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   OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09   

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https://dejure.org/2009,2457
OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,2457)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,2457)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,2457)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Hauptsacheklage nach Widerspruch gegen einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich? - Es obliegt dem Unterlassungsgläubiger nicht ohne weiteres, vor Erhebung der Hauptsacheklage die Entscheidung auf den Widerspruch gegen eine erlassene einstweilige Verfügung oder gar ...

  • damm-legal.de

    § 8 UWG
    Unterlassungsanspruch - Ist die gleichzeitige Geltendmachung durch einstweilige Verfügung und Hauptsacheklage zulässig?

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Einleitung von Hauptsacheverfahren parallel zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nicht immer rechtsmissbräuchlich

  • openjur.de

    § 8 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 8 Abs. 4

  • Telemedicus

    Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren

  • Telemedicus

    Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren

  • JurPC

    Kein Rechtsmissbrauch bei Erhebung der Hauptsacheklage vor Entscheidung über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Hauptsacheklage bei noch anhängigem einstweiligen Verfügungsverfahren

  • info-it-recht.de

    Zur Frage Hauptsacheklage nach Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Hauptsacheklage bei noch anhängigem einstweiligen Verfügungsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hauptsacheklage nach Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch - IP-Adresse - Kosten - Urheberrechtsschutz

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine missbräuchliche Mehrfachverfolgung bei berechtigtem Interesse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1125
  • GRUR-RR 2009, 183
  • MIR 2009, Dok. 085
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nachdem das Landgericht - zu Recht - über die gesamten Kosten des Rechtsstreits eine gemischte Kostenentscheidung getroffen hat, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2007, 1586 f Rz 8 f) gegen den auf § 91 a ZPO beruhenden Teil dieser Kostenentscheidung gem. §§ 91 a Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die sofortige Beschwerde statthaft.
  • OLG München, 17.01.2008 - 6 U 1880/07

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch beim gleichzeitigen Betreiben von Verfügungs-

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Entgegen der Auffassung der Beklagten oblag es der Klägerin nicht, vor Erhebung der Hauptsacheklage noch die Entscheidung des Landgerichts auf den Widerspruch oder gar die formelle Rechtskraft der erlassenen einstweiligen Verfügung abzuwarten, wie dies das OLG Nürnberg in der Entscheidung GRUR-RR 04, 336 unter Bezugnahme auf die vorzitierte Rechtsprechung des BGH mangels vernünftiger Gründe für ein solches Vorgehen angenommen hat (zustimmend Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 26. Aufl., § 8 Rz 4.18; ablehnend OLG München, Urteil vom 17.1.2008, BeckRS 2008, 06551; MünchKommUWG/Fritzsche, § 8 Rz 466; Stickelbrock WRP 01, 648, 658).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 00, 1089, 1091 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 01, 82 f -"Neu in Bielefeld I"; GRUR 01, 78 f - "Falsche Herstellerpreisempfehlung"; GRUR 02, 715 f, - "Scanner Werbung") kommt allerdings - das ist der Beklagten einzuräumen - der Vorwurf des Missbrauchs in Betracht, wenn parallel zu einem Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren betrieben wird.
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 00, 1089, 1091 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 01, 82 f -"Neu in Bielefeld I"; GRUR 01, 78 f - "Falsche Herstellerpreisempfehlung"; GRUR 02, 715 f, - "Scanner Werbung") kommt allerdings - das ist der Beklagten einzuräumen - der Vorwurf des Missbrauchs in Betracht, wenn parallel zu einem Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren betrieben wird.
  • OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04

    Zur rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung, in einem Fall, in dem das

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Entgegen der Auffassung der Beklagten oblag es der Klägerin nicht, vor Erhebung der Hauptsacheklage noch die Entscheidung des Landgerichts auf den Widerspruch oder gar die formelle Rechtskraft der erlassenen einstweiligen Verfügung abzuwarten, wie dies das OLG Nürnberg in der Entscheidung GRUR-RR 04, 336 unter Bezugnahme auf die vorzitierte Rechtsprechung des BGH mangels vernünftiger Gründe für ein solches Vorgehen angenommen hat (zustimmend Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 26. Aufl., § 8 Rz 4.18; ablehnend OLG München, Urteil vom 17.1.2008, BeckRS 2008, 06551; MünchKommUWG/Fritzsche, § 8 Rz 466; Stickelbrock WRP 01, 648, 658).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 00, 1089, 1091 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 01, 82 f -"Neu in Bielefeld I"; GRUR 01, 78 f - "Falsche Herstellerpreisempfehlung"; GRUR 02, 715 f, - "Scanner Werbung") kommt allerdings - das ist der Beklagten einzuräumen - der Vorwurf des Missbrauchs in Betracht, wenn parallel zu einem Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren betrieben wird.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 00, 1089, 1091 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 01, 82 f -"Neu in Bielefeld I"; GRUR 01, 78 f - "Falsche Herstellerpreisempfehlung"; GRUR 02, 715 f, - "Scanner Werbung") kommt allerdings - das ist der Beklagten einzuräumen - der Vorwurf des Missbrauchs in Betracht, wenn parallel zu einem Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren betrieben wird.
  • OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13

    Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in

    Jedenfalls kann der Gläubiger in diesem Fall Hauptsacheklage erheben, ohne Gefahr zu laufen, die Kosten gemäß § 93 ZPO tragen zu müssen (OLG Hamburg, GRUR 1989, 458 LS; OLG Hamm, GRUR 1991, 336; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 183 f.; KG, NJOZ 2010, 2131, 2134; Harte/Henning-Brüning, UWG, 3. Auflage, 2013, Vorb zu § 12 Rn. 258).

    Insoweit droht Verjährung gemäß § 11 UWG, so dass der Gläubigerin im Interesse einer einheitlichen Geltendmachung von Unterlassungs- und Annexansprüchen (vgl. dazu OLG Köln GRUR-RR 2009, 183 f.) auch im Hinblick auf die bereits mit der einstweiligen Verfügung gesicherten Unterlassungsansprüche an einer frühzeitigen Klärung gelegen ist.

  • OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09

    Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

    Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG missbräuchlich und damit unzulässig, wenn das beherrschende, das wettbewerbsrechtliche Interesse überwiegende Motiv des Gläubigers sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2000, 1089 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 2001, 82; 84 - "Neu in Bielefeld I und II"; GRUR 2006, 243 [Rn. 16] - MEGA SALE; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2009, 183 f. - "Hauptsacheklage nach Widerspruch"; Harte/Henning/Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 313; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.2011 - 4 HKO 9301/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lizenzeinräumung für Betreiber eines

    Im Übrigen macht der Kläger vorliegend neben dem Unterlassungsanspruch auch Auskunftsansprüche geltend, auch dies spricht für die Zulässigkeit der beiden Verfahren nebeneinander (OLG Köln, Beschluss vom 9.2.2009, Az. 6 W 4/09).
  • OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Fachanwälte" im Briefkopf

    Soweit das Landgericht Bonn (Urteil vom 13.12.2006 - 1 O 360/06, zitiert im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.04.2012) einen Gläubiger nicht für schutzwürdig gehalten hat, der nach Widerspruch gegen eine Beschlussverfügung bei anderweitig anhängiger negativer Feststellungsklage keine Leistungsklage am Gerichtsstand seiner Wahl erhoben hatte, ist dem zumindest für die Konstellation des Streitfalles nicht zu folgen; den Gläubiger schon während des Verfügungsverfahrens in eine zusätzliche Leistungsklage zu treiben, widerspräche hier gerade dem hinter den Zuständigkeitsregeln stehenden Gedanken der Prozessökonomie (vgl. Steinbeck, a.a.O. [1785]) und könnte überdies den Vorwurf der missbräuchlichen Mehrfachverfolgung begründen (BGHZ 144, 165 [171] = GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2002, 715 [716] = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 183 = WRP 2009, 863 - Hauptsacheklage nach Widerspruch m.w.N.).
  • KG, 03.08.2016 - 5 U 127/14

    Eingriff in den Gewerbebetrieb und Persönlichkeitsrechtsverletzung:

    (vergleiche OLG Köln, GRUR-RR 2009, 183; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm UWG, 34. Auflage, S 8 Rn. 4.15).
  • KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit durchgestrichenen höheren Preisen

    Zutreffend - und von der Berufung auch nicht angegriffen - hat das Landgericht es nicht für rechtsmissbräuchlich i.S. von § 8 Abs. 4 UWG gehalten, dass der Kläger nach erstinstanzlichem Abschluss des Eilverfahrens und Verweigerung einer Abschlusserklärung Hauptsachenklage eingereicht hat, ohne den rechtskräftigen Ausgang des Eilverfahrens abzuwarten (vgl. auch OLGR München 2008, 457; OLG Köln GRUR-RR 2009, 183).
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