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   LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07   

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https://dejure.org/2007,13393
LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07 (https://dejure.org/2007,13393)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2007 - 308 O 325/07 (https://dejure.org/2007,13393)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - 308 O 325/07 (https://dejure.org/2007,13393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung des UseNet-Providers - Sofern ein UseNet-Provider nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern, kann er dadurch in einer die (Mit-) Störerhaftung begründenden Art und Weise an ...

  • aufrecht.de

    Haftung von Usenet-Zugangsdiensten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung für die Zugangsvermittlung bei UseNet

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 136 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Der Umfang dieser Prüfungspflichten bestimmt sich unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen sowie im Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar Handelnden (vgl. nur BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    Das kann hier aber dahinstehen, da die Haftungsprivilegierung des TDG/TMG nicht den hier geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung urheberrechtlicher Verletzungshandlungen erfasst (vgl. BGH GRUR 2004, 860 ff. (S. 862) zum TDG).

    Gemäß Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31/EG müssen also Unterlassungsansprüche auch nach dieser Richtlinie nicht von dem in dieser Vorschrift formulierten Haftungsprivileg erfasst sein (vgl. BGH GRUR 2004, S. 860 ff. (S. 863)).

  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Zu den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast hat der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 1992 zum dortigen Az. 1 ZR 220/90 (NJW-RR 1993, 746, 747) das Folgende ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07

    Urheberrechtsverletzung: Haftung für die Zugangsvermittlung bei Usenet

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Die Kammer bestätigt hiermit ihre Entscheidung vom 19.02.2007 (ZUM 2007, 492) auch für den Fall, dass der Zugangsvermittler zum UseNet das Auffinden von Musikdateien im Internet in der Bewerbung nicht besonders hervorhebt, und weicht insoweit von einem Urteil des Landgerichts München I vom 19.04.2007 (ZUM 2007, 496) mit einer parallelen Sachverhaltsgestaltung ab.
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Der Antragsgegner zu 2 haftet als gesetzlicher Vertreter der Antragsgegnerin zu 1 jedenfalls seit der Abmahnung durch die Antragstellerin auf Unterlassung der beanstandeten Handlung aus dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1986, 248 ff. (S. 250-251)).
  • LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07

    Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Die Kammer bestätigt hiermit ihre Entscheidung vom 19.02.2007 (ZUM 2007, 492) auch für den Fall, dass der Zugangsvermittler zum UseNet das Auffinden von Musikdateien im Internet in der Bewerbung nicht besonders hervorhebt, und weicht insoweit von einem Urteil des Landgerichts München I vom 19.04.2007 (ZUM 2007, 496) mit einer parallelen Sachverhaltsgestaltung ab.
  • LG Hamburg, 04.01.2005 - 312 O 753/04

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters über die Internet-Versteigerungsplattform

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    a) Sofern die Antragsgegnerin zu 1 nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass das streitgegenständliche Musikwerk erneut über ihren Dienst aus dem UseNet herunterladbar ist, wirkt sie damit in einer eine Störerhaftung im oben dargestellten Sinne begründenden Art und Weise an den von ihren Nutzern begangenen Rechtsverletzungen mit (vgl. auch Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, Urteil vom 4. Januar 2005 zum Az: 312 O 753/04. Seite 16).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Zur Ausräumung dieser Vermutung wäre neben einer Einstellung des zu unterlassenden Verhaltens die Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und hinreichend strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich gewesen (vgl. BGH GRUR 1990, 617, S. 624; Möhring/Nicolini/Lütje, UrhG, aaO., Rn. 120, 125; Schricker/Wild, aaO., § 97 Rn. 42; Dreier/Schulze, aaO. § 97 Rn. 41, 42), wie sie erfolglos verlangt worden ist.
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

    Diese Darlegungs- und Beweislast wird allerdings dadurch gemildert, dass die Beklagte insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 15.6.2007 - 308 O 325/07, juris Tz. 36-39).
  • OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07

    Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen

    "Diese Darlegungs- und Beweislast wird allerdings dadurch gemildert, dass die Bekl. insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. LG Hamburg, MMR 2008, 136 Rdnrn. 36-39).
  • LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09

    Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz

    Eine solche Verpflichtung ist wegen des grundrechtlich abgesicherten Rechts des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geboten (vgl. LG Hamburg, ZUM-RD 2008, 433).
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