Rechtsprechung
AG Ludwigshafen, 23.05.2007 - 2 h C 22/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- MIR - Medien Internet und Recht
Spitznamen vs. bürgerlicher Name - Wird ein Spitzname über Jahre als Ruf- und Spitzname verwendet, kann dieser einen durch § 12 geschützten Namen darstellen, gegen den sich das Namensrecht des Trägers eines gleich lautenden, bürgerlichen Namens nicht mehr durchsetzen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Spitzname setzt sich im Domainstreit gegen bürgerlichen Namen durch
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spitzname gewinnt gegen bürgerlichen Namen bei Domain-Streit
- prewest.de , S. 46 (Kurzinformation)
Name unterliegt Spitzname
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spitzname gewinnt gegen bürgerlichen Namen bei Domain-Streit
- 123recht.net (Kurzinformation)
Name unterliegt Spitzname
Papierfundstellen
- MIR 2009, Dok. 044
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG München I, 08.03.2007 - 4 HKO 12806/06
Fleischwarenhändler darf Spitznamen nicht verwenden
Auszug aus AG Ludwigshafen, 23.05.2007 - 2h C 22/07
Dies gilt auch für Pseudonyme, Künstlernamen und Spitznamen (vgl. LG München, Urteil vom 08.03.2007 - Az. 4 HK O 12806/06 - "Schweini"), da durch deren Ingebrauchnahme für den Bezeichneten ein seinem Persönlichkeitsrecht folgender Namensschutz entsteht.Entsprechendes gilt für Pseudonyme, Künstlernamen aber auch, wie hier, Spitznamen (Urteil des LG München I vom 8.3.2007 - 4 HK O 12806/06).
- BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00
Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse
Auszug aus AG Ludwigshafen, 23.05.2007 - 2h C 22/07
Wird ein Spitzname über Jahre als Ruf- und Spitzname verwendet (hier: Kurzform eines Familiennamens), kann dieser einen durch § 12 geschützten, weil individualisierenden, Namen darstellen, gegen den sich das Namensrecht des Trägers eines gleich lautenden, bürgerlichen Namens nicht mehr durchsetzen kann (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 26.06.2003 - Az. I ZR 296/00 - maxem.de).Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.6.2003 - I ZR 296/00 ist vorliegend nicht einschlägig.