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   LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2a O 212/07   

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https://dejure.org/2008,7795
LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2a O 212/07 (https://dejure.org/2008,7795)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2008 - 2a O 212/07 (https://dejure.org/2008,7795)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 2a O 212/07 (https://dejure.org/2008,7795)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abmahnung wegen vertretbarem, aber noch ungefestigten Rechtsstandpunkt, zulässig

  • JurPC

    Abmahnung wegen Werbeeinblendungen auf Domain-Parking-Website

  • stroemer.de

    Schutzrechtsverwarnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die Abwehr von in der Rechtsprechung nicht hinreichend geklärten markenrechtlichen Ansprüchen einer Domain

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Domain-Parking - Markennamenverletzung - Schadensersatz

  • webhosting-und-recht.de

    Haftung bei Domain-Parking

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung bei Domain-Parking

  • kanzlei.biz

    Abmahnschreiben bei unklarer Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Gegenabmahnung

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Gegenabmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Erneut keine Haftung von Sedo für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Erneut keine Haftung von Sedo für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 111
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 28.11.2007 - 2a O 176/07

    Keine Haftung von Sedo für rechtswidrige Domains

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2a O 212/07
    Die Kammer hat in ihrer Entscheidung vom 28.11.2008 in der Sache 2a O 176/07 (bislang unveröffentlicht) zu Gunsten der Klägerin dahingehend entschieden, dass die Klägerin nicht grundsätzlich als Störerin haftet, soweit durch auf ihrer Internetseite platzierte Domains in Verbindung der mit diesen Domains eingeblendeten Werbelinks Markenrechte Dritter verletzt werden.
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