Rechtsprechung
BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89 |
Verurteilter Prozeßkostenhilfe-Empfänger
Art. 3 Abs. 1 GG, Tragung der Gerichtskosten durch Beklagten, § 123 ZPO, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Tragung von Gerichtskosten durch unterlegene Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war - verfassungskonforme Auslegung des GKG § 58 Abs 2 S 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GKG § 2; GKG § 54; GKG § 58 Abs. 2 S. 2; ZPO § 122; ZPO § 123; GG Art. 3
Unzulässige Differenzierung zwischen mittellosen Klägern und Beklagten - RA Kotz
Prozesskostenhilfe
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungskonforme Auslegung von § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG bei Verpflichtung zur Tragung der Gerichtskosten nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt worden ist, hier: Keine Inanspruchnahme für vom Kläger verauslagte Gerichtskosten
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt worden ist - hier: Keine Inanspruchnahme für vom Kläger verauslagte Gerichtskosten
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 25.04.1989 - 2 O 514/88
- OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 8 W 279/89
- BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3186
- MDR 1999, 1089
- MDR 1999, 1405
- FamRZ 2000, 474
- VersR 1999, 1433
- AnwBl 2000, 761
- Rpfleger 1999, 495
Wird zitiert von ... (90) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 [199 ff.]; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 [302]; 63, 380 [384]; 78, 104 [118]).Die Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes kann allerdings dabei keine vollständige sein (BVerfGE 51, 295 [302]; 63, 380 [394]).
Die Beendigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich, der auch von anderen Erwägungen als denen der Anspruchsberechtigung getragen werden kann, mag die Gefahr einer Manipulation der Prozeßparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse in sich bergen, so daß es sachlich begründet ist, den Schutz des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG nicht auf diese Fälle des gerichtlichen Vergleichs zu erstrecken (vgl. BVerfGE 51, 295 [302]).
Ebensowenig vermag die unterschiedliche Prozeßstellung von Kläger und Beklagtem dessen Benachteiligung zu rechtfertigen, steht diese doch im Widerspruch zu der ansonsten im Kostenrecht stärkeren Heranziehung der Klägerseite zu den Gerichtskosten, die sich darauf gründet, daß der Kläger und gerade nicht der Beklagte Anlaß dafür gibt, daß Gerichtskosten überhaupt entstehen (vgl. BVerfGE 51, 295 [303]).
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 [199 ff.]; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 [302]; 63, 380 [384]; 78, 104 [118]).a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 [88]; 81, 228 [236]; 84, 197 [199]).
Das Bundesverfassungsgericht prüft und beanstandet deshalb die fachgerichtliche Auslegung nur insoweit, als sie auf einer unrichtigen Anschauung der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruht, etwa dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 84, 197 [199]; 58, 369 [374]).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 [199 ff.]; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 [302]; 63, 380 [384]; 78, 104 [118]).Ihr Ausmaß liegt vielmehr in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, der damit auch bestimmen kann, inwieweit er eine Entlastung oder gar vollständige Befreiung der unbemittelten Partei von Gerichtskosten vornehmen will, solange dadurch der armen Partei die Prozeßführung nicht unmöglich gemacht wird (BVerfGE 78, 104 [118]).
