Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.01.2009 - 4 U 154/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Intransparente Gutschein-Werbung - Eine Werbung mit einem Preisnachlass in Form eines Gutscheins mit einem festen Wert muss Angaben über die Relation von Preis und Preisnachlass enthalten.
- damm-legal.de
§§ 3, 4, 8 UWG
Preisnachlass in Form eines Gutscheins kann wettbewerbswidrig sein - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Transparenzverpflichtung bei Gutscheinen auf Listenpreise
- aufrecht.de
Werbung nur mit Gutschein ist nicht zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Gutschrift beim Erwerb eines Treppenliftes
- kanzlei.biz
900 EUR - Gutschein für Treppenlifte wettbewerbswidrig
- Judicialis
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; UWG § ... 3; ; UWG § 3 Abs. 1; ; UWG § 3 Abs. 2; ; UWG § 4 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 2; ; UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 2 S. 2 a.F.; ; UWG § 5a Abs. 2; ; UWG § 5 Abs. 4 S. 1 a.F.; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 9; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 242
- rewis.io
- kanzlei.biz
900 € - Gutschein für Treppenlifte wettbewerbswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Gutschrift beim Erwerb eines Treppenliftes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Werbung mit Preisnachlass durch Gutschein kann gegen Transparentverbot verstoßen und eine Irreführung darstellen
- Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
Werbung mit Rabattgutscheinen muss Preisvorteil deutlich hervorheben
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Werbung mit Gutschein ohne Preisangabe unzulässig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
900-Euro-Gutschein - einlösbar beim Kauf - Reklame für einen Treppenlift ist ohne Preisangabe unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit Rabattgutscheinen muss Preisvorteil deutlich hervorheben
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Treppenliftgutschein
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Werbung mit Preisnachlass durch Gutschein kann gegen Transparentverbot verstoßen und eine Irreführung darstellen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Preisnachlass in Form eines Gutscheins muss auch über das Verhältnis von Preis und Preisnachlass informieren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Rabattgutscheine müssen Preisnachlass klar erkennbar machen
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 22.07.2008 - 7 O 41/08
- OLG Hamm, 29.01.2009 - 4 U 154/08
Papierfundstellen
- MIR 2009, Dok. 147
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
Unlautere Werbung für reduzierten Sonntagsverkauf nach alter und neuer rechtslage
Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2009 - 4 U 154/08
Sie meint, das Landgericht habe auch in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats im Urteil in der Sache 4 U 22/05 für ein unlauteres Anlocken nicht ausreichen lassen, dass ein Verbraucher durch eine Befristung in allgemeinen Zeitdruck geraten könne.Der vorliegende Fall lässt sich auch schon deshalb nicht mit dem vom Senat entschiedenen Fall "Sonntagsrabatt" (GRUR 2006, 86) vergleichen, wo es um 25 % Rabatt auf alle Küchen ging.
- BGH, 19.03.1987 - I ZR 98/85
"Briefentwürfe"; Bestehen eines Auskunftsanspruchs über wettbewerbswidrige …
Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2009 - 4 U 154/08
Der Anspruch, der aus dem durch den Wettbewerbsverstoß entstehenden Schuldverhältnis folgt, setzt voraus, dass der Verletzte in entschuldbarer Weise über den Umfang seiner Verletzung im unklaren ist, während der Verletzer unschwer Aufklärung geben kann (vgl. BGH GRUR 1987, 647, 648 -Briefentwürfe).
- OLG Hamm, 13.08.2009 - 4 U 71/09
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer dreijährigen Garantie für …
Sie verweist zum Erfordernis der genügenden gewissen Schadenswahrscheinlichkeit und zu den Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs auf das Senatsurteil 4 U 154/08. - OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 6/09
Unterlassung von unlauterer Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen in Form von …
Ergänzend beruft sie sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.01.2009, I-4 U 154/08 (veröffentlicht in NJOZ 2009, 3618 ff.).Soweit das Oberlandesgericht Hamm in seinem von der Klägerin vorgelegten Urteil vom 29.1.2009 (I-4 U 154/08 - veröffentlicht in NJOZ 2009, 3618) ausgeführt hat, zwar möge die Regelung in § 4 Nr. 4 UWG nach Wortlaut und Zweck in erster Linie die Informationen über die Umstände, unter denen der angesprochene Verbraucher den Preisnachlass in Anspruch nehmen könne, betreffen und damit grundsätzlich nicht die Angaben über den Kaufgegenstand selbst, etwas anderes müsse aber dann gelten, wenn die Höhe des Preisnachlasses ohne Angabe jedenfalls eines Richtwertes des zu erwartenden Grundkaufpreises als solche unklar bleibe.
Die Revision war nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da der Senat in seiner Beurteilung von derjenigen des Oberlandesgerichts Hamm (Urt. v. 29.01.2009 - I-4 U 154/08 = NJOZ 2009, 3618 ff.) abweicht.