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   OLG Hamm, 13.08.2009 - I-4 U 71/09   

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https://dejure.org/2009,2522
OLG Hamm, 13.08.2009 - I-4 U 71/09 (https://dejure.org/2009,2522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.2009 - I-4 U 71/09 (https://dejure.org/2009,2522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 2009 - I-4 U 71/09 (https://dejure.org/2009,2522)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit von inhaltsleeren Online-Garantiezusagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer dreijährigen Garantie für Druckerpatronen

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit Garantie ohne Detail-Informationen

  • info-it-recht.de

    Der Hinweis "3 Jahre Garantie" muss auch über die Wirkung und Bedingungen der Garantie informieren

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 312 c Abs. 2; ; BGB § 312 c Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; BGB § 443; ; BGB § 443 Abs. 1; ; BGB § 477; ; BGB § 477 Abs. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 3 Abs. 1 n.F.; ; UWG § 4 n.F.; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 a.F.; ; UWG § 5 Abs. 1 a.F.; ; UWG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a.F.; ; UWG § 5 a Abs. 3; ; UWG § 5 a Abs. 3 Nr. 4; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 b; ; ZPO § 253 Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Werbung mit Garantie ohne Detail-Informationen begründet einen Wettbewerbsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 477
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer dreijährigen Garantie für Druckerpatronen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 477 BGB
    Werbung mit Garantie ohne genauere Angaben wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Garantie-Zusage in Online-Werbung wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß bei Garantie-Zusage in Internet-Reklame

  • juracontent.de PDF, S. 11 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Müssen die Bedingungen einer Garantie bereits im Internet genannt werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 28
  • MIR 2009, Dok. 192
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 4 U 173/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Dringlichkeit eines gewerblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2009 - 4 U 71/09
    In einem weiteren Schriftsatz vom 27. Juli 2009 hat die Klägerin zur Bestätigung ihrer Rechtsauffassung auf die ihr zwischenzeitlich bekannt gewordene Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 2008 in der Sache 4 U 173/08 verwiesen.

    Das hat der Senat im Urteil vom 16. Dezember 2008 -4 U 173/08 auch ausdrücklich so entschieden.

  • OLG Hamm, 29.01.2009 - 4 U 154/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Gutschrift beim Erwerb eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2009 - 4 U 71/09
    Sie verweist zum Erfordernis der genügenden gewissen Schadenswahrscheinlichkeit und zu den Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs auf das Senatsurteil 4 U 154/08.
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

    Weiterhin hat das Berufungsgericht den Beklagten antragsgemäß zur Auskunftserteilung und zur Zahlung von weiteren Abmahnkosten verurteilt sowie seine Schadensersatzverpflichtung festgestellt (OLG Hamm, MMR 2010, 28).
  • OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 23/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an eine Garantieerklärung;

    Mithin ist ein Angebot der vorliegenden Art dahingehend zu verstehen, dass die genannte Garantie gerade Teil des Kaufvertrags werden sollte (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.8.2009, Az. 4 U 71/09, juris-Rz. 28).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    In den Fällen, in denen mit den Abmahnschreiben verschiedene Handlungen (etwa Werbeanzeigen unterschiedlichen Inhalts) beanstandet werden, sodass bezogen auf die Unterlassung unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen, kann das hinsichtlich der aufgewendeten Rechtsanwaltskosten problemlos dahin verstanden werden, dass lediglich nach Maßgabe der jeweiligen Gegenstandswerte die Kosten der Tätigkeit des Rechtsanwalts (anteilig) zu ersetzen sind (Scharen a.a.O. 8, auch unter Verweis auf Frankfurt OLG-Report 2008, 849; diese Entscheidung lässt sich unschwer aber auch dahin verstehen, dass nur nach dem Verhältnis von behaupteter und für begründet erachteter Verstoßzahl gequotelt worden ist, da es dort nur um zwei Verstöße ging, von denen nur einer für berechtigt angesehen worden ist, weshalb das OLG Frankfurt nur den hälftigen Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage für die Abmahnkosten heranzog [Frankfurt a.a.O. {juris Tz. 26}]; Quotelung je nach der Zahl begründeter und unbegründeter Verstöße: Hess a.a.O. 35 und 35.1 [Aktualisierung 23.11.2009]; das von ihm für seine Meinung angeführte OLG Köln GRUR-RR 2006, 196 hat aber die Anwaltskosten entsprechend seiner Kostenquote aufgeteilt [OLG Köln, siehe Tenor I 2 und III und juris Tz. 3 und 39], was gerade für eine Quotelung nach Streitwertanteilen spricht; ebenfalls für die entsprechende Anwendung des § 92 ZPO: Kreft in Großkommentar, UWG [1991], Vor § 13, 164); so ebenfalls OLG Hamm U. v. 13.08.2009 - 4 U 71/09 [juris Tz. 31 i. V. m. 4]).
  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 221/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produktes mit einer Herstellergarantie;

    Abschließend weist die Beklagte darauf hin, dass die Entscheidungen des Senats vom 13. August 2009 -4 U 71/09 und des OLG Hamburg vom 26. November 2009 -3 U 23/09, die die sich aus § 477 BGB ergebenden Pflichten auch auf eine Garantiewerbung erstreckt hätten, nicht über eine Werbung mit Garantien eines Dritten zu entscheiden gehabt hätten.

    Das hat der Senat in den Urteilen vom 16. Dezember 2008 -4 U 173/08 = GRUR-RR 2009, 342 -Herstellergarantie und vom 13. August 2009 -4 U 71/09 =MMR 2010, 28 -Garantieerklärung in Internetangeboten auch ausdrücklich so entschieden.

  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    a) Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass mit dem bloßen Hinweis auf eine bestimmte Garantie in Zusammenhang mit einem konkreten Verkaufsangebot gegen § 477 Abs. 1 BGB und damit auch gegen § 4 Nr. 11 UWG verstoßen wird, wenn die erforderlichen näheren Angaben zu der Garantie nicht gemacht werden (vgl. Urteil vom 13. August 2009 -4 U 71/09).
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln,

    In einem solchen Fall ist es angemessen, die Abmahnkosten zu quoteln (OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2009, AZ: I-4 U 71/09; Teplitzky, § 41, Rn. 86a mit Fußnoten 489 und 490).
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