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 [199 ff.]; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 [302]; 63, 380 [384]; 78, 104 [118]).Die Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes kann allerdings dabei keine vollständige sein (BVerfGE 51, 295 [302]; 63, 380 [394]).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Es ist deshalb geboten und möglich, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG so auszulegen, daß der in ihm enthaltene Haftungsausschluß sämtliche Gerichtskosten, damit auch schon gezahlte Gerichtskostenvorschüsse umfaßt und so eine grundrechtsverletzende Ungleichbehandlung nicht eintritt (vgl. BVerfGE 86, 288 [320]; 49, 148 [157]; 54, 277 [300]). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Es ist deshalb geboten und möglich, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG so auszulegen, daß der in ihm enthaltene Haftungsausschluß sämtliche Gerichtskosten, damit auch schon gezahlte Gerichtskostenvorschüsse umfaßt und so eine grundrechtsverletzende Ungleichbehandlung nicht eintritt (vgl. BVerfGE 86, 288 [320]; 49, 148 [157]; 54, 277 [300]). - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Es ist deshalb geboten und möglich, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG so auszulegen, daß der in ihm enthaltene Haftungsausschluß sämtliche Gerichtskosten, damit auch schon gezahlte Gerichtskostenvorschüsse umfaßt und so eine grundrechtsverletzende Ungleichbehandlung nicht eintritt (vgl. BVerfGE 86, 288 [320]; 49, 148 [157]; 54, 277 [300]). - BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
DDR-Erbbaurecht
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 [199 ff.]; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 [302]; 63, 380 [384]; 78, 104 [118]). - BGH, 23.05.1989 - VI ZR 6/87
Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Gerichtskosten
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
c) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Stellungnahme auf seine Beschlüsse vom 23. Mai 1989 (VI ZR 6/87 in: VersR 1989, S. 928) und vom 7. Oktober 1981 (…IV ZBb 97/78 in: MDR 1982, S. 307 f.) verwiesen. - BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Das Bundesverfassungsgericht prüft und beanstandet deshalb die fachgerichtliche Auslegung nur insoweit, als sie auf einer unrichtigen Anschauung der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruht, etwa dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 84, 197 [199]; 58, 369 [374]). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 97/78
Geltendmachung der Haftung des Zweitschuldners bei Bewilligung des Armenrechts …
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Denn anderenfalls wäre die nach Art. 3 Abs. 1 GG gebotene Gleichbehandlung bemittelter und unbemittelter Verfahrensbeteiligter nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerfG NJW 1987, 1191; FamRZ 2000, 474, 475). - OLG Naumburg, 16.02.2015 - 2 W 25/14
Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Inanspruchnahme der armen Partei …
Auch die Entstehungsgeschichte des § 31 Abs. 3 S. 1 GKG spricht gegen eine erweiternde Auslegung: Der Gesetzgeber hat mit dieser Norm auf eine (im Übrigen umstrittene) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss v. 23.06.1999, 1 BvR 984/89, MDR 1999, 1089; krit. u.a.: Schneider MDR 1999, 1405; Wedel JurBüro 2000, 124; Landmann RPfl 2002, 62) zu der Vorgängervorschrift des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG reagiert und wollte ausdrücklich nur die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Ungleichbehandlung beseitigen (…vgl. dazu Fischer in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 123 Rn. 2 m.w.N.;… BT-Drs. 15/1971, S. 153), und zwar die sachlich nicht gerechtfertigte kostenrechtliche Ungleichbehandlung des im Rechtsstreit durch Urteil unterliegenden Beklagten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, gegenüber dem Kläger in vergleichbarer prozessualer Lage, weil der Kläger nach § 122 ZPO von der Vorschusspflicht und danach von der Zahlungspflicht befreit war, während der Beklagte die vom Kläger verauslagten Gerichtskosten nach § 123 ZPO zu erstatten hatte. - BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten - …
Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .
- BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 17/19 R
Keine wirksame Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § …
Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) . - BGH, 23.10.2003 - III ZB 11/03
Festsetzung von Gerichtskosten aufgrund eines Vergleichs bei Bewilligung von PKH …
Durch Beschluß vom 23. Juni 1999 (NJW 1999, 3186 f) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG sei so auszulegen, daß der gesetzliche Haftungsausschluß sämtliche Gerichtskosten einschließlich schon gezahlter Vorschüsse erfasse; nur so sei eine grundrechtsverletzende Ungleichbehandlung der bedürftigen Partei je nach Parteirolle zu vermeiden: Während nämlich der unbemittelte unterlegene Kläger wegen der durch § 122 Abs. 2 ZPO (auch) für den Gegner angeordneten einstweiligen Befreiung von den Gerichtskosten insoweit keinem Erstattungsanspruch nach § 123 ZPO ausgesetzt sei, hätte bei wörtlicher Anwendung der Vorschrift ein mittelloser unterlegener Beklagter - ohne ersichtlichen sachlichen Grund - dem obsiegenden Kläger die von diesem verauslagten Gerichtskosten voll zu erstatten. - OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
Kostenfestsetzung trotz Prozeßkostenhilfebewilligung - Prozeßvergleich im …
Sie vertritt die Auffassung, die Festsetzung der Gerichtskosten gegen sie verstoße gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1999 (richtig: 23. Juni 1999, Az. 1 BvR 984/89), aufgrund der die Parteien im Falle der Mittellosigkeit nicht unterschiedlich behandelt werden dürften.b) Dieser Rechtsprechung steht der durch den Beschwerdeführer zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (veröffentlicht in MDR 1999, 1089 sowie VersR 1999, 1433) nicht entgegen.
c) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist aber - ebenso wie der bezeichnete Senatsbeschluß - entsprechend dem Wortlaut des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auf die Fälle beschränkt, in welchem der Kostenschuldner nach § 54 Nr. 1 GKG haftet, also wenn ihm durch eine gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind (BVerfG MDR 1999, 1089, 1090;… Senat a.a.O.).
