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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.08.1988 - 2 Ws 341/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2707
OLG Düsseldorf, 01.08.1988 - 2 Ws 341/88 (https://dejure.org/1988,2707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.1988 - 2 Ws 341/88 (https://dejure.org/1988,2707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 1988 - 2 Ws 341/88 (https://dejure.org/1988,2707)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 183
  • NStZ 1988, 566
  • StV 1990, 254
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Nürnberg, 27.01.1998 - Ws 1618/97

    Auswärtiger Anwalt als Pflichtverteidiger

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  • OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01

    Strafverteidiger; Wahlverteidigung; Beigeordneter Verteidiger; Vertrauensanwalt;

    Auch wenn der Gerichtsort und der Sitz des gewählten Verteidigers nicht weit voneinander entfernt sind, hat das Interesse des Beschuldigten an der Auswahl des Vertrauensanwalts Vorrang vor der Gerichtsnähe (Düsseldorf StV 90, 254).
  • OLG Nürnberg, 14.03.1995 - Ws 1317/94
    Nur wenn der Gerichtsort und der Sitz des Rechtsanwalts nicht weit voneinander entfernt sind, hat die Rücksicht auf das Vertrauensverhältnis den Vorrang vor der Ortsnähe (Düsseldorf StV 85, 450; 90, 254).
  • LG Kassel, 30.12.2015 - 2 Qs 41/15

    Allein ein besonderes Vertrauensverhältnis reicht noch nicht aus, um die

    Ausnahmen wurden etwa für den in Schwurgerichtssachen an seinem Wohnort verhafteten und später verlegten Angeklagten zugelassen, der noch einen ortsansässigen Verteidiger bestellt hatte (OLG Düsseldorf MDR 1986, 985 m.w.N., MDR 1987, 79 sowie NStZ 1988, 566) oder für den Fall, dass der Verteidiger zu einer Zeit beauftragt wurde, als er und der Angeklagte noch davon ausgehen konnten, dass die Hauptverhandlung am Kanzleisitz des Verteidigers stattfinden werde (OLG Celle StV 86, 208, 209; a.A. OLG Frankfurt KostRspr § 464a Nr. 85).
  • OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00

    Haftzuschlag - Reisekosten des auswärtigen Verteidigers

    Ein besonderes Schutzbedürfnis des Beschuldigten, das es bei einem schwerwiegenden Vorwurf verbietet, ihn an einen unbekannten Verteidiger zu verweisen besteht auch dann, wenn er sich in Untersuchungshaft befindet und als Ausländer einem fremden Kulturkreis entstammt (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 566 f.).
  • OLG Hamm, 06.11.1990 - 2 Ws 441/90

    Kostenbeschwerde, Auslagenfestsetzung nach Freispruch, Verbindlichkeit von

    Dagegen hätte der Beschwerdeführer nach Anklageerhebung mit Erfolg darauf verweisen können, dass ihn Rechtsanwalt Sch. bereits in den beiden mündlichen Haftprüfungsverfahren verteidigt und sich zu diesem dadurch ein Vertrauensverhältnis entwickelt habe, dem angesichts des außerordentlich schwerwiegenden und folgenschweren Vorwurfs eine erhöhte Bedeutung zukommt (vgl. dazu insbesondere OLG Düsseldorf in StV 1990, 254 und 346; OLG Köln in StV 1990, 395).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.08.1988 - 2 Ws 349/88   

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https://dejure.org/1988,2812
OLG Hamm, 29.08.1988 - 2 Ws 349/88 (https://dejure.org/1988,2812)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.1988 - 2 Ws 349/88 (https://dejure.org/1988,2812)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 1988 - 2 Ws 349/88 (https://dejure.org/1988,2812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederaufnahmeantrag; Form; Unterzeichnete Antragsschrift; Verteidiger

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 183
  • NStZ 1988, 571
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 22.02.2017 - 1 Ws 310/16

    Strafverfahren: Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil

    4 Hier wie dort hat die Formvorschrift den Sinn, einerseits im Sinne einer Filterfunktion zu gewährleisten, dass der Antrag möglichst den gesetzlichen Vorgaben entspricht, andererseits die Justiz von von vorneherein unverständlichen und aussichtslosen Anträgen zu entlasten (BGH, NStZ 1987, 336; BGH, NStZ-RR 1997, 8 [9]; BGH, NStZ-RR 2013, 254; OLG Hamm, NStZ 1988, 571 [572]; Wiedner, in: BeckOK-StPO, § 345, Rn. 18 [Stand: 01.01.2017]; vgl. auch BVerfG; Beschluss vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01, BeckRS 2001, 30218662 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.12.1998 - 2 Ws 563/98

