLG Köln, MDR 97, 299; KG, MDR 88, 1067).
  • OLG Köln, 13.11.1996 - 26 WF 137/96

    Einlegen des Rechtsbehelfs der Erinnerung von einem durch eine

    Aber auch die Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO setzt nicht die Rechtshängigkeit, sondern lediglich die Anhängigkeit des Verfahrens voraus (Riedel/Sußbauer (Keller), a.a.O., Rdn. 86 zu § 31; Gerold/Schmidt (von Eicken), a.a.O., Rdn. 149 zu § 31; KG, JurBüro 1988, 1671 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.08.1988 - 4 WF 63/88   

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https://dejure.org/1988,16748
OLG Frankfurt, 04.08.1988 - 4 WF 63/88 (https://dejure.org/1988,16748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.08.1988 - 4 WF 63/88 (https://dejure.org/1988,16748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. August 1988 - 4 WF 63/88 (https://dejure.org/1988,16748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 1067
  • VersR 1989, 645
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   OLG Karlsruhe, 28.12.1987 - 13 W 191/87   

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https://dejure.org/1987,10895
OLG Karlsruhe, 28.12.1987 - 13 W 191/87 (https://dejure.org/1987,10895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.12.1987 - 13 W 191/87 (https://dejure.org/1987,10895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Dezember 1987 - 13 W 191/87 (https://dejure.org/1987,10895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 1067
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