Diese Differenzierung rechtfertigt sich aus dem Bestreben, eine Manipulation der Prozeßparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu verhindern, etwa wenn die beklagte PKH-Partei sich unabhängig von der Rechtslage vergleichsweise zur Übernahme sämtlicher Kosten mit der Zielsetzung bereit erklärt, diese letztlich der Landeskasse zur Last fallen zu lassen (vgl. BVerfG MDR 1999, 1089, 1090).
- AG Bad Segeberg, 24.11.2014 - 17 C 22/13
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Vorrangige Entscheidung über die …
Soweit das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die vom Gesetzgeber eingeräumte Prozesskostenfreiheit der unbemittelten Partei ungeachtet ihrer prozessualen Stellung als Kläger oder Beklagter zugutekommen müsse (BVerfG, Beschl. v. 23.06.1999 - 1 BvR 984/89, NJW 1999, 3186), folgt hieraus nichts Abweichendes. - BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X …
Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) . - BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00
Tragung der in einem Prozessvergleich übernommenen Gerichtskosten durch Partei, …
Anders als in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (1 BvR 984/89, JurBüro 1999, S. 540 f.) beruhte die Kostentragungspflicht der Beschwerdeführerin nicht auf einer gerichtlichen Entscheidung im Sinne des § 54 Nr. 1 GKG, sondern auf dem von ihr abgeschlossenen Vergleich (§ 54 Nr. 2 GKG).Zum einen kann nämlich die Beendigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich, der auch von anderen Erwägungen als denen der Anspruchsberechtigung getragen werden kann, die Gefahr einer Manipulation der Prozessparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse in sich bergen (vgl. BVerfGE 51, 295 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 - JurBüro 1999, S. 540 f.).
- LG Bamberg, 28.08.2018 - 4 T 23/18
Kostenerstattungsanspruch für verauslagte Gerichtskosten gegen PKH-Partei
Unerheblich ist dabei, ob einer Partei von Anfang an oder erst im Laufe des Verfahrens PKH bewilligt wurde; gleichermaßen ist unerheblich, ob der unterlegenen Partei PKH mit oder ohne Zahlungsanordnung bewilligt wurde (…allgemeine Ansicht, vgl. Fischer, in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Auflage 2018, § 123 Rn. 2 m.w.N.;… Kratz, in: BeckOK, ZPO, 29. Edition Stand: 01.07.2018, § 123 Rn. 2 m.w.N.;… Wache, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 123 Rn. 4 m.w.N.;… Geimer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 122 Rn. 23-25 m.w.N., § 123 Rn. 4;… Kießling, in Saenger, ZPO, 7. Auflage 2017, § 123 Rn. 3 m.w.N.; zur verfassungsrechtlichen Dimension der dargestellten Handhabung vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23.6. 1999 - 1 BvR 984-89 -, NJW 1999, 3186 ff., wonach es gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein unbemittelter unterlegener Kläger besser behandelt wird als ein mittelloser Beklagter. Muss der Kläger in keinem Fall Gerichtskosten zahlen - weder an die Staatskasse (§ ZPO § 122 ZPO) noch an den Prozessgegner, weil dieser wegen der einstweiligen Befreiung von Gerichtskosten bis zur gerichtlichen Kostenentscheidung (§ ZPO § 122 ZPO§ 122 Abs. 2 ZPO) keinen Erstattungsanspruch nach § ZPO § 123 ZPO gegen ihn hat -, während ein mittelloser unterlegener Beklagter dem obsiegenden Kläger gegenüber zur Erstattung der bis zur Kostenentscheidung von diesem verauslagten Gerichtskosten verpflichtet ist, so liegt darin eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.). - OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
Grundsätze zur Geltendmachung der auf die Staatskasse übergegangenen …
- BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
- KG, 05.09.2000 - 1 AR 19/00
Auswirkung der Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Haftung eines anderen …
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96
Zur Tragung von Gerichtskosten durch unterlegene Partei, der Prozesskostenhilfe …
- BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98
Zur Tragung von Gerichtskosten durch unterlegene Partei, der Prozesskostenhilfe …
- OLG Hamm, 25.09.2020 - 25 W 155/20
Notwendigkeit der ausdrücklichen Feststellung des Gerichts vor Abschluss des …
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2055/97
Zur Tragung von Gerichtskosten durch unterlegene Partei, der Prozesskostenhilfe …
- OLG Koblenz, 28.01.2004 - 14 W 62/04
Inanspruchnahme des Gegners der beklagten PKH-Partei als Zweitschuldner
- OLG Bamberg, 07.06.2000 - 2 WF 68/00
Zur Anwendung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG nach vergleichsweiser Kostenaufhebung
- BPatG, 29.10.2002 - 9 W (pat) 39/02
- OLG Jena, 25.09.2013 - 7 U 180/13
Keine Verzinsung von Gerichtskostenvorschüssen vor Kostenfestsetzung!