    Bezugnahme, Billigung, Klageerzwingungsverfahren, Rechtsanwalt, Schreiben des

    Eine sachliche Überprüfung setzt hierbei nicht nur die Kenntnis des Antragsinhaltes und seine Billigung voraus, sondern ist erst dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt erkennbar an dem Antragsvorbringen mindestens maßgeblich gestaltend mitgewirkt, wenn schon nicht dieses gänzlich selbst erarbeitet hat (vgl. OLG Düsseldorf, JMBl 1988, 22; OLG München a.a.O.; für den ebenfalls vergleichbaren Fall der Unterzeichnung eines Wiederaufnahmeantrags - § 366 Abs. 2 StPO - vgl. Senatsbeschluß vom 26. Juni 1997 in 2 Ws 65 u. 66/97 unter Hinweis auf BGH NStZ 1984, 563 und OLG Hamm NStZ 1988, 571).
  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 2 Ws 204/99

    Klageerzwingungsverfahren, Unzulässigkeit, Unterzeichnung durch Rechtsanwalt,

    Eine sachliche Überprüfung des Rechtsanwalts setzt hierbei nicht nur dessen Kenntnis des Antragsinhalts und dessen Billigung voraus, sondern dies ist erst dann gegeben, wenn er erkennbar an dem Antragsvorbringen mindestens maßgeblich gestaltend mitgewirkt, wenn schon nicht dieses gänzlich selbst erarbeitet hat (vgl. OLG Düsseldorf JMBl 1988, 22; OLG München, a.a.O.; für den vergleichbaren Fall der Unterzeichnung eines Wiederaufnahmeantrages - § 366 Abs. 2 StPO - vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 1997 in 2 Ws 65 u. 66/97 unter Hinweis auf BGH NStZ 1984, 563 und OLG Hamm NStZ 1988, 571).
  • OLG Hamm, 01.03.1999 - 2 Ws 58/99

    Klageerzwingungsverfahren, Unterschrift eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt,

    Eine sachliche Überprüfung setzt hierbei nicht nur die Kenntnis des Antragsinhalts und seine Billigung voraus, sondern ist erst gegeben, wenn der Rechtsanwalt erkennbar an dem Antragsvorbringen mindestens maßgeblich gestaltend mitgewirkt, wenn schon nicht dieses gänzlich selbst erarbeitet hat (vgl. OLG Düsseldorf, JMBl 1988, 22; OLG München, a.a.O.; für den ebenfalls vergleichbaren Fall der Unterzeichnung eines Wiederaufnahmeantrags - § 366 Abs. 2 StPO - vgl. Senatsbeschluß vom 26.06.1997 in 2 Ws 65 u. 66/97 unter Hinweis auf BGH NStZ 1984, 563 und OLG Hamm NStZ 1988, 571).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87   

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https://dejure.org/1987,6593
OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87 (https://dejure.org/1987,6593)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.1987 - Ss 495/87 (https://dejure.org/1987,6593)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - Ss 495/87 (https://dejure.org/1987,6593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 183
  • StV 1988, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuldigtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum OpferschutzG, BT-Dr 10/6124, S. 12; SenE v. 20.10.1987 - Ss 495/87 - = StV 1988, 100 und SenE v. 25.08.1989 - Ss 379/89 - = NStZ 1989, 542 = StV 1989, 469 = MDR 1989, 1122).
  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Die ebenfalls für den vermeintlichen Regelfall ins Feld geführte Entscheidung des OLG Köln vom 20. Oktober 1987 (Ss 495/87) enthält - jedenfalls dem bei Juris veröffentlichten Orientierungssatz zufolge - nicht den angenommenen Rechtsgrundsatz, sondern im Gegenteil die Formulierung, die Bestellung beschränke sich bei Befürchtung eines Ungleichgewichts ausnahmsweise nicht auf den gesetzlich geregelten Fall.
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01

    Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger

    Zunächst schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln ( vgl. StV 1988, 100 und StV 89, 469 ) an, wonach eine Verteidigung über den Wortlaut des § 140 Abs. 2 StPO hinaus außer in den Fällen, in denen dem Verletzten nach den §§ 397 a und 406 g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde, auch dann notwendig sein kann, wenn der Verletzte (zunächst) auf seine Kosten anwaltlichen Beistand erfährt.
  • OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89
    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, daß im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuld. und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (BT-Dr. 10/6124, S. 12; Senatsentscheidung v. 20.10.1987 Ä Ss 495/87).
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