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   LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 O 343/06   

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https://dejure.org/2007,3026
LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 O 343/06 (https://dejure.org/2007,3026)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2007 - 12 O 343/06 (https://dejure.org/2007,3026)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 12 O 343/06 (https://dejure.org/2007,3026)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Telemedicus

    Keine Wiederholungsgefahr bei Löschung von Inhalten

  • Telemedicus

    Keine Wiederholungsgefahr bei Löschung von Inhalten

  • aufrecht.de

    Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers

  • nomos.de PDF, S. 41

    (Mit-)Störerhaftung von Betreibern von Internetforen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen einen sogenannten Host-Provider auf Unterlassung von im Internet veröffentlichten rufschädigender Äußerungen; Haftung des sogenannten Host-Providers hinsichtlich der Äußerungen der Nutzer des Diskussionsforums nach den allgemeinen Grundsätzen der ...

  • foren-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Zur Haftung eines Forenbetreibers für fremde, rechtswidrige Inhalte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 1004 BGB

  • RA Kotz

    Internetforum - Haftung für Einträge - bei sofortiger Löschung keine Haftung

  • kravo.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB
    Zur Haftung des Forumsbetreibers

  • internetrecht-infos.de (Zusammenfassung)

    Wird einem Forenbetreiber eine Rechtsverletzung durch eine Abmahnung bekannt, so muss er keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sofern er den bekannt gewordenen Beitrag löscht oder sperrt und weitere Rechtsverletzungen nicht eingetreten oder zu befürchten ...

  • internetrecht-infos.de (Zusammenfassung)

    Wird einem Forenbetreiber eine Rechtsverletzung durch eine Abmahnung bekannt, so muss er keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sofern er den bekannt gewordenen Beitrag löscht oder sperrt und weitere Rechtsverletzungen nicht eingetreten oder zu befürchten ...

  • heise.de (Pressebericht, 03.07.2007)

    Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers

  • heise.de (Pressebericht, 03.07.2007)

    Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung für Forum-Betreiber bei rechtswidrigen Postings

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Forenhaftung - Forenbetreiber entlastet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung für Forum-Betreiber bei rechtswidrigen Postings

  • 123recht.net (Kurzinformation, 23.7.2007)

    Forenhaftung - Urteil lässt Betreiber aufatmen

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 270
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 O 343/06
    Die Regelungen der §§ 8-10 TMG finden, ebenso wie die §§ 9-11 Teledienstgesetz (TDG), auf die Störerhaftung keine Anwendung, insbesondere gilt die Haftungsprivilegierung des § 10 TMG, ehemals § 11 TDG, nicht für Unterlassungsansprüche (BGH, Urt.v. 27.3.2007, VI ZR 101/06; BGH GRUR 2004, 860 zu § 11 TDG).

    Nach den allgemeinen Grundsätzen der Störerhaftung kann derjenige als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absolut geschützten Rechtes beiträgt (BGH, GRUR 2004, 860, 864 m.w.N.; BGH, GRUR 2001, 1038, 1039).

    Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, GRUR 2004, 860, 864).

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 O 343/06
    Für die Beurteilung des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch der Klägerin ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltend Recht maßgeblich (BGHZ 131, 308, 311 f.), also vorliegend das am 1. März 2007 in Kraft getretene TMG (so auch BGH, Urt. vom 27.3.2007, VI ZR 101/06).

    Die Regelungen der §§ 8-10 TMG finden, ebenso wie die §§ 9-11 Teledienstgesetz (TDG), auf die Störerhaftung keine Anwendung, insbesondere gilt die Haftungsprivilegierung des § 10 TMG, ehemals § 11 TDG, nicht für Unterlassungsansprüche (BGH, Urt.v. 27.3.2007, VI ZR 101/06; BGH GRUR 2004, 860 zu § 11 TDG).

    Die Klägerin vermag sich auch nicht auf die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Foren-Betreibern (BGH, Urt.v. 27.3.2007, VI ZR 101/06) zu stützen.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 O 343/06
    Nach den allgemeinen Grundsätzen der Störerhaftung kann derjenige als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absolut geschützten Rechtes beiträgt (BGH, GRUR 2004, 860, 864 m.w.N.; BGH, GRUR 2001, 1038, 1039).

    Dabei ist zu beachten, dass dem Diensteanbieter gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 TMG keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend obliegen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind (BGHZ 148, 13, 17).

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 O 343/06
    Für die Beurteilung des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch der Klägerin ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltend Recht maßgeblich (BGHZ 131, 308, 311 f.), also vorliegend das am 1. März 2007 in Kraft getretene TMG (so auch BGH, Urt. vom 27.3.2007, VI ZR 101/06).
  • LG Neuruppin, 09.12.2014 - 5 O 199/14

    Wettbewerbsverstoß: Unterhalten einer Webseite unter Verstoß gegen die

    Es besteht auch deshalb für die Zukunft keine unmittelbar drohende Gefahr eines widerrechtlichen Eingriffs (mehr), die nur durch Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ausgeräumt werden könnte (vgl. dazu auch LG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2007 - 12 O 343/06, juris Rn. 42; LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 2 O 290/06, juris Rn. 7 f.).
  • AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07

    Inhaltsprüfpflichten eines Internetforumbetreibers

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte als technischer Administrator zumindest einen Beitrag zu Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Blogs geleistet hat und die Verbreitung der streitgegenständlichen Äußerungen damit gefördert hat, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus um eine über die Gebühr ausufernde Ausdehnung der Störerhaftung, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, zu verhindern (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2007, 12 O 343/06, zitiert nach juris).
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