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   OLG Düsseldorf, 04.11.2008 - I-20 U 125/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1064
OLG Düsseldorf, 04.11.2008 - I-20 U 125/08 (https://dejure.org/2008,1064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2008 - I-20 U 125/08 (https://dejure.org/2008,1064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2008 - I-20 U 125/08 (https://dejure.org/2008,1064)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Von "Reservierungsbestätigungen" & Impressumspflichten - Die nur unvollständige Angabe des Namens eines Geschäftsführers in einem Impressum stellt einen erheblichen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG dar. Zur irreführenden Werbung bei der Vermarktung von Anzeigen.

  • markenmagazin:recht

    Unvollständige Namensangabe im Impressum

  • openjur.de

    §§ 8, 4, 3 UWG; § 5 TMG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • LawCommunity.de

    Abmahnung wegen Verstoßes gegen Impressumspflicht

  • Telemedicus

    Unvollständige Namensangabe im Impressum

  • Telemedicus

    Unvollständige Namensangabe im Impressum

  • webshoprecht.de

    Das Fehlen der vollständigen Namensangabe eines Geschäftsführers stellt sich als erheblich dar, und zwar auch dann, wenn es lediglich an den ausgeschriebenen Vornamen des Geschäftsführers gefehlt haben sollte. Die nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG erforderliche Angabe eines ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Es liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn Impressumsseite auf Grund technischer Servicearbeiten nur zeitweilig nicht erreichbar ist

  • JurPC

    Fehlen des persönlich haftenden Gesellschafters im Impressum

  • aufrecht.de

    Zur ständige Verfügbarkeit des Impressums und den Rechtsfolgen unvollständiger Geschäftsführerangaben

  • stroemer.de

    Bundes-jugendschutz-verlag.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen von Wettbewerbsvorstößen i.R.d. Vermarktung von Anzeigen im Internet; Rechtliche Ausgestaltung der Impressumspflicht auf gewerblichen Websites; Anforderungen an das Vorliegen einer erheblichen Irreführung durch ein Zusammenwirken von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Impressumsangaben - Geschäftsführernennung

  • webhosting-und-recht.de

    Impressumsverstoss ist abmahnfähige Wettbewerbsverletzung

  • info-it-recht.de

    Fehlender Name des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin kein Bagatellverstoß (Impressumspflicht)

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; TMG § 5; ; TMG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerreichbarkeit und Unvollständigkeit der Impressumsseite eines Internet-Auftritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fehlen eines ausgeschriebenen Vornamens im Impressum ist ein erheblicher Wettbewerbsverstoß

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Das Impressum Erreichbarkeit

  • archive.org PDF, S. 71 (Leitsatz)

    § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG
    Verfügbar- und Vollständigkeit des Online-Impressums

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angaben zum persönlich haftenden Gesellschafter

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Abgekürzter Vorname im Impressum kann abgemahnt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Impressumsverstoß ist abmahnfähige Wettbewerbsverletzung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Impressum und irreführende Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Impressumsangaben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Impressumsverstoß ist abmahnfähige Wettbewerbsverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Auch ein veraltetes Impressum kann abgemahnt werden // Gerichte sehen auch bei veralteten Angaben Verstöße

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Abgekürzter Vorname im Impressum kann abgemahnt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsverstöße: Missachtung von Impressumspflichten und irreführende Werbung in Form von abgeänderten Mengenangaben

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 266
  • MIR 2008, Dok. 342
  • K&R 2009, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 4 U 192/07

    Verstoß gegen Impressumspflicht fällt nicht unter die Bagatellklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2008 - 20 U 125/08
    Zudem ist ein Verstoß gegen eine gesetzlich ausdrücklich zum Zwecke des Verbraucherschutzes bestehende Informationspflicht stets erheblich (wie hier: OLG Hamm, MMR 2008, 469).
  • KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines

    Das Landgericht hat (unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats, GRUR-RR 2007, 328 und gegen OLGR Düsseldorf 2009, 252, juris Rn. 21) einen Bagatellfall im Sinne des § 3 Abs. 2 UWG angenommen.
  • LG Essen, 13.11.2014 - 4 O 97/14

    Fehlende Anbieterkennzeichnung im Impressum einer Internetseite für die

    Von einer Bagatellhandlung kann vor diesem Hintergrund nicht gesprochen werden, wenn ein Marktteilnehmer gegen ein ausdrückliches gesetzliches Gebot verstößt (wie z.B. § 5 Abs. 1 TMG), welches das Marktgeschehen gerade transparent machen soll (OLG Hamm, 13. März 2008, I-4 U 192/07, MMR 2008, 469 und OLG Düsseldorf, 4. November 2008, I-20 U 125/08, OLGR Düsseldorf 2009, 252; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2010 - 1 U 28/10 -, juris).
  • OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bagatellschwelle bei Verstoß eines

    Von einer Bagatellehandlung kann vor diesem Hintergrund nicht gesprochen werden, wenn ein Marktteilnehmer gegen ein ausdrückliches gesetzliches Gebot verstößt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG), welches das Marktgeschehen gerade transparent machen soll (ebenso: OLG Hamm Beschluss vom 13.3.2008 - I-4 U 192/07 - [z.B. MMR 2008, 469]; OLG Düsseldorf Urteil vom 4.11.2008 - I-20 U 125/08 - [z.B. OLGR 2009, 252]; hier: jeweils zitiert nach juris).
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