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   OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07   

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OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07 (https://dejure.org/2007,2408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2007 - 7 U 55/07 (https://dejure.org/2007,2408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 7 U 55/07 (https://dejure.org/2007,2408)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Name-unternehmensgruppe.de -Ein Domaininhaber kann keinen Namensschutz nach der Prioritätsregel in Anspruch nehmen,wenn er seinem Namen einen Zusatz hinzufügt, der unter keinem Aspekt seinen berechtigtenInteressen entspricht.

  • openjur.de

    Namensschutz: Ausnahmen von der Prioritätsregelung bezüglich einer Internet-Domain bei Namensgleichheit; Anforderungen an das schutzwürdige Interesse am Namen bei einer Domain; Unterscheidungskraft des Zusatzes "Unternehmensgruppe" bei einem Domainnamen

  • Telemedicus

    Unberechtigte Gleichnamigkeit von Domainnamen

  • Telemedicus

    Unberechtigte Gleichnamigkeit von Domainnamen

  • webshoprecht.de

    Grundsätze der Prioritätsregel bei Gleichnamigkeit von Internetadressen

  • aufrecht.de

    Kein Namensschutz nach Prioritätsregel bei unberechtigtem Zusatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Namensschutz eines Domaininhabers in Bezug auf einen Namenszusatz bei fehlendem objektivem Interesse an diesem Zusatz; Anwendbarkeit des Grundsatzes der Priorität bei fehlendem, objektiv schützenswertem Interesse an der Verwendung des Domainnamens

  • kanzlei.biz

    Kein Namensschutz nach Prioritätsregel bei mangelndem Interesse des Domaininhabers

  • online-und-recht.de

    Haftung für Google AdWords

  • Judicialis

    BGB § 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Namensschutz für Internet-Domain - Namensanmaßung; Prioritätsregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Domains

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Namenskombination

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Domainanspruch bei unberechtigter Gleichnamigkeit

  • beck.de (Leitsatz)

    Namensanmaßung durch Domain «Name-Unternehmensgruppe.de»

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Gleichnamigkeit und Prioritätsprinzip beim Streit um Domains

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Domainanspruch bei unberechtigter Gleichnamigkeit

  • 123recht.net (Kurzinformation, 8.11.2007)

    Priorität unter Gleichnamigen

Besprechungen u.ä.

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Gleichnamigkeit und Prioritätsprinzip beim Streit um Domains

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 178
  • MIR 2007, Dok. 381
  • K&R 2007, 657
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann auch derjenige, der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer; GRUR 2003, 969, 970 - Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 619, 620 - kurt-biedenkopf.de; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung; GRUR 2005, 171, 172 - Ausschreibung von Ingenieurleistungen).

    Im Falle der Verletzung von Immaterialgüterrechten sind hingegen die Grundsätze der Störerhaftung uneingeschränkt anzuwenden (BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    Da die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt sie stets die Verletzung von Prüfungspflichten voraus; deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

  • OLG Braunschweig, 11.12.2006 - 2 W 177/06

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - JETTE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    Entscheidend ist allein, dass der Verletzer durch die Verwendung des fremden Kennzeichens als Keyword den Benutzer zu seiner eigenen Werbeanzeige und über diese mittels eines entsprechenden Links zu seiner Homepage führt, auf der er sein werbendes Unternehmen und sein Produktangebot darstellt (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 18 -20] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 10]; OLG Dresden K&R 2007, 269 - 271 [Juris Tz. 15]; offen gelassen von: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 [Juris Tz. 20]).

    Denn der Verkehr entnimmt dieser hervorgehobenen Platzierung der Werbeanzeige nur, dass derjenige, der hinter der Anzeige steht, für das Erscheinen an dieser hervorgehobenen Stelle bezahlt hat (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 23] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 12]; a. A.: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 - 249 [Juris Tz. 21]).

    (2) Der Beklagte haftet jedoch jedenfalls als Störer (vgl. OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 28 ff]).

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann auch derjenige, der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer; GRUR 2003, 969, 970 - Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 619, 620 - kurt-biedenkopf.de; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung; GRUR 2005, 171, 172 - Ausschreibung von Ingenieurleistungen).