- OLG Koblenz, 18.10.1999 - 14 W 683/99
"Arme" Partei übernimmt Gerichtskosten im Prozessvergleich, Erstattungsanspruch …
- OLG Nürnberg, 13.08.2001 - 10 WF 2663/01
Prozesskostenhilfe - Erstattungsansprüche des Gegners
- OLG Schleswig, 01.07.2009 - 15 WF 116/09
Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen des beigeordneten Rechtsanwalts …
- OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 10 WF 26/99
Erstattung gezahlter Gerichtskosten bei Obsiegen gegen eine …
- OLG Rostock, 06.06.2011 - 10 UF 118/09
Verfassungrechtliche Bedenken bei Übernahme von Prozesskosten in einem Vergleich …
- OLG Celle, 29.08.2003 - 8 W 326/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Im Wege des Vergleichs vereinbarte …
- OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 2 WF 67/01
Prozesskostenhilfe - Kostenregelung durch Vergleich - vergleichswidrige …
- OLG Koblenz, 28.03.2000 - 14 W 245/00
Sozialschwache Partei Übernahmeschuldner - Entscheidung des BVerfG nicht …
- OLG Dresden, 05.06.2000 - 5 W 161/00
Erstattungsanspruch des Klägers hinsichtlich von Gerichtskosten gegen den …
- OLG Dresden, 11.10.2012 - 23 WF 124/12
Inanspruchnahme als Gesamtschuldner haftender Kostenschuldner bei Bewilligung der …
- OLG Koblenz, 10.05.2012 - 13 UF 792/10
Verfahrenskostenhilfe: Verfassungsmäßigkeit der Haftung des …
- OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
Kostenhaftung der Prozesskostenhilfe erhaltenden Partei bei freiwilliger …
- OLG Naumburg, 21.09.2001 - 13 W 230/01
Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung - Auslagenvorschuss - Kostenfestsetzung
- OLG Frankfurt, 05.07.2001 - 5 UF 223/99
Prozeßkostenhilfe, Kostenübernahme durch Vergleich; Erstschuldner, mittelloser, …
- OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 3 U 298/10
Auswirkung der Kostenübernahme im Vergleich auf die Verpflichtung zur Tragung von …
- BPatG, 26.09.2002 - 9 W (pat) 30/02
Gebührenfreiheit der Beschwerde bei Verfahrenskostenhilfe in Patentsachen
- OLG München, 29.09.2000 - 11 W 2200/00
Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden Klägers für verauslagte …
- BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99
Tragung der in einem Prozessvergleich übernommenen Gerichtskosten durch Partei, …
- OLG Stuttgart, 27.12.2002 - 8 WF 80/02
Wirkungen der Prozesskostenhilfebewilligung: Rückzahlung vor der Bewilligung …
- OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07
Erstattungspflicht hinsichtlich Prozesskosten nach Bewilligung von …
- OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 W 23/09
Inanspruchnahme gesamtschuldnerisch haftender Erstschuldner bei Bewilligung von …
- OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 6 WF 105/09
Kostenfestsetzung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erledigung des …
- BFH, 12.12.2008 - IV E 1/08
(Keine Einzelrichterentscheidung des BFH über Erinnerung - Zurechnung der …
- OLG Celle, 23.01.2013 - 2 W 11/13
Umfang der Inanspruchnahme eines vermögenden Streitgenossen für Gerichtskosten …
- OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 10 WF 2671/99
Prozesskostenhilfe und Kostenerstattung
- OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 10 U 9/21
Prozessführungskosten im Sinne der Prozesskostenhilfe bei vergangenen und …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 11 W 9/01
Kostenberechnung bei Haftung nach Bruchteilen - fehlerhafte Verrechnung des …
- OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 24 W 10/06
Kosterstattungspflicht der bedürftigen PKH-Partei bei teilweiser oder …
- OLG Köln, 05.05.2003 - 14 WF 64/03
Aufrechnung und Einrede durch die Staatskasse bei beigeordnetem Rechtsanwalt
- OLG München, 24.01.2001 - 11 WF 523/01
Geltendmachung von übergegangenen Ansprüche wegen Prozesskostenhilfe-Vergütung; …
- OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/00
Prozesskostenhilfe für Beklagten - Kostenübernahme durch Vergleich
- OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den …
- OLG Köln, 16.06.2000 - 27 WF 86/00
Erstattungspflicht der mittellosen Partei für verauslagte Gerichtskosten des …
- OLG Koblenz, 18.04.2007 - 14 W 272/07
Erstattung von Gerichtskostenvorschüsse nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 38/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 37/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 35/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 36/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Frankfurt, 01.10.2002 - 25 W 70/02
Kostenschuldnerschaft für Gerichtskosten: Haftung der mittellosen Partei als …
- OLG Schleswig, 21.01.2004 - 7 U 30/03
Umfang der Begründungspflicht bei Prozesskostenhilfegesuch
- OLG Karlsruhe, 04.12.2001 - 20 WF 140/00
Berechtigtes Interesse im Sinn des § 2 Abs. 2 KostOZum Status eines Elternteils …
- OLG Dresden, 05.10.2001 - 11 AR 196/01
- OLG Hamm, 26.07.2001 - 23 W 232/01
Festsetzung verauslagter Gerichtskosten gegen eine durch Prozeßkostenhilfe …
- OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 6 W 182/06
Festsetzung von Gerichtskosten gegen Prozesskostenhilfeberechtigten bei …
- OLG Nürnberg, 16.09.1999 - 11 WF 3064/99
Erstattung eingezahlter Gerichtskosten durch die beklagte Partei bei Bewilligung …
- OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
Zur fehlenden Privilegierung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Fällen einer durch …
- LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09
Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von …
- OLG Koblenz, 29.01.2007 - 14 W 37/07
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Kostenansatz für …
- OLG München, 26.07.2001 - 11 W 1597/01
Einfluss einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die Verpflichtung die dem …
- OLG München, 23.01.2001 - 11 W 3216/00
Anforderungen an die Entschädigung eines Sachverständigen; Voraussetzungen für …
- AG Koblenz, 11.03.2011 - 134 C 2216/10
Festsetzung der Gerichtskosten bei Beendigung des Rechtsstreits durch …
- LG Leipzig, 22.03.2007 - 12 T 234/07
- OLG Dresden, 22.05.2001 - 22 WF 197/01
Zur Anwendung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG in Fällen mit Prozesskostenhilfe
- FG Hamburg, 20.12.2014 - 3 KO 242/14
Gerichtskostengesetz/Finanzgerichtsordnung: Zusammenveranlagte Ehegatten als …
- OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03
Festsetzung von Gerichtskosten bei Verauslagung durch die Klägerin i.R.d. …
- OLG Köln, 14.09.2000 - 17 W 192/00
- OLG Hamm, 17.03.2000 - 23 W 83/00
Kostenerstattung bei echter Streitgenossenschaft - gemeinsamer …
- OLG Saarbrücken, 06.08.2001 - 9 WF 77/01
Keine Inanspruchnahme der teilweise unterlegenen Partei für die verauslagten …
- OLG Bamberg, 11.10.2000 - 2 WF 115/00
Zur Frage der Behandlung der Kosten nach Kostenentscheidung gemäß § 20 S. 1 …
- OLG Hamburg, 15.08.2000 - 8 W 154/00
Keine weitere Beschwerde für den Prozesskostenhilfe erhaltenden Beklagten bei …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 5 W 67/99
Erstattung von Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OLG Dresden, 21.01.2000 - 19 W 1841/99
Haftungsausschlusses für Gerichtskosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 155-IV-11
- OLG Düsseldorf, 10.01.2000 - 5 W 67/99
Gerichtskostenerstattung durch die unterlegene Partei bei teilweiser Bewilligung …
- BPatG, 28.05.2003 - 9 W (pat) 19/03
- OLG Frankfurt, 15.02.2000 - 6 WF 18/00
- LG Wuppertal, 14.02.2000 - 6 T 75/00
Keine Festsetzung von Gerichtskosten gegen den Prozesskostenhife erhaltenden …
- OLG Frankfurt, 01.02.2000 - 6 UF 184/99