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   AG Ludwigshafen, 23.05.2007 - 2 h C 22/07   

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https://dejure.org/2007,25082
AG Ludwigshafen, 23.05.2007 - 2 h C 22/07 (https://dejure.org/2007,25082)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 23.05.2007 - 2 h C 22/07 (https://dejure.org/2007,25082)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 2 h C 22/07 (https://dejure.org/2007,25082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Spitznamen vs. bürgerlicher Name - Wird ein Spitzname über Jahre als Ruf- und Spitzname verwendet, kann dieser einen durch § 12 geschützten Namen darstellen, gegen den sich das Namensrecht des Trägers eines gleich lautenden, bürgerlichen Namens nicht mehr durchsetzen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Spitzname setzt sich im Domainstreit gegen bürgerlichen Namen durch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Spitzname gewinnt gegen bürgerlichen Namen bei Domain-Streit

  • prewest.de PDF, S. 46 (Kurzinformation)

    Name unterliegt Spitzname

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Spitzname gewinnt gegen bürgerlichen Namen bei Domain-Streit

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Name unterliegt Spitzname

Papierfundstellen

  • MIR 2009, Dok. 044
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 08.03.2007 - 4 HKO 12806/06

    Fleischwarenhändler darf Spitznamen nicht verwenden

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 23.05.2007 - 2h C 22/07
    Dies gilt auch für Pseudonyme, Künstlernamen und Spitznamen (vgl. LG München, Urteil vom 08.03.2007 - Az. 4 HK O 12806/06 - "Schweini"), da durch deren Ingebrauchnahme für den Bezeichneten ein seinem Persönlichkeitsrecht folgender Namensschutz entsteht.

    Entsprechendes gilt für Pseudonyme, Künstlernamen aber auch, wie hier, Spitznamen (Urteil des LG München I vom 8.3.2007 - 4 HK O 12806/06).

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 23.05.2007 - 2h C 22/07
    Wird ein Spitzname über Jahre als Ruf- und Spitzname verwendet (hier: Kurzform eines Familiennamens), kann dieser einen durch § 12 geschützten, weil individualisierenden, Namen darstellen, gegen den sich das Namensrecht des Trägers eines gleich lautenden, bürgerlichen Namens nicht mehr durchsetzen kann (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 26.06.2003 - Az. I ZR 296/00 - maxem.de).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.6.2003 - I ZR 296/00 ist vorliegend nicht einschlägig.

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