    Soweit der BGH in seiner neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck gebracht und erwogen hat, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (BGHZ 155, 189, 194f-Buchpreisbindung; GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    (a) Wie der BGH mit Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03 (BGHZ 128, 28 - 35 - Impuls) entschieden hat, liegt dann, wenn der Betreiber einer Internetseite in dem Quelltext seiner Homepage ein fremdes Kennzeichen als Suchwort verwendet, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts bei Suchmaschinen-Recherchen zu erhöhen - sog. Metatag - eine kennzeichenmäßige Benutzung vor.

    Ob ein solcher Irrtum im Rahmen der näheren Befassung wieder ausgeräumt wird, ist unerheblich (BGHZ 168, 28 - 35 [Juris Tz. 19] - Impuls).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 20 U 79/06

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    Entscheidend ist allein, dass der Verletzer durch die Verwendung des fremden Kennzeichens als Keyword den Benutzer zu seiner eigenen Werbeanzeige und über diese mittels eines entsprechenden Links zu seiner Homepage führt, auf der er sein werbendes Unternehmen und sein Produktangebot darstellt (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 18 -20] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 10]; OLG Dresden K&R 2007, 269 - 271 [Juris Tz. 15]; offen gelassen von: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 [Juris Tz. 20]).

    Denn der Verkehr entnimmt dieser hervorgehobenen Platzierung der Werbeanzeige nur, dass derjenige, der hinter der Anzeige steht, für das Erscheinen an dieser hervorgehobenen Stelle bezahlt hat (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 23] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 12]; a. A.: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 - 249 [Juris Tz. 21]).

  • OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - Impuls

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    Entscheidend ist allein, dass der Verletzer durch die Verwendung des fremden Kennzeichens als Keyword den Benutzer zu seiner eigenen Werbeanzeige und über diese mittels eines entsprechenden Links zu seiner Homepage führt, auf der er sein werbendes Unternehmen und sein Produktangebot darstellt (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 18 -20] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 10]; OLG Dresden K&R 2007, 269 - 271 [Juris Tz. 15]; offen gelassen von: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 [Juris Tz. 20]).

    Denn der Verkehr entnimmt dieser hervorgehobenen Platzierung der Werbeanzeige nur, dass derjenige, der hinter der Anzeige steht, für das Erscheinen an dieser hervorgehobenen Stelle bezahlt hat (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 23] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 12]; a. A.: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 - 249 [Juris Tz. 21]).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann auch derjenige, der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer; GRUR 2003, 969, 970 - Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 619, 620 - kurt-biedenkopf.de; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung; GRUR 2005, 171, 172 - Ausschreibung von Ingenieurleistungen).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann auch derjenige, der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer; GRUR 2003, 969, 970 - Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 619, 620 - kurt-biedenkopf.de; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung; GRUR 2005, 171, 172 - Ausschreibung von Ingenieurleistungen).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    Soweit der BGH in seiner neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck gebracht und erwogen hat, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (BGHZ 155, 189, 194f-Buchpreisbindung; GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07
    bb) Gem. § 140 Abs. 3 MarkenG sind von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts entstanden sind, die Gebühren nach § 13 RVG zu erstatten; eine Prüfung der Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts findet insoweit nicht statt (BGH GRUR 2003, 639 - Kosten des Patentanwalts).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 156/02

    "Ausschreibung von Ingenieurleistungen"; Wettbewerbswidrigkeit der Ausschreibung

  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52

    Zugabeverordnung. Kundenzeitschrift

  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 10.11.2000 - 6 W 171/00
  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

  • RG, 02.12.1911 - V 266/11

    Hypothekverpfändung; Inhalt; Form; Guter Glaube

  • OLG Karlsruhe, 26.08.1998 - 6 U 36/98

    Schadensersatz aufgrund des Vertriebs von mit dem Schriftzug "REPLAY" versehenen

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02

    Benutzung einer Wort/Bildmarke als Internet-Link - "Anwalt-Suchservice" im

  • OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03

    Verwendung der Bezeichnung SCHUFA in Internetdomainnamen

  • BPatG, 01.06.2006 - 25 W (pat) 130/04
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