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   OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08   

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OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,1368)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Telefonische Kundenbefragung durch Meinungsforschungsinstitut wettbewerbswidrig - Wird ein Meinungsforschungsinstitut von einem Unternehmen mit einer Telefonumfrage gegenüber Verbrauchern beauftragt, kann dies unlautere Telefonwerbung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ...

  • damm-legal.de

    §§ 3, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG
    Telefonische Kundenbefragungen, auch zum Zwecke der Marktforschung, sind unzulässige Werbung

  • openjur.de

    §§ 2, 7, 3 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG 2004 §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2; EG Richtlinie 2006/114 Art 2 lit a

  • webshoprecht.de

    Wenn eine Bank Kundenbefragungen am Telefon durch Meinungsforschungsinstitute durchführen will, benötigt sie die ausdrückliche Zustimmung des Befragten.

  • aufrecht.de

    Meinungsforschung via Telefon kann unlautere Telefonwerbung sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankündigung einer Umfrage für Bankkunden; Erhebung der Umfrage im Rahmen von Initiativanrufen; Fehlen einer ausdrücklichen positiven Einwilligung der Kunden; Konkrete Vorabklärung des Einverständnisses per Brief

  • adresshandel-und-recht.de

    Kundenbefragungen am Telefon durch Meinungsforschungsinstitut bedürfen ausdrücklicher Zustimmung

  • Judicialis

    UWG 2004 § 2 Abs. 1; ; UWG 2004 § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG 2004 § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UWG 2004 § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EG Richtlinie 2006/114 Art 2 lit a

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Vorangekündigte, telefonische Kundenbefragung ohne Erlaubnis wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Untersagung der unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme mit Verbrauchern im Wege der einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragung durch Marktforschungsinstitut

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Ist ein "Coldcall" eines Meinungsforschungsinstituts unlauter?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bank organisiert unlautere Anrufe durch Meinungsforscher

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bank organisiert unlautere Anrufe durch Meinungsforscher

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbswidrige "Demoskopie im Unternehmensauftrag"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragung

  • vzhh.de (Pressemeldung)

    Auch brieflich angekündigte Werbeanrufe sind verboten!

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Auch brieflich angekündigte Telefonwerbung verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 240 (Ls.)
  • MMR 2009, 267
  • MIR 2009, Dok. 019
  • K&R 2009, 126
  • afp 2009, 428
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Bonn, 31.01.2008 - 14 O 140/07

    Unterlassung des Anrufens von Verbrauchern im Falle des Fehlens ihrer vorherigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    I.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.1.2008 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 140/07 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Werbung wird nach der Rechtsprechung des BGH durch einen Telefonanruf betrieben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH GRUR 95, 220 - "Telefonwerbung V"; GRUR 2004, 520 f - "Telefonwerbung für Zusatzeintrag").
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Werbung wird nach der Rechtsprechung des BGH durch einen Telefonanruf betrieben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH GRUR 95, 220 - "Telefonwerbung V"; GRUR 2004, 520 f - "Telefonwerbung für Zusatzeintrag").
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Einer Prüfung der Erheblichkeit des Verstoßes im Sinne des § 3 UWG bedarf es nicht, weil § 7 UWG nur unzumutbare Belästigungen erfasst und diese nicht unerheblich sein können (vgl. BGH GRUR 2007, 607, Rz 23 - "Telefonwerbung für 'Individualverträge'").
  • OLG München, 06.04.1995 - 29 U 2134/95

    Telefonwerbung, unerbetene Anrufe zum Zwecke der Anbahnung von

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach Auffassung des OLG München (NJWE-WettbR 1996, 12) und des OLG Stuttgart (GRUR 2002, 457) ist jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung anzunehmen, wenn ein solcher Anruf zumindest mittelbar der Absatzförderung dient (ebenso Köhler und Hug/Gaugenrieder a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01

    Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach Auffassung des OLG München (NJWE-WettbR 1996, 12) und des OLG Stuttgart (GRUR 2002, 457) ist jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung anzunehmen, wenn ein solcher Anruf zumindest mittelbar der Absatzförderung dient (ebenso Köhler und Hug/Gaugenrieder a.a.O.).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05

    FC Troschenreuth

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG liegt darüber hinaus nach der Rechtsprechung des BGH auch vor, wenn nicht der Absatz gefördert wird, sondern Nachfragehandlungen vorgenommen werden (vgl. zu einer Anfrage per E-Mail BGH GRUR 2008, 925 f, Rz 15 - "FC Troschenreuth").
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83

    Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Denn eine Absatzförderung muss nicht auf das Gewinnen neuer Kunden, sondern kann auch auf den Erhalt des bereits vorhandenen Kundenstamms gerichtet sein (BGH GRUR 1986, 615, 618 - "Reimportierte Kraftfahrzeuge"; KG GRUR-RR 2005 Rz 33).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 222/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen

    Insoweit genügt es, dass der Anruf im Auftrag eines Unternehmens erkennbar dem Ziel dient, Kunden durch die Erfragung ihrer Zufriedenheit mit den Dienstleistungen eines Unternehmens und der an ihren Wünschen und Anregungen ausgerichteten Verbesserung der Serviceleistungen als solche zu erhalten und die Chancen für den künftigen Absatz von Waren oder Dienstleistungen dadurch zu erhöhen (vgl. Senat a.a.O.; vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - = MMR 2009, 267 [268]; Menebröcker in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage, § 7 Rn. 56; Koch in: Ullmann juris PK-UWG, 3. Auflage, § 7 Rn. 20).
  • VG Berlin, 07.05.2014 - 1 K 253.12

    Datenschutzrechtliche Opt-In-Anfrage in Kundenzufriedenheitsabfrage

    Der Bundesgerichtshof bejaht Telefonwerbung im Einklang mit der EU-Werberichtlinie, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92 -, GRUR 1995, 220; BGH, Urteil vom 5. Februar 2004 - I ZR 87/02 -, GRUR 2004, 520 f; OLG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 -, juris).

    Denn die Ansicht der Klägerin, dass es wettbewerbsrechtlich einer unmittelbaren Absatzförderung bedürfe und deshalb die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung unstreitig keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG darstelle, wird von den Zivilgerichten - soweit ersichtlich - so nicht geteilt (vgl. u.a. OLG München, Urteil vom 6. April 1995, - 29 U 2134/95 - NJWE-WettbR 1996, 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2002, - 2 U 95/01 -, GRUR 2002, 457; OLG Köln, Urteile vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 - und 19. April 2013 - I-6 U 222/12, 6 U 222/12 -, beide in juris; LG Leipzig, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - 5 O 3424/09, 05 O 3424/09 -, juris).

  • OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15

    Unzumutbare Belästigung durch Kundenzufriedenheitsumfrage

    Seite6 Leistungs- und Serviceangebots bittet, um ein Bild über die Stärken und Schwächen aus der Sicht des Kunden zu gewinnen (vgl. OLG Köln MMR 2009, 267; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 7 Rn 44; GK-UWG/Pahlow, 2. Aufl. 2013, § 7 Rn 149; Menebröcker in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage 2013, § 7 Rn. 56; a.A. Engels/Brunn, WRP 2010, 687; Haug, K&R 2010, 767; Menke/Witte K&R 2013, 25; Kramer DSB 2013, 194).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13

    Wettbewerbsverstoß: Übersendung eines Telefaxes zur Auskunftsabfrage ohne

    Sie umfasst sowohl die Absatzwerbung wie die Nachfragewerbung, also das Bemühen um den Bezug von Waren oder Dienstleistungen (BGH GRUR 2008, 925 [Tz. 16] - FC Troschenreuth [dort Werbebannerplatzierungsangebot auf Homepage des Clubs bei Zahlung von Entgelt je Klick]; 2008, 923 [Tz. 12] - Faxanfrage im Autohandel [Fahrzeugankaufwerbung]; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13] - Revision I ZR 13/09 durch Rücknahme erledigt; Köhler a.a.O. § 7, 33; Hasselblatt a.a.O. § 61, 30; Keller in Harte/Henning a.a.O. § 2, 13; Menebröcker a.a.O. § 7, 34).

    Dagegen liegt keine Werbung oder geschäftliche Handlung vor, wenn die Umfrage von einem neutralen Institut zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt wird und nicht unmittelbar der Absatzförderung eines bestimmten Auftraggebers dient (Koch a.a.O. § 7, 20; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13]; Ohly a.a.O. § 7, 44; Mehler a.a.O. § 7, 24; BT-Drs. 16/10145 S. 21).

  • LG Köln, 24.08.2011 - 84 O 52/11

    Zulässigkeit der Nutzung einer aus Gründen der Terminsvereinbarung erhaltenen

    Die Kammer verweist zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - (Magazindienst 2009, 266-270).
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