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   LG München I, 11.07.2007 - 1 HK O 9805/07   

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LG München I, 11.07.2007 - 1 HK O 9805/07 (https://dejure.org/2007,8101)
LG München I, Entscheidung vom 11.07.2007 - 1 HK O 9805/07 (https://dejure.org/2007,8101)
LG München I, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 1 HK O 9805/07 (https://dejure.org/2007,8101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    LEICHTER LEBEN - Rubriktitel einer Zeitschrift können auch gegenüber Rubriktiteln anderer ZeitschriftenWerktitelschutz genießen.

  • aufrecht.de

    Werktitelschutz für Rubriktitel einer Zeitschrift

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schutz der Bezeichnung "LEICHTER LEBEN" gegen Rubriktitel einer anderen Zeitschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 464 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 83 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 380
  • K&R 2007, 594
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG München I, 11.07.2007 - 1 HKO 9805/07
    Zwar dienen Werktitel i.S.d. § 5 Abs. 3 MarkenG grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werkes von anderen, so dass der BGH wiederholt darauf hingewiesen hat, dass sie in der Regel nur gegen die Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung im engeren Sinn geschützt sind (vgl. etwa BGH GRUR 2000, S. 70, 72 - "Szene" oder BGH 1999, 235, 237 - "Wheels Magazine", jeweils m.w.N.).

    Dabei handelt es sich nicht um einen Fall der mittelbaren Verwechslungsgefahr oder Verwechslungsgefahr nur im weiteren Sinne, wie sie in den BGH-Entscheidungen NJW 1980, 280 "Metall-Zeitung") oder GRUR 2000, 70 "Szene") angenommen wurden, da es in beiden Fällen jeweils um die Konstellation ging, dass ein anderweitig als Titel einer Druckschrift benutzter Titel zum Titel einer Rubrik gemacht wurde, so dass ein Vergleich nur zwischen den beiden Druckschriften insgesamt erfolgte.

    Soweit jedoch die seither nicht erkennbar in Frage gestellte Rechtsprechung des Reichsgerichts aus der oben zitierten Entscheidung "Kunstseide-Kurier" weiterhin ernst genommen und beibehalten werden soll, was auf Grund ihrer Zitierung in BGH-Entscheidungen wie der genannten "Szene"-Entscheidung von 1999 (GRUR 2000, 70, 72) anzunehmen ist, muss auch bei der Beurteilung der Unmittelbarkeit der Verwechslungsgefahr allein auf die beiden Rubriken abgestellt werden.

  • LG München I, 25.05.2007 - 33 O 9805/07
    Auszug aus LG München I, 11.07.2007 - 1 HKO 9805/07
    Die einstweilige Verfügung (Az.: 33 O 9805/07) vom 25.05.2007 wird in Ziffer 1. mit der Maßgabe bestätigt, dass Ziffer 1. nun lautet:.

    Das Landgericht München 1, 33. Zivilkammer, hat am 25.05.2007 unter dem Aktenzeichen 33 O 9805/07 eine einstweilige Verfügung mit folgendem Wortlaut erlassen:.

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus LG München I, 11.07.2007 - 1 HKO 9805/07
    Aus den oben genannten Gründen musste auch nicht geklärt werden, ob es sich bei dem verletzten Titel bereits um einen bekannten Titel i.S.d. "Wheels Magazine"-Entscheidung des BGH (GRUR 1999, 235) handelt und aus diesen Gründen auch mittelbare Verwechslungen als relevant einzustufen sind.
  • BGH, 23.03.1979 - I ZR 50/77

    Umfang des Titelschutzes aus § 16 UWG - Verwechslungsgefahr zwischen dem

    Auszug aus LG München I, 11.07.2007 - 1 HKO 9805/07
    Dabei handelt es sich nicht um einen Fall der mittelbaren Verwechslungsgefahr oder Verwechslungsgefahr nur im weiteren Sinne, wie sie in den BGH-Entscheidungen NJW 1980, 280 "Metall-Zeitung") oder GRUR 2000, 70 "Szene") angenommen wurden, da es in beiden Fällen jeweils um die Konstellation ging, dass ein anderweitig als Titel einer Druckschrift benutzter Titel zum Titel einer Rubrik gemacht wurde, so dass ein Vergleich nur zwischen den beiden Druckschriften insgesamt erfolgte.
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 27/99

    Auto Magazin; Unterscheidungskraft eines Zeitschriftentitels

    Auszug aus LG München I, 11.07.2007 - 1 HKO 9805/07
    Bei Berücksichtigung sämtlicher oben genannter Aspekt sowie der Tatsache, dass die Rechtsprechung schon für Zeitschrifttitel aus rein beschreibenden Elementen schwache Kennzeichnungskraft annimmt (vgl. BGH GRUR 2002, 176 "Auto Magazin", OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 281, 282) enthält der Titel der Antragstellerin einen so großen originellen Überschuss über seinen rein beschreibenden Anteil hinaus, dass die Kammer im Rahmen des Werktitelschutzes von jedenfalls durchschnittlicher Unterscheidungskraft ausgeht.
  • OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 90/02

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeitschriftentiteln

    Auszug aus LG München I, 11.07.2007 - 1 HKO 9805/07
    Bei Berücksichtigung sämtlicher oben genannter Aspekt sowie der Tatsache, dass die Rechtsprechung schon für Zeitschrifttitel aus rein beschreibenden Elementen schwache Kennzeichnungskraft annimmt (vgl. BGH GRUR 2002, 176 "Auto Magazin", OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 281, 282) enthält der Titel der Antragstellerin einen so großen originellen Überschuss über seinen rein beschreibenden Anteil hinaus, dass die Kammer im Rahmen des Werktitelschutzes von jedenfalls durchschnittlicher Unterscheidungskraft ausgeht.
  • RG, 07.07.1931 - II 466/30

    Kann der Titel einer einzelnen Zeitungs-Abteilung die besondere Bezeichnung einer

    Auszug aus LG München I, 11.07.2007 - 1 HKO 9805/07
    Dies kann jedoch im Ergebnis nicht dazu führen, dass der seit Zeiten des Reichsgerichts (RGZ 133, 189, 191 - "Kunstseiten-Kurier") in der gesamten Rechtsprechung und Literatur anerkannte Schutz von Rubriktiteln als Werktitel i.S.v. § 5 Abs. 3 MarkenG (früher § 16 UWG) leerlaufen würde.
  • LG München I, 30.03.2010 - 33 O 1467/09

    Markenrecht: Werktitelschutz des Rubriktitels eines Zeitungsbuches; unmittelbare

    68 (iv) Dass der Zeichenbestandteil "Handelsblatt" zudem rechtlich nicht geeignet sein kann, die bestehende, kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr auszuschließen, ergibt sich außerdem aus den bereits von der 1. KfH des LG München I in der "Leichter Leben" - Entscheidung (NJOZ 2008, 352 ff.) dargestellten Ausführungen, die auf den vorliegenden Fall zu übertragen sind.
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