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   BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08   

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BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08 (https://dejure.org/2008,1160)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - I ZB 30/08 (https://dejure.org/2008,1160)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - I ZB 30/08 (https://dejure.org/2008,1160)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Berücksichtigung von Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren - Weder die Kosten für einewettbewerbsrechtliche Abmahnung noch die für die vorprozessuale Anspruchsabwehr entstandene Geschäftsgebührkann Gegenstand einer Kostenfestsetzung nach §§ 103, 104 ZPO sein, vermindert ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • LawCommunity.de

    Keine Berücksichtigung von Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr - auch auf Kosten des eV-Verfahrens oder nur der Hauptsache?

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abmahnkosten können im gerichtlichen Kostenfestsetzungesverfahren nicht berücksichtigt werden

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit der im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens über denselben Gegenstand entstandenen Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • kanzlei.biz

    Anrechnung von Abmahnkosten auf die Verfahrensgebühr

  • Judicialis

    RVG § 2; ; RVG § 2 Abs. 2; ; RVG § 13; ; VV RVG Nr. 3100; ; ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kürzung der Verfahrensgebühr"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr für die Abmahnung nur nach dem niedrigeren Wert des einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Abmahnkosten können im gerichtlichen Kostenfestsetzungesverfahren nicht berücksichtigt werden

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG
    Abmahnung und anschließendes Verfügungsverfahren betreffen denselben Gegenstand. Die Geschäftsgebühr ist - falls entstanden - anzurechnen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 317
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08
    Dementsprechend können weder die Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2006, 439 Tz. 10 ff. = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten, m.w.N. zum Streitstand) noch die für die vorprozessuale Abwehr von Ansprüchen der Partei entstandene Gebühr nach Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG Gegenstand einer Kostenfestsetzung nach §§ 103, 104 ZPO sein (vgl. BGH, Beschl. v. 22.1.2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323 Tz. 5).

    Die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Bestimmung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dahin zu verstehen, dass eine entstandene Geschäftsgebühr, die denselben Gegenstand betrifft, auch dann auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist, wenn die Geschäftsgebühr nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - I ZB 103/07; BGH NJW 2008, 1323 Tz. 10 m.w.N. auch zur Gegenmeinung; BGH, Beschl. v. 30.4.2008 - III ZB 8/08, FamRZ 2008, 1346 Tz. 4).

    Für die Anrechnung ist es ferner ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist (BGH NJW 2008, 1323 Tz. 10).

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08
    Die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Bestimmung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dahin zu verstehen, dass eine entstandene Geschäftsgebühr, die denselben Gegenstand betrifft, auch dann auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist, wenn die Geschäftsgebühr nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - I ZB 103/07; BGH NJW 2008, 1323 Tz. 10 m.w.N. auch zur Gegenmeinung; BGH, Beschl. v. 30.4.2008 - III ZB 8/08, FamRZ 2008, 1346 Tz. 4).
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 103/07

    Festsetzung der Geschäftsgebühr zur Abwehr einer vorgerichtlichen Abmahnung

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08
    Die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Bestimmung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dahin zu verstehen, dass eine entstandene Geschäftsgebühr, die denselben Gegenstand betrifft, auch dann auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist, wenn die Geschäftsgebühr nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - I ZB 103/07; BGH NJW 2008, 1323 Tz. 10 m.w.N. auch zur Gegenmeinung; BGH, Beschl. v. 30.4.2008 - III ZB 8/08, FamRZ 2008, 1346 Tz. 4).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08
    Dementsprechend können weder die Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2006, 439 Tz. 10 ff. = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten, m.w.N. zum Streitstand) noch die für die vorprozessuale Abwehr von Ansprüchen der Partei entstandene Gebühr nach Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG Gegenstand einer Kostenfestsetzung nach §§ 103, 104 ZPO sein (vgl. BGH, Beschl. v. 22.1.2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323 Tz. 5).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08
    a) Die im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens entstandene Geschäftsgebühr kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 Tz. 12).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08
    Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im kostenrechtlichen Sinn wird nach allgemeiner Auffassung durch das Recht oder das Rechtsverhältnis definiert, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen des ihm von seinem Mandanten erteilten Auftrags bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 14.3.2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050 Tz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet und nicht umgekehrt (grundlegend BGH, Urt. v. 7.3.2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 und - in Auseinandersetzung mit gegenteiligen Ansichten - Beschl. v. 22.1.2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323; v. 30.4.2008 - III ZB 8/08, NJW-RR 2008, 1095; v. 25.9.2008 - IX ZR 133/07; v. 2.10.2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75).

