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   AG Köln, 05.11.2009 - 137 C 304/09   

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https://dejure.org/2009,4537
AG Köln, 05.11.2009 - 137 C 304/09 (https://dejure.org/2009,4537)
AG Köln, Entscheidung vom 05.11.2009 - 137 C 304/09 (https://dejure.org/2009,4537)
AG Köln, Entscheidung vom 05. November 2009 - 137 C 304/09 (https://dejure.org/2009,4537)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 269 Abs. 1 BGB; § 29 Abs. 1 ZPO
    Käufer kann bei Vertragsrücktritt nicht ohne Weiteres an seinem Wohnsitz auf Rückzahlung des Kaufpreises klagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gerichtsstand bei Rücktritt vom Vertrag

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Örtliche Gerichtsbarkeit bei Erstattung des Kaufpreises

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit bei Rückzahlung des Online-Kaufpreises

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Welches Gericht ist bei Klagen auf Rückzahlung des Kaufpreises zuständig?

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Örtliche Zuständigkeit einer Klage auf Erstattung des Kaufpreises am Wohnsitz des Verbrauchers verneint

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 030
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 16.06.1903 - II 543/02

    Wandelungsanspruch. Örtliches Recht. Erfüllungsort.

    Auszug aus AG Köln, 05.11.2009 - 137 C 304/09
    Zwar mag es so sein, dass ein Wandelung nach altem Recht und Rücknahme der Kaufsache begehrender Käufer sich nicht darauf verweisen lassen muss, die ihm gelieferte Ware zum Sitz des Verkäufers zu bringen, damit der sie dort zurücknimmt, und dass dann der Käufer auch Rückzahlung des an seinem Sitz geleisteten Kaufpreises am gleichen Ort verlangen kann (vgl. RGZ 55, 105).
  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus AG Köln, 05.11.2009 - 137 C 304/09
    Auch mag es so sein, dass für ein bestimmtes Bauvorhaben gelieferte, mangelbehaftete Ware, wenn eine Rücknahmepflicht besteht, dort vom Verkäufer abgeholt werden muss, wo ihre Verwendung nach seiner Kenntnis und dem Willen des Käufers geplant war und wo sie sich auf Grund der Lieferung befindet (vgl. BGH NJW 1983, 1479).
  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus AG Köln, 05.11.2009 - 137 C 304/09
    Es bleibt daher dabei, dass der Ort, an dem die vom Kläger geltend gemachte Verpflichtung zu erfüllen ist, im Hinblick auf § 269 Abs. 1 BGB der Wohnsitz des verklagten Schuldners ist (vgl. BGH NJW 2004, 54; Stöber NJW 2006, 2661).
  • OLG Köln, 21.04.2021 - 8 AR 11/21

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Danach ergebe sich als Erfüllungsort für die Rückzahlung des Kaufpreises gemäß §§ 269, 270 ZPO grundsätzlich der Sitz des Verkäufers (vgl. LG Augsburg, Beschluss vom 25. September 2018 - 82 O 2813/13, juris Rn. 4 ff.; LG Kiel, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 12 O 32/18, juris Rn. 3 ff. für einen Leasingvertrag; LG Offenburg, Urteil vom 13. Juli 2016 - 2 O 89/16, juris Rn. 15 ff.; LG München I, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 31 O 4974/16, juris Rn. 5 ff.; LG Tübingen, Urteil vom 17. September 2015 - 5 O 68/15, juris Rn. 19 ff. - aufgehoben durch Urteil des OLG Stuttgart vom 13. Januar 2016 - 9 U 183/15, aaO; LG Bielefeld, Urteil vom 28. April 2015 - 7 O 321/14, juris Rn. 14 ff. - aufgehoben durch Urteil des OLG Hamm vom 20. Oktober 2015 - 28 U 91/15, aaO; LG Stralsund, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 6 O 211/11, juris Rn. 6 ff.; LG Krefeld, Beschluss vom 27. Juli 1977 - 2 O 262/77, juris Rn. 2 ff zur Wandlung.; AG Hechingen, Urteil vom 2. Februar 2012 - 2 C 463/11, juris Rn. 16 ff.; AG Köln, Urteil vom 5. November 2009 - 137 C 304/09, juris Rn. 15 ff.; AG Bergen, Beschluss vom 8. August 2012 - 23 C 334/12, juris Rn. 4; AG Bergisch-Gladbach, Urteil vom 21. Mai 2008 - 62 C 267/07, juris Rn. 32 f.; Staudinger/Kaiser, BGB, (2012), § 346 Rn. 84; BeckOGK/Beurskens, BGB, Stand: 1. Oktober 2020, § 269 Rn. 511; BeckOK BGB/Lorenz, Stand: 1. Februar 2021, § 269 Rn. 36; NK-BGB/Schwab, 4. Aufl., § 269 Rn. 46 ff.; Stöber, NJW 2006, 2661).
  • LG Amberg, 27.06.2012 - 22 S 193/12

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für Rechtstreitigkeiten auf Rückgewähr

    Abweichende Meinungen zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags werden von einzelnen Gerichten (vgl. zu den neueren Entscheidungen z.B. AG Bergisch Gladbach, Urteil v. 21.05.2008, Az. 62 C 267/07; AG Köln, Urteil v. 05.11.2009, Az. 137 C 304/09; AG Hechingen, Urteil v. 02.02.2012, Az. 2 C 463/11; LG Stralsund, Beschluss vom 13.10.2011, Az. 6 O 211/11; jeweils zitiert nach juris) insbesondere unter Berufung auf die Argumentation von Stöber (Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag, NJW 2006, 2661 ff.) vertreten.
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