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   BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06   

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https://dejure.org/2008,619
BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06 (https://dejure.org/2008,619)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2008 - I ZR 11/06 (https://dejure.org/2008,619)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - I ZR 11/06 (https://dejure.org/2008,619)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • lexetius.com

    Raule. de

    BGB § 12

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vorname.de gegen Nachname.de - Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in ...

  • markenmagazin:recht

    Raule.de

    § 12 BGB
    Registrierung des eigenen Namens als Internetadresse

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Admin-C - Denic - Domainrecht - Markenrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Ein ausgefallener Vorname kann Namensrechte an der Zeichenfolge begründen - raule.de

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raule.de

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auch ungewöhnlicher Vorname schutzwürdig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bei hoher Kennzeichnungskraft Treuhanddomain ausnahmsweise für Vornamen erlaubt

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei hoher Kennzeichnungskraft ausnahmsweise Treuhand-Domain für Vornamen erlaubt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Raule vs. Raule wegen raule.de

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vorname.de gegen Nachname.de

Besprechungen u.ä.

  • sedo.com (Kurzanmerkung)

    Raule.de - Domain-Treuhänder werden durch den Bundesgerichtshof weiter gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1756
  • MDR 2009, 882
  • GRUR 2009, 608
  • WM 2009, 1004
  • MMR 2009, 394
  • MIR 2009, Dok. 091
  • K&R 2009, 399
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04

    grundke. de

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06
    Wie der Senat - zeitlich nach Erlass des vorliegend zu beurteilenden Berufungsurteils - entschieden hat, kommt in Fällen, in denen ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert worden ist, dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (BGHZ 171, 104 Tz. 18 - grundke.de).

    Dabei kann, wenn schon zu dem Zeitpunkt, zu dem ein gleichnamiger Prätendent erstmals Ansprüche auf den Domainnamen anmeldet, unter diesem Domainnamen ein Internetauftritt des Namensträgers besteht, ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist (BGHZ 171, 104 Tz. 19 - grundke.de).

  • OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05

    Berechtigung zur Registrierung eines Domain-Namens

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06
    Die Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Celle MMR 2006, 558 = CR 2006, 697).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" -

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06
    Die Revisionserwiderung weist allerdings mit Recht darauf hin, dass die für einen eigenständigen Schutz des Vornamens erforderliche Individualisierung entweder eine überragende Bekanntheit der betreffenden Person oder aber eine erhebliche Kennzeichnungskraft des Vornamens voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1983 - I ZR 160/80, GRUR 1983, 262, 263 = WRP 1983, 339 - Uwe; MünchKomm.BGB/Bayreuther, 5. Aufl., § 12 Rdn. 23 und 156 m.w.N.; vgl. zu § 22 KUG BGHZ 143, 214, 231 - Marlene Dietrich).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06
    Die Revisionserwiderung weist allerdings mit Recht darauf hin, dass die für einen eigenständigen Schutz des Vornamens erforderliche Individualisierung entweder eine überragende Bekanntheit der betreffenden Person oder aber eine erhebliche Kennzeichnungskraft des Vornamens voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1983 - I ZR 160/80, GRUR 1983, 262, 263 = WRP 1983, 339 - Uwe; MünchKomm.BGB/Bayreuther, 5. Aufl., § 12 Rdn. 23 und 156 m.w.N.; vgl. zu § 22 KUG BGHZ 143, 214, 231 - Marlene Dietrich).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 185/14

    grit-lehmann.de - Namensschutz im Internet: Registrierung eines aus einem

    Gleiches gilt, wenn der Namensträger bei im Übrigen gleichen Voraussetzungen zwar ursprünglich keinen Auftrag zur Eintragung des Domainnamens erteilt, die Eintragung aber nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent - etwa im Wege eines Dispute-Eintrags bei der DENIC - den Domainnamen beansprucht (BGHZ 171, 104 Rn. 18 - grundke.de; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - I ZR 11/06, GRUR 2009, 608 Rn. 9 = WRP 2009, 734 - raule.de).
  • OLG München, 04.07.2013 - 29 U 5038/12

    Seltener Vorname begründet keinen Anspruch auf gleichlautenden Domainnamen

    Die für einen eigenständigen Schutz des Vornamens erforderliche Individualisierung kann sich ausnahmsweise auch aus einer erheblichen Kennzeichnungskraft des Vornamens ergeben (vgl. BGH GRUR 2009, 608 - raule.de Tz. 12).
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