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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.06.1998 - 5 U 64/98   

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https://dejure.org/1998,7104
OLG Oldenburg, 30.06.1998 - 5 U 64/98 (https://dejure.org/1998,7104)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.06.1998 - 5 U 64/98 (https://dejure.org/1998,7104)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - 5 U 64/98 (https://dejure.org/1998,7104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 2332 Abs. 1 BGB
    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei mehreren Testamenten; Verjährungsbeginn bei falscher Vorstellung von der Wirksamkeit eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei mehreren Testamenten; Verjährungsbeginn bei falscher Vorstellung von der Wirksamkeit eines Testaments

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 41
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 04.03.1909 - IV 245/08

    Wie erlangt im Sinne von § 2332 B.G.B. der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1998 - 5 U 64/98
    Die von der Berufung herangezogene Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 70, 360 f) betrifft die Frage, wie jemand Kenntnis von einer - wirksamen - beeinträchtigenden Verfügung erlangen kann, und nicht, welche Wirkung die irrige Vorstellung von der Wirksamkeit eines Testamentes für den Beginn des Verjährungslaufs haben kann.
  • RG, 22.02.1932 - IV 298/31

    1. Was ist im Sinne des § 2332 Abs. 1 BGB. unter der den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1998 - 5 U 64/98
    Maßgeblich für den Verjährungsbeginn ist mithin die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von der den Pflichtteilsanspruch begründenden Verfügung (so bereits RGZ 113, 236 ff; 135, 231 ff).
  • OLG Koblenz, 05.07.2004 - 2 W 377/04

    Pflichtteil binnen 3 Jahren einklagen!

    Es entspricht herrschender Auffassung, die auch der Senat vertritt, dass ein Irrtum des Pflichtteilsberechtigten in diesem Zusammenhang zum Tragen kommen kann; dies gilt jedenfalls dann, wenn er nach seiner Auslegung der letztwilligen Verfügung sein gesetzliches Erbrecht nicht beeinträchtigt sieht, oder wenn er über deren Wirksamkeit irrt, jedenfalls wenn diese Auslegung oder die Bedenken nicht von vorneherein von der Hand zu weisen sind (vgl. BGH NJW 2000, 288 f.; BGH NJW 1995, 1157, 1158; vgl. auch BGHZ 95, 76, 79 f.; OLG Oldenburg, NJWE-FER 1999, 39 f.; Palandt-Edenhofen, § 2332 BGB Rdnr. 2, 3; Bamberger-Roth-Mayer, § 2332 BGB Rdnr. 7, 8; Staudinger-Ferid-Cieslar, 12. Aufl. § 2332 BGB Rdnr. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.07.1998 - 15 WF 160/98   

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https://dejure.org/1998,8045
OLG Stuttgart, 08.07.1998 - 15 WF 160/98 (https://dejure.org/1998,8045)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.07.1998 - 15 WF 160/98 (https://dejure.org/1998,8045)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 15 WF 160/98 (https://dejure.org/1998,8045)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04

    Zur Möglichkeit, eine im Nachhinein betrachtet falsche

    Gerade weil es Sinn und Zweck der Regelung des § 1629 Abs. 3 BGB ist, das Kind in Krisenzeiten verheirateter aber nicht geschiedener Eltern aus gerichtlichen Streitigkeiten herauszuhalten und dies nur erreicht werden kann, wenn das Kind auch im Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch involviert wird, dass seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden müssen, ist der Gegenmeinung, die u. a. vom OLG Karlsruhe, FamRZ 87; OLG Stuttgart, MDR 99, Seite 41; OLG Dresden, FamRZ 97, Seite 1287; vertreten wird, nicht zu folgen.
  • OLG Hamm, 22.11.2002 - 34 U 136/01

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich einer

    Das Landgericht hat aber zu Recht darauf hingewiesen, daß bei der Feststellung von Freistellungsansprüchen das Interesse an alsbaldiger Feststellung erst mit der begründeten Besorgnis der Inanspruchnahme der Kläger durch einen Dritten gegeben ist (Münchener Kommentar-Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 256 Rdz. 48; OLG Hamm NJW-RR 1996, 138; OLG München OLGR 1998, 349).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2001 - 5 WF 168/00

    PKH - Prozeßstandschaft - Partei - Kind - Einkommen

    Sinn und Zweck der Regelung des § 1629 Abs. 3 BGB machen es nicht erforderlich, mit der Gegenmeinung (OLG Karlsruhe, FamRZ 87, 1062; KG, FamRZ 89, 82; OLG Bamberg, FamRZ 94, 635; OLG Frankfurt, FamRZ 94, 1041; OLG Dresden, FamRZ 97, 1287; OLG Stuttgart, MDR 99, 41; Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 42; MünchKomm/Wax, ZPO, § 114 Rz. 35; Musielak-Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rz. 6) in Abweichung vom Wortlaut des § 114 ZPO auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes abzustellen.
  • OLG Dresden, 27.08.2001 - 10 WF 543/01

    Maßgebliche Einkommensverhältnisse bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in

    Nach einer vermittelnden Auffassung ist dabei ein Prozesskostenvorschuss gegen die Eltern als Vermögen des Kindes mit zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1041 ; OLG Stuttgart, MDR 1999, 41 ).
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