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   BGH, 03.04.1974 - 2 StR 439/73   

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https://dejure.org/1974,2776
BGH, 03.04.1974 - 2 StR 439/73 (https://dejure.org/1974,2776)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1974 - 2 StR 439/73 (https://dejure.org/1974,2776)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1974 - 2 StR 439/73 (https://dejure.org/1974,2776)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Annahme erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 721
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1973 - 2 StR 249/73

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 03.04.1974 - 2 StR 439/73
    Andernfalls würde die strafrechtliche Verantwortlichkeit zum Schaden des Rechtsfriedens in bedenklichem Maße eingeschränkt werden (vgl. BGH Urteil vom 24. Oktober 1973 - 2 StR 249/73 -).
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721; Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.).
  • OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74

    Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm

    Wenn die Strafzumessungserwägungen - wie hier - frei von Rechtsfehlern sind, kann das Revisionsgericht nur im Falle eines groben Mißverhältnisses zwischen Schuld und Strafe eingreifen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 721).
  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

    Die Beurteilung der schwierigen Frage, ob die affektive Ausnahmesituation das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung erlangte, setzt im allgemeinen voraus, daß das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat unter diesem Blickwinkel untersucht wird (BGH, Urt. vom 3. April 1974 - 2 StR 439/73 - bei Dallinger MDR 1974, 721/722).
  • BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83

    Rechtsmittel

    Für das Strafrecht ist anerkannt, daß festgestellte verjährte Taten bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten herangezogen werden dürfen (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 46 Rdn. 24 a; BGH bei Dallinger MDR 1974, 721 und bei Holtz MDR 1977, 809).
  • OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86

    Wiederaufnahmeantrag zur Neuverhandlung der Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers

    Die Beurteilung, ob eine affektive Ausnahme Situation das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung erlangt, setzt grundsätzlich eine eingehende Untersuchung des Verhaltens des Täters vor, während und nach der Tat unter diesem Blickwinkel und darüber hinaus eine Ergründung seines Persönlichkeitsbildes voraus (BGH NStZ 1984, 259; BGH bei Dallinger zu MDR 1974, 721, 722).
  • BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83

    Beachtung der Möglichkeit eines milderen Strafrahmens nach allgemeinem Strafrecht

    Mit dieser Wendung sollte ersichtlich hervorgehoben werden, daß der Angeklagte nach Abgabe von drei gezielten Schüssen aus nächster Nähe auf den Nacken seines vor ihm gehenden Nebenbuhlers mit einem hohen Maß an krimineller Anstrengung alles zur Vollendung der Tat Erforderliche getan hatte und daß der Nichteintritt des Erfolges mehr auf zufällige Umstände und nicht etwa auf einen geringeren verbrecherischen Willen des Angeklagten zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1962, 355, 356; Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74 - bei Dallinger MDR 1974, 721 und vom 4. Juni 1981 - 4 StR 246/81).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 246/81

    Eindeutige und hinreichende Begründung der Schuldfähigkeit - Besonders schwerer

    Eine Milderung gemäß § 23 Abs. 2 StGB kommt in der Regel dann nicht in Betracht, wenn der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis kommt, daß die Tat ein hohes Maß krimineller Anstrengung ausgewiesen hat und deshalb der Vollendung nahe gekommen ist (BGH NJW 1962, 355, 356; Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74 - bei Dallinger MDR 1974, 721 und vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 678/79).
  • BGH, 05.04.1978 - 2 StR 488/77

    Berücksichtigung des Maßes der bei der Tat in Erscheinung getretenen

    Zwar ist richtig, daß bei der Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit, wie die Entscheidung über die Frage der Milderung nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB sie verlangt (BGHSt 17, 266), auch das Maß der bei der Tat in Erscheinung getretenen verbrecherischen Energie, die kriminelle Intensität des Vorgehens, mit in die Waagschale fallen (vgl. BGH MDR 1962, 748; BGH, Urt. vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74 bei Dallinger MDR 1974, 721).
  • BGH, 02.03.1977 - 2 StR 794/76

    Strafverfolgungsverjährung bei Sexualstraftaten im Rahmen des vierten

    Der Wegfall der übrigen Einzelstrafen zwingt nicht zur Aufhebung, weil verjährte Taten bei der Strafzumessung beachtet werden dürfen (BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 5 StR 580/59 - Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73 - bei Dallinger MDR 1974, 721; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75).
  • BGH, 07.08.1984 - 5 StR 405/84

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages der Angeklagten auf Anhörung

    Diese kommt in der Regel dann nicht in Betracht, wenn der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis kommt, daß die Tat ein hohes Maß krimineller Anstrengung ausgewiesen hat und deshalb der Vollendung nahegekommen ist (BGH NJW 1962, 355, 356; Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74 - bei Dallinger MDR 1974, 721; vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 678/79 - vom 4. Juni 1981 - 4 StR 246/81 -).
  • BGH, 18.12.1979 - 5 StR 678/79

    Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung - Strafmilderung wegen

  • BGH, 16.08.1978 - 3 StR 283/78

    Umwandlung des § 176 Strafgesetzbuch (StGB) in ein Vergehen durch Herabsetzung

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