Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.05.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3670
BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93 (https://dejure.org/1993,3670)
BayObLG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 3Z BR 78/93 (https://dejure.org/1993,3670)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 3Z BR 78/93 (https://dejure.org/1993,3670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuer; Aufgabenkreis; Geltendmachung; Rechte; Betreuter; Bevollmächtigter; Vollmacht; Erteilung; Widerruf

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vollmachtsbetreuung, Verbot der Schlechterstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1896 Abs. 3

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 872
  • FamRZ 1993, 1249
  • Rpfleger 1994, 336
  • BayObLGZ 1993, 236
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249; 1994, 1550/1551).

  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auf die weitere Beschwerde der Betreuerin hob das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 27.5.1993 den Beschluß des Landgerichts auf und verwies die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurück (BayObLGZ 1993, 236).

    a) Der Senat hat die jetzt im zweiten Rechtsbeschwerdeverfahren wieder aufgegriffene Frage, ob die Bestellung eines Vollmachtsbetreuers hier erforderlich ist, ob also zusätzlich zu den Voraussetzungen von § 1896 Abs. 1 BGB für den hier angegriffenen Aufgabenkreis auch die Voraussetzungen von § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB vorliegen, bereits in der Entscheidung vom 27.5.1993 geprüft und bejaht (siehe dort - FamRZ 1993, 1249 ; in BayObLGZ 1993, 236 nicht vollständig abgedruckt - unter II 2 a).

  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Das setzt voraus, dass der oder die Betroffene einem anderen Wirksamen eine Vollmacht erteilt hat (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 1249).
  • OLG Schleswig, 07.11.2002 - 2 W 197/02

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Das setzt voraus, dass die Betroffene einem anderen wirksam eine Vollmacht erteilt hat (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 1249).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 3Z BR 78/94
    Die Erteilung einer umfassenden Vollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung bestehen (BayObLG BtPrax 1994, 59; vgl. auch BayObLGZ 1993, 236/238 im Zusammenhang mit der Frage der Bestellung eines Vollmachtsbetreuers).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5198
BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93 (https://dejure.org/1993,5198)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1993 - 3Z BR 56/93 (https://dejure.org/1993,5198)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1993 - 3Z BR 56/93 (https://dejure.org/1993,5198)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht; Beeinträchtigung; Sonstige Interessen

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung Verwandter oder Dritter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 20, § 57, § 69g

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 872
  • FamRZ 1993, 1222
  • Rpfleger 1994, 337
  • BayObLGZ 1993, 234
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Die Mutter des Betroffenen ist im Verfahren über die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers selbst beschwerdeberechtigt (§ 69g Abs. 1 Satz 1, § 69i Abs. 1 Satz 1 FGG; vgl. zur Ablehnung einer Beschwerdeberechtigung bei anderen Fallgestaltungen BGH NJW 19960 18 25 und BayObLGZ 1993, 234/235).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Ein Beschwerderecht Dritter aus § 57 Nr. 9 FGG scheidet aus, weil, wie eingangs ausgeführt, das Gesetz insoweit eine einschränkende Sonderregelung geschaffen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 234, 235 m.w.N.); auch ist § 57 FGG in der Verweisungskette des § 69e FGG nicht genannt (vgl. Keidel/Kuntze aaO.).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01

    Umgangsrecht der Verwandten gegenüber Umgangbestimmungsrecht des Betreuers

    Die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde folgt ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerde daraus, dass die Erstbeschwerde der Beteiligten zurückgewiesen wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 234; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 27 FGG Rn. 1; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 4).

    b) Es kann dahinstehen, ob der Beteiligten ein Recht auf Umgang mit der Betroffenen zusteht (vgl. BayObLGZ 1993, 234), oder ob sie bereits alleine durch die Anordnung des Umgangsverbots in ihren Rechten beeinträchtigt ist und deshalb gegen die amtsgerichtliche Entscheidung Beschwerde einlegen konnte (§ 20 Abs. 1 FGG).

    Besuchs- und Umgangsrechte von Verwandten werden bislang von der Rechtsprechung allenfalls unter § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG (berechtigtes Interesse) eingeordnet; die Zuerkennung eines subjektiven Rechtes wird weitgehend abgelehnt (vgl. BayObLGZ 1993, 234/236 m. w. N.; zweifelnd Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1632 BGB Rn. 5; a.A. Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1632 BGB Rn. 8 unter Hinweis auf KG FamRZ 1988, 1044).

  • OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03

    Aufsichtsmaßnahmen gegen den Betreuer: Anspruch eines Dritten auf Tätigwerden des

    Dieser enthält nämlich keine Sonderregelung für den Fall, dass Aufsichtsmaßnahmen gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1837 Abs. 2 und Abs. 3 BGB abgelehnt werden (BayObLGZ 1993, 234, 235).

    c) Schließlich lässt sich eine Beschwerdeberechtigung für die Beteiligte zu 1) auch nicht aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG herleiten, da diese Bestimmung im Betreuungsverfahren weder direkt noch analog anwendbar ist (BayObLGZ 1993, 234, 235; 1998, 10, 11; Damrau/Zimmermann aaO).

  • BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des Adressaten eines Kontaktverbots gegen

    Sie versagt dem Antragsteller nicht lediglich eine von ihm erstrebte Umgangsregelung (zur Beschwerdeberechtigung in diesem Fall Senatsbeschluss vom 4. Juli 2001 - XII ZB 161/98 - FamRZ 2001, 1449; BayObLG FamRZ 1993, 1222), sondern verbietet ihm jeglichen Kontakt mit dem Kind und schränkt ihn - nicht zuletzt auch durch die drohende Vollstreckung - in seinen Rechten ein.
  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Es kann hier dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Beschwerdeführer ein Recht auf Umgang mit dem Betroffenen haben (vgl. BayObLGZ 1993, 234/236; BayObLG FamRZ 2002, 907).
  • BayObLG, 30.03.1994 - 3Z BR 4/94

    Betreuer; Betreuerbestellung; Bereiterklärung; Beschwerde; Einfach;

    Dies folgt aus § 20 Abs. 1 FGG , der neben § 69 g Abs. 1 FGG anwendbar ist (vgl. BayObLGZ 1993, 234/235 und 350/351).

    Beide Rechtsmittelführer haben die Verletzung eines Rechts im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG schlüssig dargelegt (zum Begriff des Rechts siehe BayObLGZ 1993, 234/235 f.).

  • OLG Brandenburg, 31.08.2021 - 3 U 22/21

    Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Anspruchs

    Aber auch die Angehörigen des Betreuten dürfen an dem Verfahren nicht schon deshalb beteiligt werden, weil sie dessen Erben werden können: ihnen steht ein Beschwerderecht im Genehmigungsverfahren - mangels Betroffenheit eigener Rechte - ebenfalls nicht zu (BayObLG, Beschluss vom 19.05.1994 - 3 Z BR 130/94 - FamRZ 1995, 302 ; BayObLGZ 1993, 234 ; OLG Saarbrücken FGPrax 2001, 70 f - Grundstücksverkauf; vgl. Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1828 BGB Rz. 13).
  • BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97

    Keine Ausdehnung des gesetzlichen Umgangsrechts auf nicht verwandte Dritte - Kein

    (1) Gemäß § 20 Abs. 1 FGG setzt die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels voraus, daß ein eigenes subjektives Recht des Beschwerdeführers durch die angefochtene Verfügung beeinträchtigt ist (vgl. BayObLGZ 1993, 234/235; Keidel/Kahl § 20 Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Ausdehnung des gesetzlichen Umgangsrechts auf mit dem Kind nicht verwandte dritte Personen wird von der Rechtsprechung und dem Schrifttum zu Recht abgelehnt (vgl. BayObLGZ 1993, 234/236 m.w.N.; MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. Rn. 9, Palandt/Diederichsen Rn. 7, Soergel/ Strätz BGB 12. Aufl. Rn. 10, BGB -RGRK/Wenz BGB 12. Aufl. Rn. 11, jeweils zu § 1634).

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02

    Betreuung: Kein Beschwerderecht der Tochter des Betreuten gegen Ablehnung des

    Ein Beschwerderecht Dritter aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG scheidet aus, weil das Gesetz in den §§ 69 g, 69 i FGG eine einschränkende Sonderregelung geschaffen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 234, 235 m.w.N.); im Übrigen ist § 57 FGG in der Verweisungskette des § 69 e FGG nicht genannt.
  • OLG Zweibrücken, 22.03.1999 - 3 W 22/99
  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 337/95

    Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse Dritter

  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 11 UF 22/00

    Umgangsrecht der Partnerin bei gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft -

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02

    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers beiestellung weiteren Betreuers für nicht

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die

  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 130/94

    Beschwerderecht; Verschwägert; Seitenlinie; Schwager; Bestellung; Betreuer

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