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   OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07   

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https://dejure.org/2007,2701
OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07 (https://dejure.org/2007,2701)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.2007 - 6 U 118/07 (https://dejure.org/2007,2701)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - 6 U 118/07 (https://dejure.org/2007,2701)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung von den Kosten anwaltlicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnschreiben; Abmahnung nach Erlass einer auf den nämlichen Unterlassungsanspruch gerichteten einstweiligen Verfügung des Wettbewerbsgerichts; Differenzierung zwischen vorgerichtlichen und ...

  • kanzlei.biz

    Kosten für Abmahnschreiben nach Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 1; ; BGB § 677; ; BGB § 680; ; BGB § 683 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 1; BGB § 683 S. 1 § 677 § 680
    Abmahnung bei Schubladenverfügung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung bei Schubladenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung von Abmahngebühren bei Schubladenverfügung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Abmahngebühren bei "Schubladenverfügung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 144 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 176 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 025
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07
    Es entspricht deshalb einhelliger Auffassung, dass die Vorschrift neben der Warnfunktion für den Verletzer auch der Vermeidung gerichtlicher Verfahren dient (vgl. BGH GRUR 2006, 439, 440 - nicht anrechenbare Geschäftsgebühr; Senat OLGR Köln 2002, 153; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 12 Rn. 1.4; Fezer-Büscher, UWG, § 12 Rn. 3; Harte/Henning-Brüning, UWG, § 12 Rn. 3; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren; 9. Aufl., Kap. 41 RN. 7).
  • OLG München, 09.03.2006 - 29 U 4994/05

    Keine Erstattung von Abmahnkosten bei Abmahnung nach Erwirken einer so genannten

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07
    Der Senat folgt nämlich der von dem OLG München mit Urteil vom 09.03.2006 (GRUR-RR 2006, 176 - Schubladenverfügung) vertretenen Auffassung, dass die Kosten der fraglichen Abmahnung nicht "erforderlich" sind im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und dass einer Ersatzfähigkeit über §§ 683 Satz 1, 677, 680 BGB die Kosteninteressen des Schuldners entgegen stehen.
  • OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00

    UWG -Recht: Geschäftsgrundlage einer Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07
    Es entspricht deshalb einhelliger Auffassung, dass die Vorschrift neben der Warnfunktion für den Verletzer auch der Vermeidung gerichtlicher Verfahren dient (vgl. BGH GRUR 2006, 439, 440 - nicht anrechenbare Geschäftsgebühr; Senat OLGR Köln 2002, 153; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 12 Rn. 1.4; Fezer-Büscher, UWG, § 12 Rn. 3; Harte/Henning-Brüning, UWG, § 12 Rn. 3; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren; 9. Aufl., Kap. 41 RN. 7).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Das Berufungsgericht hat die vom Landgericht für begründet erachtete Klage abgewiesen (OLG Köln WRP 2008, 379).
  • BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07

    Aufwendungsersatzanspruch bzgl. einer vor Einleitung eines gerichtlichen

    Das Berufungsgericht hat die vom Landgericht für begründet erachtete Klage abgewiesen (OLG Köln WRP 2008, 379).
  • OLG Köln, 18.11.2011 - 6 U 119/11

    Irreführung durch Bewerbung eines aus Tee-Extrakt hergestellten

    Eine Erstattung von Abmahnkosten aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG oder §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB scheitert aus demselben Grund und im Übrigen auch deshalb, weil die Klägerin die Beklagte erst nach Erwirkung der einstweiligen Verfügung vom 19.05.2011 am 20.05.2011 abgemahnt hat, was nach Lage der Dinge weder erforderlich sein noch im Interesse der Beklagten liegen konnte (vgl. BGH, GRUR 2010, 257 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung; Senat, WRP 2008, 379).
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