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   OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07   

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https://dejure.org/2007,266
OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07 (https://dejure.org/2007,266)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2007 - 15 U 142/07 (https://dejure.org/2007,266)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2007 - 15 U 142/07 (https://dejure.org/2007,266)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Www.spickmich.de - Zur Rechtmäßigkeit der "Benotung" von Lehrern auf einerInternet-Bewertungsplattform und zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Angaben zur Personund Wiedergabe von Zitaten der bewerteten Lehrer.

  • markenmagazin:recht

    Lehrerbewertung auf Internetseite "spickmich.de” bleibt zulässig

  • openjur.de

    §§ 823, 1004 BGB; Artt. 5, 2, 1 GG
    Spickmich.de

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • Telemedicus

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • webshoprecht.de

    /Zur Bewertung von Lehrern auf einem Internetportal für Schüler

  • JurPC

    GG Art. 5; BGB §§ 823, 1004
    Spickmich.de II

  • aufrecht.de

    "spickmich.de II" Lehrerbenotung in Internetforum zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Leistungen und sonstigen Eigenschaften eines Lehrers in einem Internetportal als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Abgrenzung eines Werturteils von einer Tatsachenbehauptung; Erfordernis einer tatrichterlichen Grundrechtsabwägung bei einer ...

  • foren-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "spickmich.de"

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BDSG § 3; ; BDSG § ... 4; ; BDSG § 4 Abs. 1; ; BDSG § 28; ; BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 3; ; BDSG § 29 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; ZPO § 263; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2

  • rewis.io
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönlichkeitsrecht der Lehrer - Bewertung von Lehrern im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bewertung von Lehrern auf einem Internetportal für Schüler ist eine Meinungsäußerung und verletzt die Betroffenen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beurteilung von Lehrern, Professoren - und bald auch für Richter

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Lehrer-Benotungen zulässig

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    OLG Köln erklärt Lehrerbenotung im Internetforum Spickmich.de für zulässig

  • internetrecht-infos.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Lehrerbewertung im Internetforum stellt keinen unzulässsigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar

  • internetrecht-infos.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Lehrerbewertung im Internetforum stellt keinen unzulässsigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar

  • heise.de (Pressebericht, 27.11.2007)

    Lehrer-Benotung im Internet ist rechtens

  • heise.de (Pressebericht, 07.01.2008)

    Streit um Lehrerbenotungen im Internet beschäftigt erneut Landgericht

  • heise.de (Pressebericht, 07.01.2008)

    Streit um Lehrerbenotungen im Internet beschäftigt erneut Landgericht

  • heise.de (Pressebericht, 27.11.2007)

    Lehrer-Benotung im Internet ist rechtens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer müssen Schülerbewertungen hinnehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Spickmich.de" - Lehrerbenotung im Internetforum für Schüler ist zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Lehrerbewertung im Internet grundsätzlich zulässig

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Spickmich, MeinProf & Co. - cool, witzig, rechtswidrig?

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Lehrerbewertung im Internet grundsätzlich zulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Lehrer müssen Schülerbewertungen hinnehmen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"

  • beck.de (Leitsatz)

    Bewertungsportal für Lehrer - "spickmich.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Öffentliche Lehrerbenotung im Internet ist zulässig - Werturteile sind durch Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Neue Runde im Rechtsstreit um Lehrerbenotung im Internet[6.11.2007]

Besprechungen u.ä. (4)

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anonyme Lehrerbewertung auf Internetportal Spickmich.de rechtmäßig

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Bewertung von Lehrern in einem Schüler-Portal mit Kriterien wie "guter Unterricht", "fachlich kompetent", "motiviert", aber auch mit Bewertungen wie "beliebt" und "vorbildliches Auftreten". stellen keinen unzulässigen Eingriff in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 202
  • NJW-RR 2008, 203
  • GRUR-RR 2008, 26
  • MMR 2008, 101
  • MIR 2007, Dok. 410
  • K&R 2008, 40
  • ZUM 2008, 238
  • afp 2008, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG bzw. ein auf dieser Grundlage in Betracht kommendes Unterlassungsbegehren gemäß §§ 823, 1004 BGB mit dem Recht der Freiheit auf Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 GG, ist tatrichterlich eine Abwägung zwischen den beiderseitigen Grundrechtspositionen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der einschlägigen zivilrechtlichen Normen vorzunehmen (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BVerfG NJW 1998, 2889, 2890).

