Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 6 U 12/07 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- MIR - Medien Internet und Recht
Abmahnfähigkeit fehlender Pflichtangaben in Geschäftsbriefen - Die Verpflichtung des Gewerbetreibenden, inGeschäftsbriefen seinen Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen anzugeben (§ 15b GewO), ist nichtgeeignet, den Wettbewerb zu beeinflussen.
- openjur.de
- LawCommunity.de
Keine Abmahnung bei fehlenden Pflichtangaben in Geschäftsbriefen
- webshoprecht.de
Zum Bagatellcharakter fehlender vollständiger Namensangabe auf Geschäftsschreiben
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Eine fehlende Namensangabe auf dem Geschäftsbrief ist kein Wettbewerbsverstoß
- beckmannundnorda.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und eMails kein Wettbewerbsverstoß
- IWW
- JurPC
UWG §§ 3, 4, 12; GewO § 15b
Kein Ersatz von Abmahnkosten bei unterlassener Angabe von Vor- und Nachname des Unternehmensinhabers in Geschäftsbriefen - aufrecht.de
Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung der durch eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes entstandenen Kosten; Voraussetzungen für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch; Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen fehlerhafter Angaben im geschäftlichen Briefkopf
- OLG Brandenburg
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Abmahnkosten - fehlende Angabe des Unternehmensinhabers auf Briefpapier
- kanzlei.biz
Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
- rabüro.de
Fehlende Angabe von Namen und Vornamen des Firmeninhabers ist bei Geschäftsbriefen kein Wettbewerbsverstoß
- Anwaltsblatt
GewO, § 15 b; VWG §§ 3, 4 Nr. 11, 12 Abs. 1 S. 2
Unberechtigte Abmahnung - Judicialis
ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; GewO § 15b Abs. 1; ; HGB § 1; ; HGB § 17 Abs. 2
- linksandlaw.info
Fehlende Pflichtangabe auf einem Geschäftsbrief kein Wettbewerbsrechtsverstoß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Wettbewerbsverstoß durch fehlende Namensangabe des Firmeninhabers auf Geschäftsbriefen bei einzelkaufmännischem Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
E-Mail Pflichtangaben nicht abmahnfähig
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Angabe von Namen und Vornamen des Firmeninhabers ist bei Geschäftsbriefen kein Wettbewerbsverstoß
- lawblog.de (Kurzinformation)
Abmahnkosten selber zahlen
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Fehlende Angaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Fehlende Angaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
- heise.de (Pressebericht, 31.07.2007)
Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
- heise.de (Pressebericht, 31.07.2007)
Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Erstattung von Abmahnkosten bei fehlender Angabe von Vor- und Nachname
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Fehlende Angaben auf Geschäftsbriefbogen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Ohne Titel
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
- streifler.de (Kurzinformation)
Geschäftsbriefe: Fehlende Pflichtangabe nicht immer abmahnfähig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Fehlende Geschäftsbriefangaben berechtigen nicht zur Abmahnung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbrief eines Einzelkaufmanns sind nicht abmahnfähig
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Erstattung von Abmahnkosten bei fehlender Angabe von Vor- und Nachname
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Keine Abmahnung bei unvollständigen Geschäfts-E-Mails
- beck.de (Leitsatz)
Keine Abmahnung bei fehlenden Pflichtangaben in Geschäftsbriefen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Handelsrecht: Verstoß gegen Marktverhaltensregeln i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
Besprechungen u.ä. (2)
- beckmannundnorda.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und eMails kein Wettbewerbsverstoß
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehlender Vor- und Zuname in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.01.2007 - 51 O 151/06
- OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 6 U 12/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 714
- GRUR-RR 2008, 136
- MMR 2008, 56
- MIR 2007, Dok. 289
- BB 2007, 1749
- K&R 2007, 480
- AnwBl 2007, 723
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 U 208/06
Kostenoptimierung
Dies umso weniger, als dass Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 10.07.07 (6 U 12/07), die die Beklagte mit Schriftsatz vom 14.08.07 zur Akte gereicht hat, mit gut vertretbaren Gründen sogar zu dem Ergebnis gelangt ist, dass fehlende Angaben zur Identität des Gewerbetreibenden auf Geschäftsbriefen in bestimmten Fällen deshalb noch nicht einmal einen Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG darstellen, weil es bereits an irgend einem beabsichtigten Wettbewerbsvorteil fehle. - OLG Hamm, 11.03.2010 - 4 U 202/09
Anspruch eines Wettbewerbers auf Ersatz der Abmahnkosten bzgl. der Zusendung …
Die Beklagte verweist dazu wiederum auf ihren erstinstanzlichen Vortrag sowie auf das Urteil des Brandenburgischen OLG vom 10.07.2007, Az. 6 U 12/07.Schon deshalb rechtfertigt auch die Entscheidung des Brandenburgischen OLG vom 10.07.2007, 6 U 12/07, zu fehlenden Pflichtangaben auf dem Geschäftsbrief eines Einzelkaufmanns keine andere Beurteilung.