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   AG Frankfurt/Main, 21.08.2009 - 31 C 1141/09 - 16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5066
AG Frankfurt/Main, 21.08.2009 - 31 C 1141/09 - 16 (https://dejure.org/2009,5066)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.08.2009 - 31 C 1141/09 - 16 (https://dejure.org/2009,5066)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. August 2009 - 31 C 1141/09 - 16 (https://dejure.org/2009,5066)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein "fliegender Gerichtsstand" bei Urheberrechtsverletzungen im Internet - Die Grundsätze des besonderen "fliegenden Gerichtsstands" können nicht auf, im Internet mittels so genannter Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen übertragen werden. Der ...

  • damm-legal.de

    § 32 ZPO
    Kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Fällen

  • openjur.de

    § 32 ZPO

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Telemedicus (Zusammenfassung)

    § 32 ZPO
    Fliegender Gerichtsstand

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Onlinedelikten ??

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein "Fliegender Gerichtsstand" bei Urheberechtsverletzungen im Internet

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Wegweisende Gerichtsentscheidungen im Bereich Filesharing - Hoffnungsschimmer für Filesharer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Online-Urheberrechtsverletzungen kein "Fliegender Gerichtsstand"

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Anrufung jedes Gerichts in Deutschland bei Urheberrechtsverletzungen möglich?

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    AG Frankfurt/M - Kläger verfliegt Gerichtsstand

Papierfundstellen

  • MIR 2009, Dok. 212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.08.2009 - 31 C 1141/09
    Dabei stützt sie sich auf die Rechtsprechung des BGH zu dem Thema des fliegenden Gerichtsstandes bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseerzeugnisse (BGR NJW 1977, 1590).

    Dabei stellt der BGH, das Tatbestandsmerkmal der "Handlung" betonend klar, dass die weiteren Schadensfolgen die Zuständigkeit des § 32 ZPO nicht begründen können und dass es auf den Erfolgsort nur dann ankommt, wenn nicht bereits die Handlung den Erfolg vollenden könnte [BGH NJW 1977, 1590 II 1.b) aa)].

    Da es für die Verletzungshandlung auf den Erfolgsort nur dann ankommt, wenn nicht bereits die Handlung den Erfolg vollenden könnte [s.o.: BGH NJW 1977, 1590 II 1.b) aa)], kann der zitierten Rechtsprechung des BGH folgend ein fliegender Gerichtsstand für Urheberverletzungen im Internet gar nicht begründet werden.

  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99

    Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.08.2009 - 31 C 1141/09
    Im Gegensatz zu dem Verbreitungsbereich von Presseerzeugnissen ist die weltweite Abrufbarkeit eines Internet-Angebotes nicht notwendigerweise vom Anbietenden bezweckt sondern eine zwangsläufige, technisch bedingte Gegebenheit des hierfür verwendeten Mediums (OLG Bremen 2 U 139/99, eR 2000, 179; LG Berlin; Urteil vom 13.11.2007; 15 0 181/07).
  • LG Berlin, 13.11.2007 - 15 O 181/07

    Zuständiges Gericht bei Stadtpläne-Abmahnungen im Internet

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.08.2009 - 31 C 1141/09
    Im Gegensatz zu dem Verbreitungsbereich von Presseerzeugnissen ist die weltweite Abrufbarkeit eines Internet-Angebotes nicht notwendigerweise vom Anbietenden bezweckt sondern eine zwangsläufige, technisch bedingte Gegebenheit des hierfür verwendeten Mediums (OLG Bremen 2 U 139/99, eR 2000, 179; LG Berlin; Urteil vom 13.11.2007; 15 0 181/07).
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 32 C 2323/08

    Ed Hardy - Rechtsmissbräuchliche Wahl des fliegenden Gerichtsstandes

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.08.2009 - 31 C 1141/09
    Die Rechtsgutsverletzung tritt bereits in dem Moment ein, in dem das Angebot der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (AG Frankfurt MMR 2009, 490, 492).
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