Rechtsprechung
LG Köln, 26.11.2009 - 31 O 329/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Zu viel Spezialist ist Generalist - Zur irreführenden Werbung eines Rechtsbeistandes mit qualifizierenden Zusätzen.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführende Verwendung der Bezeichnungen "Spezialist für Insolvenzrecht" und "Spezialist für Sozialrecht"; Anforderungen an eine Spezialisierung des Werbenden im Sinne der Verkehrserwartung
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässige Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" durch einen Rechtsbeistand
- rak-koeln.de
"Spezialist für Insolvenzrecht, Spezialist für Sozialrecht"
- rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3, 8 Abs. 1 UWG
Wer kein Fachanwalt ist, darf sich auch nicht als Spezialist für ein Rechtsgebiet bezeichnen - anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Bezeichnung als Spezialist ist in Kombination mit einer großen Bandbreite an Qualifikationen irreführend
Papierfundstellen
- MIR 2010, Dok. 038