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   OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 19 U 120/08   

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https://dejure.org/2008,4050
OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 19 U 120/08 (https://dejure.org/2008,4050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.12.2008 - 19 U 120/08 (https://dejure.org/2008,4050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 19 U 120/08 (https://dejure.org/2008,4050)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Öffentliche Zustellung - Bedient sich eine Partei nicht einer ihr bekannten Mobilfunknummer und/oder E-Mailadresse um die andere Partei aufzufordern ihre Anschrift zum Zweck der Zustellung bekanntzugeben, liegen die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § ...

  • openjur.de

    § 185 ZPO

  • Justiz Hessen

    § 185 ZPO
    Zustellung: öffentliche Zustellung trotz der Möglichkeit, über E-Mail die Postanschrift des Verfahrensgegners zu erfahren

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine öffentliche Zustellung, wenn E-Mail-Adresse bekannt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine öffentliche Zustellung, wenn E-Mail-Adresse bekannt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine öffentliche Zustellung, wenn E-Mail-Adresse bekannt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine wirksame öffentliche Zustellung bei bekannter E-Mail-Adresse des Beklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2543
  • MMR 2009, 504 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 052
  • K&R 2009, 347
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 19 U 120/08
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Voraussetzungen des § 185 ZPO nicht vorlagen und zusätzlich das bewilligende Gericht dies hätte erkennen können (Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 2361; BGH NJW 2002, 827).

    Unbekannt im Sinne dieser Norm ist der Aufenthalt einer Partei, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (BGH NJW 2002, 827, 828; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 185 Rn. 2 m.w.N.).

    Sie kann eine Hemmung der Verjährung deshalb nicht ergeben (BGH NJW 2002, 827, 830).

  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 19 U 120/08
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Voraussetzungen des § 185 ZPO nicht vorlagen und zusätzlich das bewilligende Gericht dies hätte erkennen können (Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 2361; BGH NJW 2002, 827).
  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 51/00

    Nichtigkeitsklage bei erschlichener öffentlicher Zustellung der Klage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 19 U 120/08
    Allerdings ist eine richtig ausgeführte öffentliche Zustellung wirksam, selbst wenn die Voraussetzungen des § 185 ZPO objektiv nicht erfüllt waren, etwa weil sie durch falsche oder unvollständige Angaben erschlichen war (BGH NJW 2003, 1326; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 186 Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung

    d) Unabhängig davon dürfte es sich für den Kläger anbieten, den Beklagten unter der ihm bekannten E-Mail-Adresse erneut anzuschreiben mit der Aufforderung, binnen angemessener Frist eine ladungsfähige Anschrift anzugeben und/oder einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen zwecks Vermeidung der öffentlichen Zustellung (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 a.a.O, Rdnr. 19; OLG Frankfurt NJW 2009, 2543, 2544).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 74/12

    Anordnung der öffentlichen Zustellung im Erkenntnisverfahren

    Bei dieser Sachlage drängte es sich geradezu auf, dass die Klägerin einen Zustellungsversuch, etwa im Wege der unmittelbaren Zustellung durch die Post (vgl. § 1068 Abs. 1 ZPO), unter dieser Anschrift unternimmt oder jedenfalls vorprozessual ein Schreiben, etwa per Einschreiben mit Rückschein, an diese Anschrift mit der Aufforderung an den Beklagten richtet, binnen angemessener Frist eine ladungsfähige Anschrift anzugeben (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 2543, 2544) oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, bevor gegebenenfalls die öffentliche Zustellung beantragt wird.
  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Dieser restriktiv ausgestaltete Haftungsmaßstab gründet sich auf die Erwägung, dass die Wahrnehmung gesetzgeberischer Tätigkeit, insbesondere bei wirtschaftpolitischen Entscheidungen, nicht jedes Mal durch die Möglichkeit von Schadensersatzklagen behindert werden darf, sofern Allgemeininteressen den Erlass von Maßnahmen gebieten, die die Interessen des Einzelnen beeinträchtigen können (BGH, NJW 2009, 2543 m.w.N.).

