Rechtsprechung
KG, 15.03.1988 - 1 WF 4349/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 787
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 31.07.2007 - 1 W 259/07
Gebühren des für einen Vergleichsabschluss beigeordneten Rechtsanwalts
b) Das Landgericht verweist darauf, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs im PKH-Verfahren notwendig eine Gebühr des Anwalts für das Betreiben des Geschäfts einschließe (…vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O. VV 3335 Rdnr. 29; Senat, MDR 1988, 787 = JurBüro 1988 1168; Senat MDR 1991, 263 = Anw.Bl. 1991, 543; KG - 19. ZS -, KG-Report 1996, 274; a. A. BGH NJW 2004, 2595).Wird - wie hier - Prozesskostenhilfe ausdrücklich auch für die beabsichtigte Klage, also gerade für das zu betreibende Geschäft bewilligt und erstreckt sie sich damit bereits auf die Verfahrensgebühr nach VV 3101, so liegt der Fall nicht anders als bei der Bewilligung für den Abschluss eines Vergleichs über bereits rechtshängige Ansprüche: Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bezieht dann auch auf die für diese entstandene Verfahrensgebühr (Senat, MDR 1988, 787 und MDR 1991, 263;… siehe dazu von Eicken a.a.O. § 122 Rdnr. 71), nicht aber daneben auch auf die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren.
- OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06
Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse: …
In gleicher Weise wie der Mandant muss auch die Landeskasse die vertragsgemäße Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter im Sinne von § 5 RVG gegen sich gelten lassen, da die Beiordnung auf eine Anwaltstätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Anwaltsvertrages abstellt (KG, Beschluss vom 15.3.1988, 1 WF 4349/87, Rn. 10 noch zu § 4 BRAGO, an dessen Stelle § 5 RVG getreten ist - zitiert nach Juris). - OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03
Reichweite einer Vereinbarung der Parteien über Tragung der Kosten des …
Mit der Tätigkeit des Vergleichsabschlusses im Termin ist das Betreiben des Geschäfts i.S.v. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO zwangsläufig verbunden (KG MDR 88, 787).