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   LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07   

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https://dejure.org/2008,8414
LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07 (https://dejure.org/2008,8414)
LG Bonn, Entscheidung vom 26.05.2008 - 6 S 278/07 (https://dejure.org/2008,8414)
LG Bonn, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 6 S 278/07 (https://dejure.org/2008,8414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Achtjährigen löst Schadensersatz aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnung eines achtjähriges Kindes rechtswidrig und begründet Schadensersatz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahnung eines achtjähriges Kindes rechtswidrig und begründet Schadensersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1576
  • MIR 2008, Dok. 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Bamberg, 29.03.1990 - 2 UF 400/89

    Voraussetzungen des Verzugs im unterhaltsrechtlichen Sinn

    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Insoweit ist in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellig anerkannt, dass auch die Zuvielforderung eine wirksame Mahnung ist, wenn der Schuldner die Erklärung des Gläubigers nach den Umständen des Falles als Aufforderung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. BGH WM 2000, 586; BGH NJW 2001, 822 [825]; OLG Bamberg NJW-RR 1990, 903; OLG Zweibrücken WM 1996, 625; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 286 Rdnr. 20 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2000 - V ZR 252/98

    Begriff des Altenteilsvertrages; Verzug mit aufgrund eines gegenseitigen

    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Insoweit ist in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellig anerkannt, dass auch die Zuvielforderung eine wirksame Mahnung ist, wenn der Schuldner die Erklärung des Gläubigers nach den Umständen des Falles als Aufforderung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. BGH WM 2000, 586; BGH NJW 2001, 822 [825]; OLG Bamberg NJW-RR 1990, 903; OLG Zweibrücken WM 1996, 625; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 286 Rdnr. 20 m.w.N.).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Geschützt ist insoweit das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität sowie die Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit, wobei bei Kindern zusätzlich das Recht auf ungestörte Entwicklung der Persönlichkeit hinzutritt (vgl. BGHZ 24, 72 [76]; BVerfG NJW 2000, 2191; Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 Rdnr. 86 ff. m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, können die Kosten, die für die Rechtsverteidigung aufgewendet werden, unter anderem dann vom Anspruchsteller ersetzt verlangt werden, wenn mit der Geltendmachung der von ihm erhobenen Ansprüche eine unerlaubte Handlung einher geht und die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH NJW 1986, 2244; NJW 1990, 2060; NJW 2004, 444 [446]; NJW 2006, 1065; NJW 2006, 1458 f.; vgl. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. (2008), § 249 Rdnr. 38 f.).
  • OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Abmahnung gegenüber beschränkt

    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass zum Schutz von Minderjährigen auch dann, wenn die Abmahnung nicht als Willenserklärung, sondern nur als rechtsgeschäftliche Handlung angesehen wird, diese an den gesetzlichen Vertreter als Adressaten gerichtet werden muss (OLG München, Beschl. v. 28.09.2001 - 29 W 2398/01 - Rdnr. 23 m.w.N., zit. nach Juris).
  • OLG Koblenz, 08.11.1988 - 6 W 681/88
    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Den Beklagten ist der Inhalt des anwaltlichen Schreibens vom 02.02.2007 auch nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB zuzurechnen (vgl. zur Zurechnung anwaltlicher Tätigkeit im Deliktsrecht: BGH BB 1957, 306 f.; BGH NJW 1962, 1390; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 363; ArbG Halberstadt, Urteil v. 17.02.2004 - 5 Ca 574/03 -, zit. nach Juris Rdnr. 31; vgl. auch: Staudinger-Belling/Borges, BGB, Neubearb. 2002, § 831 Rdnr. 66; Erman/Schiemann, BGB, 12. Aufl. (2008), § 831 Rdnr. 11).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12.12.2006 (- VI ZR 224/05 -, NJW 2006, 1458 [1459]) ausdrücklich darauf abgestellt, dass der materiellrechtliche Erstattungsanspruch für Anwaltskosten aus der außergerichtlichen Abwehr von Ansprüchen nicht nur im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen der culpa in contrahendo, der positiven Vertragsverletzung (jetzt §§ 280, 311 BGB), der deliktischen Vorschriften (§§ 823, 826 BGB), der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) in Betracht kommen kann, sondern auch dann, wenn der in Anspruch genommene im Einzelfall besonders schutzwürdig ist.
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, können die Kosten, die für die Rechtsverteidigung aufgewendet werden, unter anderem dann vom Anspruchsteller ersetzt verlangt werden, wenn mit der Geltendmachung der von ihm erhobenen Ansprüche eine unerlaubte Handlung einher geht und die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH NJW 1986, 2244; NJW 1990, 2060; NJW 2004, 444 [446]; NJW 2006, 1065; NJW 2006, 1458 f.; vgl. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. (2008), § 249 Rdnr. 38 f.).
  • ArbG Halberstadt, 17.02.2004 - 5 Ca 574/03
    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Den Beklagten ist der Inhalt des anwaltlichen Schreibens vom 02.02.2007 auch nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB zuzurechnen (vgl. zur Zurechnung anwaltlicher Tätigkeit im Deliktsrecht: BGH BB 1957, 306 f.; BGH NJW 1962, 1390; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 363; ArbG Halberstadt, Urteil v. 17.02.2004 - 5 Ca 574/03 -, zit. nach Juris Rdnr. 31; vgl. auch: Staudinger-Belling/Borges, BGB, Neubearb. 2002, § 831 Rdnr. 66; Erman/Schiemann, BGB, 12. Aufl. (2008), § 831 Rdnr. 11).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
    Insoweit ist in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellig anerkannt, dass auch die Zuvielforderung eine wirksame Mahnung ist, wenn der Schuldner die Erklärung des Gläubigers nach den Umständen des Falles als Aufforderung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. BGH WM 2000, 586; BGH NJW 2001, 822 [825]; OLG Bamberg NJW-RR 1990, 903; OLG Zweibrücken WM 1996, 625; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 286 Rdnr. 20 m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97

    Vorrang des Persönlichkeitsschutzes eines Kindes gegenüber Bildberichterstattung

  • BGH, 15.02.1957 - VI ZR 335/55

    Rechtsmittel

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