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   OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04 (Kart)   

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https://dejure.org/2008,524
OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04 (Kart) (https://dejure.org/2008,524)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.2008 - 11 U 32/04 (Kart) (https://dejure.org/2008,524)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 2008 - 11 U 32/04 (Kart) (https://dejure.org/2008,524)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1 GWB, § 33 Abs 1 GWB, § 33 Abs 3 GWB
    Wettbewerbsbeschränkung: Verpflichtung der DENIC eG zur Registrierung einer aus 2 Buchstaben bestehenden Second-Level-Domain

  • Telemedicus

    Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain

  • Telemedicus

    Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vw.de - Auch zweistellige Domains sind von der DENIC grundsätzlich einzutragen

  • JurPC

    GWB §§ 20, 33
    "vw.de"

  • aufrecht.de

    "vw.de" Konzern hat gegenüber der Denic einen Anspruch auf zweistellige Domain

  • webhosting-und-recht.de

    Anspruch auf zweistelligen DE-Domainnamen ("vw.de")

  • Judicialis

    GWB § 20; ; GWB § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20; GWB § 33
    Zum Anspruch auf Registrierung einer nur aus zwei Buchstaben bestehenden Second-Level-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Denic muss Domain mit zwei Buchstaben zuteilen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Denic muss dem Volkswagen-Konzern eine Domain mit zwei Buchstaben zuteilen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Volkswagen hat Anspruch auf Registrierung der Domain www.vw.de

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen vw unter der Top-Level-Domain .de zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge vw eingeführt wird

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen vw unter der Top-Level-Domain .de zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge vw eingeführt wird

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Ein- und zweistellige Domains

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Zeichen Vorgaben/Nummer Kombinationen

  • heise.de (Pressebericht, 18.06.2008)

    Denic muss Domain mit zwei Buchstaben zuteilen

  • heise.de (Pressebericht, 18.06.2008)

    Denic muss Domain mit zwei Buchstaben zuteilen

  • heise.de (Pressebericht, 11.02.2009)

    Kein Anspruch auf Domain mit zwei Buchstaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Registrierung einer aus nur zwei Buchstaben bestehenden Second-Level-Domain (hier: vw.de); Umfang des Gewichts des Nachteils einer nicht gegebenen Erreichbarkeit unter der gewünschten Second-Level-Domain; Berechtigung des Interesses an einer Nichtvergabe der ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    DENIC muss Ausnahme für VW machen

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    VW hat gegen DENIC Anspruch auf Zuteilung einer zweistelligen Domain ("vw.de")

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Die 2-Zeichen-Domains kommen: Neue Möglichkeiten bei Domainregistrierungen

  • kanzlei.biz (Kurzinformation)

    Freie Fahrt für 2-Zeichen-Domains

  • kanzlei.biz (Kurzinformation)

    2-Zeichen-Domains Volltreffer oder Desaster

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Freie Fahrt für Zweistellige-Buchstaben-Domains?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Domain: 2 Buchstaben reichen für Anspruch auf Zuteilung gegen die DENIC

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    VW hat gegen DENIC Anspruch auf Zuteilung einer zweistelligen Domain ("vw.de")

Besprechungen u.ä. (4)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen vw unter der Top-Level-Domain .de zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge vw eingeführt wird

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen vw unter der Top-Level-Domain .de zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge vw eingeführt wird

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    VW hat gegen DENIC Anspruch auf Zuteilung einer zweistelligen Domain ("vw.de")

  • 123recht.net (Kurzanmerkung, 26.6.2008)

    DENIC muss vw.de an Volkswagen vergeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 321
  • MMR 2008, 609
  • MIR 2008, Dok. 186
  • K&R 2008, 449
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06

    Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 13.02.2007 (Az.: 11 U 24/06-Kart.) ausgeführt:.

    Die Gründe, weshalb die Beklagte zweistellige Buchstabenkombinationen nicht vergibt, sind erst bei der Frage des sachlichen Grundes bzw. der Interessenabwägung zu berücksichtigen (Senats-Urteil v. 13.02.2007, Az.: 11 U 24/06 (Kart)).

    Die Entscheidung beruht auf den gleichen Rechtsgrundsätzen wie das Senats-Urteil vom 13.02.2007 (Az.: 11 U 24/06-Kart.), für welches die Voraussetzungen einer Revisionszulassung gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 04.03.2008 (KZR 18/07) nicht vorlagen.