    Einzubeziehen in diese Abwägung ist die Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und die Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits, wobei grundsätzlich die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323, BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193); insbesondere reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG bzw. ein auf dieser Grundlage in Betracht kommendes Unterlassungsbegehren gemäß §§ 823, 1004 BGB mit dem Recht der Freiheit auf Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 GG, ist tatrichterlich eine Abwägung zwischen den beiderseitigen Grundrechtspositionen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der einschlägigen zivilrechtlichen Normen vorzunehmen (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BVerfG NJW 1998, 2889, 2890).

    Einzubeziehen in diese Abwägung ist die Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und die Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits, wobei grundsätzlich die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323, BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Werden nicht nur ein berufliches Wirken, sondern auch private Attribute, die sicherlich im Rahmen dieses beruflichen Wirkens eine Rolle spielen mögen, herangezogen, ist zu berücksichtigen, welche Rückwirkungen eine Äußerung auf die persönliche Integrität des Betroffenen hat und ob vor dem Hintergrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG tatsächlich eine Pflicht zur Duldung der Äußerung besteht ( BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Das in Art. 2 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Werden jedoch personenbezogene Daten wie der Name und die berufliche Tätigkeit einer Person aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und im gleichen oder in einem anderem Medium wiedergegeben, liegt aufgrund der freiwilligen Einstellung der Daten in ein Medium eine nicht hinzunehmende Belastung nicht vor und eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht gegeben (BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • LG Köln, 11.07.2007 - 28 O 263/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.07.2007 - 28 O 263/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten zu 1) bis 3) hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 11.07.2007 - 28 O 263/07 - die einstweilige Verfügung vom 15.05.2007 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen.

    die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 15.05.2007 - 28 O 263/07 - zu bestätigen und wie folgt neu zu fassen:.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Diesem Ergebnis steht auch die "Lindquist"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 06. November 2003 - Rs C-101/101, abgedruckt in AfP 2004, 248ff., nicht entgegen.

    In dieser Entscheidung, die die Auslegung der Richtlinie 95/46 EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand hat, stellt der Europäische Gerichtshof ausdrücklich darauf ab, dass die Bestimmungen der Richtlinie 95/46 als solche keine Beschränkungen enthalten, die im Widerspruch zu allgemeinen Grundsätzen der Meinungsfreiheit stehen und es Aufgabe der Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten sei, die Richtlinie nicht in einer mit durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidierenden Weise auszulegen (EuGH, AfP 2004, 248, 252).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193); insbesondere reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Das in Art. 2 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Das in Art. 2 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Doch müssen diese Schranken im Lichte der Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gesehen werden, sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der weitreichenden Bedeutung des Grundrechts auszulegen und in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfG NJW 1976, 1680, 1681).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

  • OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II

    Diese Entscheidung hat der erkennende Senat durch Urteil vom 27.11.2007 - 15 U 142/07 - bestätigt.
  • LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 319/07

    "spickmich.de"

    Das Urteil des Landgerichts Köln wurde durch das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 27.11.2007, Az. 15 U 142/07 bestätigt.

    Das Bewertungsforum des Schülerportals T.de fällt daher in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. Urteil des OLG Köln vom 27.11.2007, Az. 15 U 142/07).

    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193; Urteil des OLG Köln vom 27.11.2007, Az. 15 U 142/07).

  • LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10

    Ein Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen auf einem

    Auch Meinungen, die nur unter einer E-Mail-Adresse oder anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG (vgl. BGH v. 27.03.2007, VI ZR ###/06, OLG Köln, MMR 2008, 101).

    Zudem handelt es sich um keine "sensiblen" Informationen (OLG Köln, MMR 2008, 101).

  • LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

    Keine der Bewertungen wäre einem Beweis bei Durchführung einer Beweisaufnahme zugänglich (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2008, 26 ff. m. w. N.).
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