    Dazu gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage des Vorsatzes in Bezug auf die Schadensbegehung bzw. -zufügung, die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum entschuldbar ist oder nicht, und die Frage, ob eventuell das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrecht erhalten wurden (BGH, NJW 2009, 2543).

  • BGH, 22.02.2024 - V ZR 117/23
    Jedenfalls aber wäre es der Klägerin, worauf die Beschwerde zutreffend verweist, möglich und zumutbar gewesen, den Beklagten unmittelbar über die ihr bekannte E-Mail-Adresse zu kontaktieren und ihn mit Blick auf die beabsichtigte Klageerhebung im Oktober 2021 aufzufordern, eine - gegebenenfalls von der Meldeadresse in Tschechien abweichende - Zustelladresse anzugeben oder einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen (s.a. OLG Frankfurt am Main, NJW 2009, 2543 Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 16. Februar 2011 - 11 U 183/10, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1471 Rn. 13; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 4 W 64/17, juris Rn. 10; OLG München, Urteil vom 6. Juli 2022 - 7 U 3126/20, juris Rn. 45).
  • OLG München, 06.07.2022 - 7 U 3126/20

    Unwirksame öffentliche Zustellung nach fehlgeschlagener EU-Zustellung, Heilung

    Ebenso wenig wurde versucht, auf informellem Wege Kontakt zur Beklagten - etwa über E-Mail-Adresse und formlose Schreiben - aufzunehmen, um eine zustellfähige Adresse zu ermitteln (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2008 - 19 U 120/08, juris-Rn. 14).
  • OLG Hamm, 03.08.2012 - 11 W 25/12

    Amtshaftungsansprüche wegen der Untersagung des Betriebes einer Wettannahmestelle

    Dieser restriktiv ausgestaltete Haftungsmaßstab gründet sich auf die Erwägung, dass die Wahrnehmung gesetzgeberischer Tätigkeit, insbesondere bei wirtschaftpolitischen Entscheidungen, nicht jedes Mal durch die Möglichkeit von Schadensersatzklagen behindert werden darf, sofern Allgemeininteressen den Erlass von Maßnahmen gebieten, die die Interessen des Einzelnen beeinträchtigen können (BGH, NJW 2009, 2543 m.w.N.).

    Dazu gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage des Vorsatzes in Bezug auf die Schadensbegehung bzw. -zufügung, die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum entschuldbar ist oder nicht, und die Frage, ob eventuell das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrecht erhalten wurden (BGH, NJW 2009, 2543).

  • OLG Celle, 26.04.2022 - 21 WF 26/22

    Anfechtung einer Vaterschaft; Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Erfahrungsgemäß versprechen daneben Recherchen in sozialen Medien nicht selten Erfolg (vgl. OLG Frankfurt NJW 2009, 2543 Rn. 14 im Fall einer bekannten E-Mail-Adresse).
  • LG Köln, 12.04.2011 - 5 O 575/09

    Staatshaftungsanspruch für eine fehlerhafte Gerichtsentscheidung wegen der

    Diesem restriktiven Haftungsmaßstab liegt die Erwägung zugrunde, dass die Wahrnehmung gesetzgeberischer Tätigkeit, insbesondere bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen, nicht jedes Mal durch die Möglichkeit von Schadensersatzklagen behindert werden darf, wenn Allgemeininteressen den Erlass von Maßnahmen gebieten, die die Interessen des Einzelnen beeinträchtigen können (BGH, NJW 2009, 2543 m.w.N.).
  • VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20

    Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene

    Dieses Vorgehen stellt auch vor dem Hintergrund der erst am 3. März 2020 durch den Antragsteller falsch mitgeteilten Anschrift keine unzumutbare Anforderung an den Antragsgegner dar (vgl. BPatG München, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 28 W (pat) 28/19 -, juris Rn. 38 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 03. Dezember 2008 - 19 U 120/08 -, juris Rn. 14), zumal die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung weiterhin besteht, wenn der ernsthaft betriebene und in der Verwaltungsakte dokumentierte Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme letztlich ohne Erfolg bleibt.
  • LG Düsseldorf, 04.07.2012 - 2b O 192/11

    Schadensersatz wegen Untersagung einer Sportwettenvermittlung unter Berufung auf

    (BGH NJW 2009, 2543 m.w.Nachw.).
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