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
    Maßgeblich ist dafür, ob in dem betreffenden Gebiet die Marktgegenseite tatsächliche räumliche Ausweichmöglichkeiten hat (BGH GRUR 2004, 255 - Strom und Telefon I; Ruppelt in: Langen/Bunte, Handbuch des Deutschen und Europäischen Kartellrechts, 2. Aufl. § 19 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98

    Internetrecht: Prüfungspflichten der denic in Bezug auf Zulässigkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
    Insofern hat sich an der Feststellung des Senats in der Sache Ambiente.de (NJW 2001, 376) auch nicht dadurch etwas geändert, dass generische Top-Level-Domains, wie .com, in den letzten Jahren stärkere Zuwächse verzeichnet haben, als die von der Beklagten verwaltete Top-Level-Domain.
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
    Dabei muss von dem Grundsatz ausgegangen werden, dass auch der Norm-Adressat des § 20 Abs. 1 u. 2 GWB sein unternehmerisches Verhalten so ausgestalten kann, wie er es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (BGH GRUR 2003, 893 - Füllertransporte), wobei allerdings willkürliches Verhalten nicht privilegiert sein darf.
  • BGH, 08.06.1967 - KZR 5/66

    Klage auf Beteiligung an der Durchführung der künstlichen Besamung bei den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
    Um den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 GWB nicht unangemessen zu verkürzen, ist bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals des üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs ein eher weiter Maßstab anzulegen (BGH GRUR 1968, 159 - Rinderbesamung II; Schultz, a.a.O. Rn. 106).
  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
    Ob ein Geschäftsverkehr üblicherweise zugänglich ist, bestimmt sich nicht nach der Geschäftspraxis des in Anspruch genommenen Unternehmens, sondern danach, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und angemessen empfunden herausgebildet hat (BGH GRUR 1993, 146, 147 - Stromeinspeisung; Schultz in: Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl. § 20 Rn. 102).
  • LG Frankfurt/Main, 07.04.2004 - 6 O 450/03

    Vw.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
    Die Beklagte wird unter Aufhebung des am 07.04.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-06 O 450/03, verurteilt, den Second-Level-Domain-Namen "vw" unter der Top-Level-Domain ".de" zugunsten der Klägerin zu registrieren.
  • LG Frankfurt/Main, 20.05.2009 - 6 O 671/08

    Kein Anspruch auf einstelligen Domainnamen

    Zwar ist die Beklagte mit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteile vom 13.02.2007 zu Az. 11 U 24/06 und vorn 29.04.2008 zu Az. 11 U 32/04) als Normadressatin des § 20 GWB anzusehen, da sie eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB hat, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist.

    Es ist jedoch schon fraglich, ob - auch und insbesondere angesichts der vorzitierten Rechtsprechung des OLG Frankfurt in der Sache "vw.de" (Urteil vom 29.04.2008 zu Az. 11 U 32/04) - eine Ungleichbehandlung des Klägers durch die Beklagte vorliegt.

    Dies erscheint angesichts der Rechtssprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 29.04.2008 zu Az. 11 U 32/04) zumindest zweifelhaft.

  • LG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 10 O 38/09
    Sie hat eine marktbeherrschende Stellung, weil sie in der Bundesrepublik Deutschland als dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (vgl. dazu im Einzelnen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2007, Az. 11 U 24/06 (Kart) und 29.04.2008, Az. 11 U 32/04 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).

    Dabei kann offen bleiben, ob als maßgebliche Vergleichsgruppe - wie in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.04.2008 (Az. 11 U 32/04 (Kart)) - weiterhin sämtliche Unternehmen anzusehen sind, die für ihre Werbeauftritte im Internet nach der Registrierung unter der Top-Level-Domain ".de" nachsuchen, oder ob sich die Vergleichsgruppe nach der ab dem 23.10.2009 möglichen Registrierung auch ein- und zweistelliger sowie Zifferndomains auf diejenigen beschränkt, die um eine entsprechende Registrierung nachsuchen.

  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09

    Registrierung einer einstelligen Domain

    Sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007, Az.: 11 U 24/06 Kart; Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 Kart bei juris).
  • LG Frankfurt/Main, 07.01.2009 - 6 O 362/08

    Kein Anspruch auf zweistellige Domain

    Ferner muss die den Wettbewerb beschränkende Maßnahme des Norm-Adressaten objektiv sachgemäß und angemessen sein, was in erster Linie die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und damit die Wahl des mildesten Mittels erfordert (OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2008 09763).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 30/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).
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