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OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 60/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Unterlassungsvertrag, Terminsgebühr & Einigungsgebühr - Mit Abschluss eines Unterlassungsvertrags können auch dieTerminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG und die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG aus dem Gegenstandswert der Abmahnung entstehen.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klageweise Geltendmachung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
- kanzlei.biz
Ersatz von Gegenabmahnungskosten
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Klageweise Geltendmachung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.02.2008 - 81 O 148/06
- OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 60/08
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 213
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
Impressumspflicht bei Ebay
Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 60/08
Der Senat ist mit dem Kammergericht (GRUR-RR 2007, 326) der Ansicht, dass dies in Fällen der vorliegenden Art nicht anzunehmen ist, so dass die Abmahnung in diesem Punkt ungerechtfertigt war. - BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
Gegenabmahnung
Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 60/08
Ein Anspruch auf Ersatz von Gegenabmahnungskosten besteht nach den vom Landgericht zitierten Grundsätzen (BGH, GRUR 2004, 790 [792] - Gegenabnahmung) nicht, weil insbesondere keine ersichtlich unzutreffenden tatsächlichen Annahmen vorlagen, bei deren Richtigstellung mit einer Meinungsänderung des Abmahnenden gerechnet werden konnte, und der Beklagte deshalb ausschließlich im eigenen Interesse, nicht als auftragloser Geschäftsführer des Gegners handelte (…vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 41 Rn. 72 ff.). - LG Köln, 22.02.2008 - 81 O 148/06
Notwendigkeit für einen zu Unrecht Abgemahnten zur Aussprechung einer …
Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 60/08
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 148/06 - vom 22.02.2008 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.