    Nach der Rechtsprechung des VIII., des III. und des I. Zivilsenats ist diese Anrechnungsregel auch im Außenverhältnis zum Prozessgegner in der Kostenfestsetzung anzuwenden (BGH NJW 2008, 1323; NJW-RR 2008, 1095; WRP 2009, 75).

  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    (1) Zwischen den Parteien ist nicht im Streit, dass die Tätigkeit der Prozessbevollmächtigen bei wertender Betrachtung des ihnen erteilten Auftrags vorprozessual dieselben Rechte oder Rechtsverhältnisse und damit dieselben Gegenstände wie im Gesamt- und in den gesonderten Einzelverfahren betraf (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, NJW 2011, 2591 Rn. 9; Beschlüsse vom 29. November 2011 - XI ZB 16/11, NJW 2012, 781 Rn. 8; vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75 unter II 2 c; vom 15. April 2008 - X ZB 12/06, GRUR-RR 2008, 460 Rn. 7 f., 15 f.).
  • BGH, 24.10.2023 - VI ZB 39/21

    Zur Frage, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr auch

    Die Frage, ob eine vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit und die anschließende Klage in diesem Sinne denselben Gegenstand gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG betreffen, ist daher anhand einer wirtschaftlichen Betrachtung zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050 Rn. 15; Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75, juris Rn. 11; vom 29. November 2011 - XI ZB 16/11, NJW 2012, 781 Rn. 8; vom 20. Dezember 2011 - XI ZB 17/11, NJW-RR 2012, 313 Rn. 9; vgl. Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 2 Rn. 2; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., § 2 RVG Rn. 6).
  • BGH, 26.04.2017 - I ZB 41/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der durch die

    Gegen die Übertragung dieser für den Ersatz von Abmahnkosten geltenden Regeln bestehen, auch wenn die Abmahnkosten selbst keine nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO festsetzungsfähigen Prozesskosten sind (vgl. BGH, GRUR 2006, 439 Rn. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75), keine Bedenken, weil es sich insoweit um allgemeine Grundsätze des Kostenerstattungsrechts handelt.
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZB 16/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr des

    Für die Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht darauf an, ob die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr dieselbe Angelegenheit oder unterschiedliche kostenrechtliche Angelegenheiten betreffen; entscheidend ist allein, dass wegen desselben Gegenstands bereits eine Geschäftsgebühr entstanden ist (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75 Rn. 11).
  • BGH, 28.04.2011 - I ZB 61/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    Allerdings stand für das Beschwerdegericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Raum, die durch den Beschluss des VIII. Zivilsenats vom 22. Januar 2008 (VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323) eingeleitet worden war und der sich auch der beschließende Senat angeschlossen hatte (Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75 Rn. 10 f.).
  • BGH, 20.03.2012 - XI ZB 28/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Mit ihren hiergegen gerichteten Ausführungen berücksichtigt die Rechtsbeschwerde nicht ausreichend, dass es für die Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht darauf ankommt, ob die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr dieselbe Angelegenheit oder unterschiedliche kostenrechtliche Angelegenheiten betreffen; entscheidend ist allein, dass wegen desselben Gegenstands bereits eine Geschäftsgebühr entstanden ist (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75 Rn. 11).

    Mit diesem Einwand verkennt die Rechtsbeschwerde bereits, dass es - wie oben ausgeführt - gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht darauf ankommt, ob die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr dieselbe Angelegenheit oder unterschiedliche kostenrechtliche Angelegenheiten betreffen; entscheidend ist allein, dass wegen desselben Gegenstands bereits eine Geschäftsgebühr entstanden ist (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 17/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Für die Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht darauf an, ob die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr dieselbe Angelegenheit oder unterschiedliche kostenrechtliche Angelegenheiten betreffen; entscheidend ist allein, dass wegen desselben Gegenstands bereits eine Geschäftsgebühr entstanden ist (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2010 - 6 W 40/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr für eine

    Ausgangspunkt der Entscheidung ist, dass die im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens entstandene Geschäftsgebühr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO nicht zum Kostenausgleich festgesetzt werden kann (BGH WRP 2009, 75 Tz. 9 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Rechtsfrage im Beschluss v. 2.10.2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75 ausgeführt:.

    Durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2.10.2008, WRP 2009, 75 ff. ist die Rechtsfrage, soweit sie von grundsätzlicher Bedeutung war, geklärt.

  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 22/11

    Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf eine

    Mit ihren hiergegen gerichteten Ausführungen berücksichtigt die Rechtsbeschwerde nicht ausreichend, dass es für die Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht darauf ankommt, ob die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr dieselbe Angelegenheit oder unterschiedliche kostenrechtliche Angelegenheiten betreffen; entscheidend ist allein, dass wegen desselben Gegenstands bereits eine Geschäftsgebühr entstanden ist (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75 Rn. 11).

    Mit diesem Einwand verkennt die Rechtsbeschwerde bereits, dass es - wie oben ausgeführt - gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht darauf ankommt, ob die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr dieselbe Angelegenheit oder unterschiedliche kostenrechtliche Angelegenheiten betreffen; entscheidend ist allein, dass wegen desselben Gegenstands bereits eine Geschäftsgebühr entstanden ist (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 30/08, WRP 2009, 75 Rn. 11).

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 47/10

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 23/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr des Prozessbevollmächtigten

  • BGH, 07.02.2011 - I ZB 96/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Ansatz der Verfahrensgebühr des einstweiligen

  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 19/11

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr bei Entstehen dieser

  • OLG Saarbrücken, 04.01.2010 - 9 W 338/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbarkeit der neu geschaffenen Anrechnungsvorschrift

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 86/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

  • BGH, 20.03.2012 - XI ZB 27/11

    Berechnung der erstinstanzlichen Verfahrensgebühr bzw. Anrechnung der

  • BGH, 20.03.2012 - XI ZB 20/11

    Teilweise Anrechnung der für die vorgerichtliche Tätigkeit eines

  • OLG Köln, 02.10.2017 - 17 W 150/17

    Anrechnung der für die Abmahnung eines Verstoßes entstandenen Geschäftsgebühr auf

  • OLG Koblenz, 10.04.2015 - 14 W 220/15

    Anwaltsgebühren bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und späterer

  • OLG Bamberg, 22.02.2010 - 5 W 14/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

  • LG Dortmund, 17.04.2014 - 13 O 69/13

    Anrechnung der Geschäftsgebühr einer Abmahnung auf die Verfahrensgebühr eines

  • BGH, 20.03.2012 - XI ZB 21/11

    Berechnung der erstinstanzlichen Verfahrensgebühr bzw. Anrechnung der

  • BGH, 07.02.2011 - I ZB 95/09

    Kostenfestsetzung nach wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügung: Anrechnung

  • KG, 02.04.2009 - 2 W 134/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • LG Saarbrücken, 03.09.2009 - 5 T 434/09

    Anwendbarkeit der neuen Regelung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Altfälle

  • KG, 04.11.2008 - 1 W 395/08

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Festsetzung der

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 19 C 10.1667

    Anrechnung der im Verwaltungsverfahren angefallenen Geschäftsgebühr auf

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2009 - 10 W 126/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

  • KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

  • KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Herabwürdigende Äußerungen eines Rechtsanwalts

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2010 - 9 W 39/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

  • OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des einstweiligen

  • OLG Stuttgart, 11.12.2008 - 2 U 57/08
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 WF 34/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 25 W 444/09

    Kürzung einer Verfahrensgebühr bei Geltendmachung des wettbewerblichen

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 10 WF 35/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • VG Berlin, 09.11.2011 - 35 KE 30.11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

  • LG Saarbrücken, 31.03.2009 - 5 T 130/09
  • VG Minden, 10.08.2009 - 4 L 515/08

    Vergütungsanspruch eines Prozessbevollmächtigten; Anspruch auf

  • KG, 05.02.2009 - 2 W 253/08
  • VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 M 08.30408
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